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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Borken


Arbeitsrecht Ergonomischer Büroarbeitsplatz mit Merkblatt
Der Begriff "Büroarbeitsplatz" bezieht sich auf die Gesamtheit aller Elemente und Bedingungen, die in einem Büroumfeld zur Durchführung von Arbeitsaufgaben erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Arbeitsmittel wie Schreibtisch und Bürostuhl, die gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzes ergonomisch gestaltet sein müssen, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden und die Arbeitsleistung zu steigern. Rechtliche Grundlagen für Büroarbeitsplätze Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Bildschirmarbeitsverordnung bilden die rechtliche Basis für die Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen in Deutschland. Diese Vorschriften fordern von den Arbeitgebern, dass sie Arbeitsplätze so gestalten, dass Gefährdungen für die Gesundheit der Mitarbeiter so ... weiter lesen
Arbeitsrecht Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst
Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Urteil vom 18. Januar 2024 zum Aktenzeichen 3 K 1752/23.TR entscheiden, dass ein Polizeibeamter aus der Pfalz aus dem Dienst entfernt wird. Aus der Pressemitteilung des VG Trier Nr. 03/2024 vom 04.03.2024 ergibt sich: Dem Beamten wurde im Disziplinarverfahren zur Last gelegt, sich im September 2019 im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes anlässlich eines schweren Verkehrsunfalls in Polizeiuniform und im Besitz seiner Dienstwaffe neun Pakete Käse mit einem Gewicht von jeweils 20 Kilogramm unrechtmäßig zugeeignet zu haben. Ferner habe er in der Folge zur Vertuschung der Straftat seinen Vorgesetzten gegenüber die Unwahrheit geäußert. Bei dem Verkehrsunfall war ein mit Käse beladener Sattelzug verunglückt und der Kühlcontainer ... weiter lesen
Arbeitsrecht Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Probebeamtenverhältnis rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 20. Februar 2024 zum Aktenzeichen 5 K 733/23.KO sowie PKH -Beschluss vom 15. November 2023 zum Aktenzeichen 5 K 733/23.KO entschieden, dass die Entlassung eines im Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz stehenden Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtmäßig ist. Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 5/2024 vom 28.02.2024 ergibt sich: Der Kläger war im Jahr 2021 nach bestandener Laufbahnprüfung in das Probebeamtenverhältnis berufen und als Einsatzsachbearbeiter in einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei eingesetzt worden. Bereits zuvor, noch während seines Vorbereitungsdienstes, hatte er über mehrere Monate hinweg wiederholt Bilddateien (sog. ... weiter lesen

Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Borken
(© Jozsitoeroe / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist ein Bereich, welcher jeden angeht, der im Arbeitsleben steht. Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Das Arbeitsrecht unterteilt sich in zwei Teilbereiche: erstens das individuelle Arbeitsrecht und zum Zweiten das kollektive Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Vorschiften und Gesetze sind in keinem einheitlichen Gesetzbuch verankert. Rechtsgrundlagen sind das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und eine Fülle an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Rechtliche Streitigkeiten werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Das Landesarbeitsgericht ist bei Beschwerden und Berufungen zuständig. Das BAG ist die letzte Instanz.

Ein neues Arbeitsverhältnis eingehen

Eine Stellenausschreibung ist für die allermeisten die ideale Art und Weise, um einen neuen Job zu finden. Natürlich ist auch eine Initiativbewerbung möglich. Stellenanzeigen müssen konform mit dem AGG sein. Gemäß dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen die Gleichberechtigung verstoßen. Es gilt ein hundertprozentiges Diskriminierungsverbot. In unserer Zeit sind die Arten von Arbeit sehr vielseitig. Es kann sein, dass man auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle ist. Vielleicht ist man auch auf der Suche nach einer Vollzeitstelle oder man bevorzugt eine Nebenbeschäftigung, Heimarbeit oder Telearbeit. Wissen sollte man, dass in der BRD seit 2017 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro in der Stunde gilt. Hat man eine Anstellung gefunden, die den persönlichen Fähigkeiten entspricht, dann ist die Bewerbung die erste Etappe. Nur wenn die Bewerbung aussagekräftig und formal perfekt ist, wird man die zweite Etappe nehmen können: das Vorstellungsgespräch. Kann man im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugen und erhält den Job, dann wird im Regelfall ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Der Arbeitsvertrag als Basis der Zusammenarbeit


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In der Regel liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. In diesem ist die soziale als auch die rechtliche Beziehung beider Parteien geregelt. Dabei ist z.B. ein befristeter Arbeitsvertrag möglich. Meist wird diese Variante bei einer Projektarbeit gewählt oder um einen temporären Bedarf zu decken. Ist der Arbeitsvertrag befristet, dann ist hier noch zu unterscheiden zwischen einer Befristung ohne Sachgrund und einer mit sachlichen Grund. Die zweite Variante ist ein unbefristeter Vertrag. Im Unterschied zum befristeten Vertrag wird hier kein Ende des Beschäftigungsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist eine Form des sog. Dienstvertrages, in dem sich beide Vertragsparteien über die zu erbringenden Dienstleistungen einigen. Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Rechte und Pflichten für das Arbeitsverhältnis. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, den vereinbarten Lohn zu zahlen. Daneben beinhaltet der Arbeitsvertrag im Normalfall unter anderem im Folgenden aufgeführte Punkte: Stellenbeschreibung, Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Angaben über die Arbeitszeiten sowie Regelungen bezüglich Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch, Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Ebenfalls meist vermerkt und ausgeführt sind zusätzliche Zuwendungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Hinweis: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht explizit angesprochen ist, kann eine finanzielle Zusatzleistung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Als betriebliche Übung versteht man, dass, wenn ein Arbeitgeber Verhaltensweisen regelmäßig wiederholt, der Arbeitnehmer mit Recht davon ausgehen darf, dass dieses Verhalten auch in Zukunft Anwendung findet. Wird ein Dienstwagen oder Firmenwagen gestellt, findet sich das gleichermaßen zumeist im Arbeitsvertrag geregelt. Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Tantieme, einer Bonuszahlung oder eine Gratifikation ist auch dies im Normalfall ebenfalls im Arbeitsvertrag festgehalten. Eine Ausnahme stellen Arbeitsverträge bei einem Leiharbeitsverhältnis dar. Hier wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem einer Arbeit direkt nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. In der Regel handelt es sich bei dem Verleiher um eine Zeitarbeitsfirma, die für eine begrenzte Zeit den Leiharbeiter einem Dritten überlässt. Gesetzliche Vorschriften bei einer Arbeitnehmerüberlassung finden sich im AÜG.

Arbeitnehmer-Ansprüche in der BRD


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In Deutschland schützt der Staat Beschäftigte in besonderem Maße. So hat man beispielsweise ein Recht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Geregelt findet sich das im EFZG. Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) normiert. Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) normiert die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit. Das ArbSchG dient dem Arbeitsschutz. Durch das Gesetz soll die Gesundheit sämtlicher Angestellten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes verbessert und gesichert werden. Es gilt, Unfälle am Arbeitsplatz weitestgehend zu verhindern. Durch die Ausgleichsabgabe soll zudem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer zusätzlich erhöht. Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) ist seit dem 06.07.2017 in Kraft. Es soll die Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen eliminieren. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Muss das Unternehmen, für das man tätig ist, Insolvenz anmelden, besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld. Außerdem hat man als Angestellter eine ganze Fülle an weiteren Rechten wie beispielsweise das Recht auf Anhörung, das Recht auf Urlaub, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.

Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses


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Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ein existentes Arbeitsverhältnis auflöst. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur einer Partei gegenüber die Kündigung ausgesprochen werden muss. Die Partei muss dieselbe außerdem erhalten. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Arbeitnehmer. Kündigt der Arbeitgeber, dann gibt es diverse Kündigungsgründe. So kann es sich bei der Kündigung beispielsweise um eine fristlose Kündigung handeln. Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis nicht zu einem festgelegten Datum, sondern mit sofortiger Wirkung beendet. Sie ist auch als außerordentliche Kündigung bekannt. Bei der fristlosen Kündigung gilt keine Kündigungsfrist. Sie beendet das Beschäftigungsverhältnis sofort. Die fristlose Kündigung wird mit der Zustellung wirksam. Es muss außerdem einen „wichtigen Grund“ geben. Ein „wichtiger Grund“ ist ein besonders schwerwiegender Umstand. Für den Kündigenden ist es aus diesem Grund nicht mehr möglich, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen und die reguläre Kündigungsfrist einzuhalten. Als Beispiele anzuführen sind Betrug, Diebstahl oder auch sexuelle Belästigung. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. In nur wenigen Fällen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung allerdings bei einer privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz. Weitere Kündigungsformen, die im Verhalten des Arbeitsnehmers begründet sind, sind die personenbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die Verdachtskündigung. Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund, wie der Name bereits annehmen lässt, in der Person des Arbeitnehmers. Sie ist dann möglich, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht bloß temporär, sondern für eine bestimmte Dauer nicht leisten kann. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist dann angebracht, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers den Betriebsfrieden dauerhaft stört oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Die Verdachtskündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Diese kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hegt, dass der Arbeitnehmer einen Pflichtverstoß oder eine Straftat begangen hat und somit das Vertrauensverhältnis derart erschüttert ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Eine vorangehende Abmahnung ist beim Ausspruch einer Verdachtskündigung in den meisten Fällen nicht nötig. Die ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages zu den gesetzlichen Fristen. Dauer und Länge der Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung ergeben sich entweder aus den Regeln zur gesetzlichen Kündigungsfrist, aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag, der auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Ein wenig anders verhält es sich mit der Änderungskündigung. Kennzeichnend für die Änderungskündigung ist, dass der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht auflösen, sondern fortführen will. Allerdings zu veränderten Arbeitsbedingungen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, bei der von einer Partei der Arbeitsvertrag gekündigt wird, wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen. Das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Lohn durchaus üblich. Des Weiteren ist es nicht unüblich, dass gerade bei einer betriebsbedingten Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung ausgezahlt wird. Oftmals ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung aus dem Sozialplan. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, gleich aus welchem Grund, hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Aushändigung eines Arbeitszeugnisses. Ist eine Kündigung bereits erfolgt und es müssen noch Folgen und Ablauf der Kündigung geklärt werden, dann wird dafür ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen. Ein Abwicklungsvertrag ist eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den Ablauf und die Folgen der Kündigung festlegt. Eine etwaige Abfindung kann auch im Abwicklungsvertrag beschlossen werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage zu erheben kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Prinzipiell kann gegen jede Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Außer selbstverständlich dies wurde in einem Abwicklungsvertrag ausdrücklich anders vereinbart. Diese ist nicht nur sinnvoll, wenn man den Arbeitsplatz unbedingt behalten möchte, sondern auch, um z.B. eine Abfindung zu erwirken. Wichtig ist, dass, möchte man eine Kündigungsschutzklage einreichen, eine Frist von drei Wochen Gültigkeit hat. Prinzipiell ist kein Anwalt erforderlich, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Jedoch ist es ausdrücklich zu empfehlen, das Erheben der Kündigungsschutzklage einem Rechtsanwalt zu überlassen. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird sowohl sämtliche nötigen Schriftsätze verfassen als auch bei allen Gerichtsterminen seinen Klienten vertreten.

Grundsätzliche Aufgaben des Betriebsrats und Vorteile für Arbeitnehmer


(© Marco2811 / fotolia.com)

Gerade auch Betriebe, welche über einen Betriebsrat verfügen, bieten Arbeitnehmern zusätzliche Vorteile. Der Betriebsrat wird im Rahmen einer Betriebsratswahl demokratisch von den Beschäftigten gewählt. Er vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern und hat ein Recht auf Mitbestimmung zum Beispiel bei sozialen Angelegenheiten. Auch z.B. im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Reihe von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Soll eine Versetzung von Mitarbeitern auf andere Arbeitsplätze erfolgen, hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein Recht auf Mitsprache. Das ist auch der Fall, wenn eine Eingruppierung, Einstellung oder Umgruppierung erfolgen soll. In derartigen Situationen hat der Arbeitgeber immer den Betriebsrat in Kenntnis zu setzen. Ebenfalls muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung geplant ist. Auch wenn Kurzarbeit eingeführt werden soll, dann ist hierfür eine Zustimmung des Betriebsrats von Nöten. Scheitern die Verhandlungen mit dem Betriebsrat, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Eine Einigungsstelle ist gleichsam ein betriebliches Schiedsgericht. Die Einigungsstelle ist ein gesetzlicher Ausgleich dafür, dass der Betriebsrat, anders als Gewerkschaften, nicht zum Streik aufrufen darf. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Betriebsrat und Arbeitgeber zusammen geeinigt haben. Jedoch sind auch die Rechte des Betriebsrats durchaus eingeschränkt, zum Beispiel wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Dem Betriebsrat selbst steht kein selbständiges Einsichtsrecht zu. Strittig ist ferner oftmals die Frage, ob und inwieweit der Betriebsrat bei Zielen und Evaluierungen der einzelnen Beschäftigten teilhaben darf. Gestritten wird oftmals um die Frage, welche Rechte auf Information dem Betriebsrat dabei exakt zustehen. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die gesetzliche Grundlage der Arbeit von Betriebsräten. Geregelt finden sich hier unter anderem die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung bzw. die Betriebsratsanhörung bei z.B. einer Kündigung. Übrigens ist das Pendant zum Betriebsrat im öffentlichen Dienst der Personalrat. Als Arbeitnehmer sollte man auch durchaus in Erwägung ziehen, einer Gewerkschaft beizutreten. Gewerkschaften sind demokratische Vereinigungen von Arbeitnehmern, die die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen. Hauptziel ist es sicherlich, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, wie beispielsweise die Höhe des Lohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Falls notwendig wird zur Zielerreichung ein Streik durchgeführt. Arbeitnehmer haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Jedoch kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft weiß. Dies primär dann, wenn im Unternehmen Tarifverträge Anwendung finden. In diesem Fall profitieren Mitglieder der Gewerkschaft oftmals von einer besseren Entlohnung und auch anderen besseren Arbeitsbedingungen als andere Mitarbeiter.

Bei Problemstellungen im Arbeitsrecht sollte man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren

Hat man Fragen und Probleme im Arbeitsrecht, dann ist der optimale Ansprechpartner eine Anwaltskanzlei zum Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch die Arbeitgeberrechte. In Borken sind einige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Arbeitsrecht mit einer Kanzlei vertreten. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Borken ist dabei nicht nur die richtige Kontaktstelle, wenn man grundsätzliche Fragen hat z.B. bezüglich Mobbing, verminderter Erwerbsfähigkeit, einem Wettbewerbsverbot, der Arbeitsnehmerentsendung, Schwarzarbeit, der Scheinselbständigkeit oder Urlaubabgeltung. Der Anwalt aus Borken im Arbeitsrecht kann auch helfen, wenn es Schwierigkeiten mit einer Lohnpfändung gibt, ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt werden oder eine Entfristungsklage erhoben werden soll. Der Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht aus Borken befasst sich von der Bewerbung bis hin zur Kündigung mit sämtlichen rechtlichen Problemen, welche sich im Arbeitsrecht ergeben können. Er wird dabei sowohl außergerichtlich tätig, indem er versucht mit der gegnerischen Partei ohne Gericht zu einer Einigung zu kommen. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, dann wird der Anwalt selbstverständlich seinen Mandanten bei Terminen vor Gericht wie der Güteverhandlung vertreten. Gerade wenn sich ein Fall komplexer gestaltet, dann sollte man einen Fachanwalt im Arbeitsrecht aufsuchen. Um den Titel Fachanwalt im Arbeitsrecht führen zu dürfen, muss der Anwalt ganz außerordentliche Erfahrungen - sowohl in der Praxis als auch in der Theorie - vorweisen können. So ist es unter anderem erforderlich, dass er mind. 100 Fälle zu arbeitsrechtlichen Themen bearbeitet hat. Eine weitere Bedingung ist, dass der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Und auch nach dem Erwerb des Titels ist er verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer jährlich zu belegen, dass er sich fortgebildet hat. Bildet er sich nicht weiter, entzieht die Rechtsanwaltskammer ihm die Erlaubnis zum Tragen des Fachanwaltstitels. Es ist somit deutlich, dass ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht sowohl in der Theorie als auch in der Praxis ein großes fachliches Know-how vorzuweisen hat. Vor allem bei einer komplexen Fallgestaltung tut man daher gut daran, sich sofort an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

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