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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heinz Peter Kunz
Adresse Icon Martertal 1 a , 54470 Bernkastel-Kues

Rechtsanwalt Heinz Peter Kunz mit Kanzleiniederlassung in Bernkastel-Kues hilft Mandanten fachkundig bei Rechtsangelegenheiten aus dem Fachgebiet Arbeitsrecht.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Bernkastel-Kues


Arbeitsgericht Berlin: Ordentliche Kündigung des VZB-Direktors wirksam
11.03.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Arbeitsgericht Berlin: Ordentliche Kündigung des VZB-Direktors wirksam

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 30. Januar 2026 (Az. 21 Ca 13264/25 ) entschieden, dass die fristlose Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) unwirksam ist, während die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung Bestand hat. Nach Auffassung des Gerichts scheiterte die außerordentliche Kündigung an formellen Voraussetzungen, insbesondere an der Nichteinhaltung der gesetzlichen Zweiwochenfrist. Inhaltlich sah das Gericht jedoch schwerwiegende Pflichtverletzungen, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der ordentlichen Kündigung rechtfertigten. Doppelfunktion und Verdacht auf Interessenkonflikte Zwischen den Parteien bestand seit dem 1. Januar 2000 ein Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer war zuletzt als Direktor für das Versorgungswerk...

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Krieg im Nahen Osten – haben gestrandete Urlauber Anspruch auf Lohn?
10.03.2026Benjamin StumppArbeitsrecht
Herr  Benjamin Stumpp

Die Eskalation im Nahen Osten hat massive Auswirkungen auf den internationalen Flugverkehr. Nach den Angriffen auf und aus dem Iran wurden in Teilen der Golfregion Lufträume gesperrt, Flüge gestrichen und zahlreiche Reisende sitzen fest. Auch viele Arbeitnehmer können daher nicht rechtzeitig aus dem Urlaub nach Deutschland zurückkehren. Doch wie ist die arbeitsrechtliche Lage in solchen Fällen? Grundsatz im Arbeitsrecht Im deutschen Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Ein Anspruch auf Lohn besteht grundsätzlich nicht, wenn ein Arbeitnehmer nach dem Urlaub aufgrund eines Krieges im Nahen Osten nicht rechtzeitig zur Arbeit zurückkehren kann und deshalb seine Arbeitsleistung nicht erbringt. Maßgeblich ist § 611a BGB, wonach der...

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Das BAG hat sich erstmals mit Kryptowährungen auseinandergesetzt
09.03.2026Benjamin StumppArbeitsrecht
Herr  Benjamin Stumpp

Das Bundesarbeitsgericht hat am 16. April 2025 – 10 AZR 80/24 entschieden, dass Kryptowährungen im Arbeitsverhältnis als Sachbezug zulässig sind, sofern die zwingenden Schutzvorschriften des § 107 GewO beachtet werden. Um was ging es in der Entscheidung? Die Klägerin war bei der Beklagten, einem Unternehmen, das sich u.a. mit Kryptowährungen befasst, seit dem 1. Juni 2019, zunächst mit einer monatlichen Bruttovergütung von 960,00 Euro bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden und ab dem 1. April 2020 in Vollzeit mit einem Bruttomonatsgehalt von 2.400,00 Euro beschäftigt. Zusätzlich war jedenfalls bis zum 31. März 2020 arbeitsvertraglich ein Provisionsanspruch auf Basis der monatlichen Geschäftsabschlüsse vereinbart. Die Provision war dabei...

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