Anwalt Arbeitsrecht Chemnitz – Fachanwälte finden!
Das Arbeitsrecht zählt zu den umfangreichsten Rechtsgebieten im deutschen Recht. Gerade im Bereich des Arbeitsrechts ist die Rechtsprechung nicht selten in der Position, geltende Gesetze auf ganz besondere Einzelfälle anzuwenden. Dabei gibt es in Deutschland laut Statistik immer mehr arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die vor Gericht enden.
Rechtsprobleme, mit denen man als Arbeitnehmer konfrontiert werden kann, sind zahlreich. Ob Abmahnung, Kündigung, Abfindung oder auch Mobbing etc. Als Laie sind einem die Hände gebunden, denn nur Fachanwälte verfügen über das nötige Fachwissen. Genau aus diesem Grund führt kein Weg daran vorbei, sich rechtlichen Rat einzuholen. Tatsächlich sind die rechtlichen Aspekte zumeist so umfassend, dass die Situation nur von einem Fachmann bewertet werden kann. Nachdem das Arbeitsrecht in Deutschland so umfangreich ist, ist jedem Arbeitnehmer, der Probleme mit dem Arbeitgeber hat, angeraten, sich an einen Fachanwalt zu wenden.
Bei der Suche nach einen ...
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Chemnitz
Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Chemnitz
Weshalb es sinnvoll ist, sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Chemnitz zu suchen, ist offensichtlich. Gerade die örtliche Nähe macht es einfach, Gespräche persönlich zu führen. Vor allem in Rechtsfragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, die sich nicht selten schwierig gestalten, ist es sinnvoll, persönliche Gespräche zu führen. In einem Beratungsgespräch wird der Fachanwalt die Angelegenheit überprüfen, sich ein Urteil bilden und über ein weiteres Vorgehen entscheiden. Manchmal klärt sich die Angelegenheit bereits, wenn der Anwalt Kontakt zum Arbeitgeber aufnimmt. Ist dies unmöglich, kann es sein, dass eine Klärung über ein Gericht nicht zu umgehen ist. Vor Gericht vertritt der Anwalt die Belange seines Mandanten .Ist es wirklich nötig, sich an einen Fachanwalt zu wenden? Das Arbeitsrecht ist ein schwieriges und umfassendes Rechtsgebiet. Bei der Entscheidung für einen Fachanwalt, kann man sicher sein, dass dieser über das nötige Fachwissen verfügt. Denn im Gegensatz zu regulären Anwälten, hat ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eine Vielzahl an Zusatzqualifikationen auf diesem Rechtsgebiet. Hierzu zählt unter anderem der Besuch eines Fachanwaltskurses, der sich primär mit dem Gebiet Arbeitsrecht befasst und 120 Stunden umfasst. Zudem muss belegt werden, dass man ein Minimum von 100 Arbeitsrechtsfällen bearbeitet hat. Bei mindestens fünfzig dieser Fälle muss es sich überdies um Arbeitsrechtsfälle handeln, die rechtsförmlich bzw. gerichtlich stattgefunden haben. Diese Regelung gilt im gesamten deutschen Raum. Somit trifft sie auch für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Chemnitz zu. Es ist somit keine Frage, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht über ein umfassendes Fachwissen verfügt. Bei allen arbeitsrechtlichen Fragen ist er der optimale Ansprechpartner.
Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen
- 1. Gleich ob Vollzeitstelle oder Nebenjob - über eine Stellenanzeige wird man fündig
- 2. Der Arbeitsvertrag in der BRD
- 3. Arbeitnehmer-Ansprüche in Deutschland
- 4. Was Sie über die Kündigung wissen müssen
- 5. Was sind die Rechte und Aufgaben des Betriebsrats? Welche Vorteile haben Arbeitnehmer?
- 6. In welchen Fällen ein Fachanwalt im Arbeitsrecht hilft
Das Arbeitsrecht ist geprägt durch eine umfangreiche Rechtsprechung. Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen sowie weitere verbindliche Bestimmungen zur nicht selbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Grundsätzlich kann es in 2 Teilbereiche aufgeteilt werden: erstens das individuelle Arbeitsrecht und zweitens das kollektive Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Gesetze und Vorschriften sind in keinem einheitlichen Gesetzbuch verankert. Rechtsgrundlagen sind das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und eine Fülle an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Kommt es zu einer Berufung oder einer Beschwerde fällt die Zuständigkeit an das LAG. Letzte Instanz ist das Bundesarbeitsgericht / BAG.
Gleich ob Vollzeitstelle oder Nebenjob - über eine Stellenanzeige wird man fündig
Möchte man ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, findet man freie Stellen meist über eine Stellenanzeige. Auch eine Initiativbewerbung ist selbstverständlich eine Option. Für alle Stellenausschreibungen gilt: sie müssen mit dem AGG konform sein. Das AGG legt fest, dass eine Stellenausschreibung weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie z.B. Ausschluss wegen einer Behinderung. Es ist jegliche Art der Diskriminierung untersagt. Heutzutage sind die Arten, in denen Arbeit nachgegangen werden kann, sehr mannigfaltig. So besteht die Möglichkeit, dass man auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Oder man ist auf der Suche nach einem Vollzeitjob, nach einem Nebenjob, nach einer Teilzeitstelle. Auch die Option von Telearbeit bzw. Heimarbeit ist heute üblich. Übrigens gilt in der BRD seit 2015 flächendeckend ein Mindestlohn. Die Bewerbung ist dann der erste Schritt, um eine Anstellung, die man für sich ausfindig gemacht hat, zu bekommen. Hat man das Interesse des Arbeitgebers geweckt, wird man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Kann man im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugen und erhält die Stelle, dann wird im Regelfall ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Der Arbeitsvertrag in der BRD
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Im Regelfall liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. Im Arbeitsvertrag geregelt findet sich die Beziehung - sowohl die soziale als auch die rechtliche - zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine Variante ist der befristete Arbeitsvertrag, zum Beispiel um einen temporären Bedarf an einer weiteren Arbeitskraft zu decken. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt es ferner zu differieren zwischen einem Arbeitsvertrag mit oder ohne Sachgrund. Neben dem befristeten Arbeitsvertrag, der heutzutage oftmals geschlossen wird, existiert zudem der Arbeitsvertrag ohne Befristung. Im Unterschied zum befristeten Vertrag wird hier kein Ende des Beschäftigungsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Art des Dienstvertrages und damit Basis des Arbeitsverhältnisses. Für das Arbeitsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Pflichten und Rechte. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Daneben beinhaltet der Arbeitsvertrag im Normalfall u.a. folgende Punkte: Angaben über die Arbeitszeiten, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Überstunden, Urlaubstage, Probezeit, Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Auch der Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld oder Angaben zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind meist im Arbeitsvertrag geregelt. Hinweis: die Zahlung zum Beispiel von Weihnachtsgeld kann auch durch sog. betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung stellt eine regelmäßige, gleichartige Verhaltensweise des Arbeitgebers dar. Dazu gehören beispielsweise gleichförmige Zahlungen von Sonderleistungen, die 3x aufeinanderfolgend geleistet worden sind. Auch wenn Anspruch auf die Überlassung eines Firmenwagens besteht, dann wird das häufig im Arbeitsvertrag geregelt. Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Tantieme, einer Gratifikation oder eine Bonuszahlung ist auch dies im Normalfall ebenso im Arbeitsvertrag festgehalten. Einen Sonderfall stellt eine Arbeitnehmerüberlassung dar. Hier wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Unternehmen geschlossen, bei dem einer Arbeit direkt nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher, in der Regel eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine begrenzte Zeit. Gesetzlich geregelt findet sich die Arbeitnehmerüberlassung im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).
Arbeitnehmer-Ansprüche in Deutschland
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Arbeitnehmer genießen in Deutschland einen besonderen Schutz des Staates. So hat man beispielsweise ein Recht auf Fortzahlung des Lohns im Krankheitsfall. Geregelt findet sich das im EFZG. Das MuSchG regelt die Zeit während und nach der Schwangerschaft. Überdies hat jedes Elternteil Anspruch auf Elterngeld, um ein Kind, bis dieses das dritte Lebensjahr vollendet hat, zu betreuen und zu erziehen. Außerdem existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Beschäftigungsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Arbeitsunfälle sollen so gut als möglich verhindert werden. Durch die Ausgleichsabgabe soll außerdem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Durch das 2017 in Teilen in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz wurde der Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer erhöht. Seit Juli 2017 ist zudem das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist es, dass Frauen und Männer bei einer gleichwertigen Arbeit auch gleich bezahlt werden. Ist man arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, man hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stand überdies in den vergangenen zwei Jahren für mind. zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Nach dt. Recht bekommen im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ein sog. Insolvenzgeld. Außerdem hat man als Arbeitnehmer eine ganze Reihe an weiteren Rechten wie beispielsweise das Recht auf Anhörung, das Recht auf Urlaub, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.
Was Sie über die Kündigung wissen müssen
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Bei einer Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses handelt es sich um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. D.h., damit die Kündigung wirksam ist, müssen nicht beide Parteien mitwirken, sondern es muss lediglich sichergestellt werden, dass der Gekündigte das Kündigungsschreiben auch bekommt. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis kündigen. Kündigt der Arbeitgeber, dann gibt es verschiedene Kündigungsgründe. Die Kündigung kann zum Beispiel eine fristlose Kündigung sein. Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis nicht zu einem festgelegten Datum, sondern mit sofortiger Wirkung beendet. Die fristlose Kündigung ist auch als außerordentliche Kündigung bekannt. Bei der fristlosen Kündigung gilt keine Kündigungsfrist. Sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Für eine fristlose Kündigung ist ein „wichtiger Grund“ erforderlich. Ein „wichtiger Grund“ ist ein eklatant schwerwiegender Umstand. Für den Kündigenden ist es aus diesem Grund nicht mehr möglich, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen und die normale Kündigungsfrist einzuhalten. Als Beispiele anzuführen sind Diebstahl, Betrug oder auch sexuelle Belästigung. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann zur fristlosen Kündigung führen. Bei der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist dagegen eine fristlose Kündigung ohne eine vorangegangene Abmahnung nur in einigen Ausnahmefällen gerechtfertigt. Weitere Kündigungsformen, die im Verhalten des Angestellten begründet sind, sind die personenbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die Verdachtskündigung. Wie der Name schon annehmen lässt, liegt der Kündigungsgrund bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Angestellten begründet. Sie ist dann möglich, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht nur temporär, sondern für eine bestimmte Dauer nicht leisten kann. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist in dem Fall angebracht, wenn das Verhalten des Angestellten den betrieblichen Frieden dauerhaft beeinträchtigt oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Eine weitere Form der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist die sog. Verdachtskündigung. Diese kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine Straftat oder einen Pflichtverstoß begangen hat und somit das Vertrauensverhältnis so erschüttert ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Eine vorangehende Abmahnung ist übrigens nicht nötig. Die ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Zu welchem Datum das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst werden kann, das ergibt sich entweder aus den Regelungen zur gesetzmäßigen Kündigungsfrist oder aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag beziehungsweise aus dem Arbeitsvertrag. Etwas anders verhält es sich mit der Änderungskündigung. Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, bei der von einer Partei der Arbeitsvertrag gekündigt wird, wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen. Das Beschäftigungsverhältnis wird aufgelöst. Durchaus üblich ist es, den Angestellten nach einer erfolgten ordentlichen Kündigung oder auch nach einem Auflösungsvertrag mit umgehender Wirkung von der Arbeit freizustellen. Der Lohn wird in dieser Zeit weitergezahlt. Des Weiteren ist es nicht unüblich, dass gerade bei einer betriebsbedingten Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung gezahlt wird. Die Ansprüche auf eine Abfindung ergeben sich oft aus dem Sozialplan, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, egal aus welchem Grund, hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Aushändigung eines Arbeitszeugnisses. Müssen nach einer Kündigung noch weitere Modalitäten abgeklärt werden, dann kann das im Rahmen eines sogenannten Abwicklungsvertrages erfolgen. Auch darin kann eine etwaige Abfindung festgelegt werden. Im Abwicklungsvertrag kann aber auch beispielsweise auf das Recht verzichtet werden, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Anzumerken ist, dass man mit einer Kündigungsschutzklage gegen jede Kündigung vorgehen kann - außer es ist in einem Abwicklungsvertrag ausgeschlossen worden. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann angebracht, wenn man seine Stelle behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu erwirken. Wichtig ist, dass, möchte man eine Kündigungsschutzklage einreichen, eine Frist von 3 Wochen Gültigkeit hat. Grundsätzlich braucht der Arbeitnehmer für das Einreichen der Kündigungsschutzklage keinen Rechtsanwalt. Jedoch ist es ausdrücklich angeraten, das Erheben der Kündigungsschutzklage einem Anwalt zu überlassen. Dieser wird den gesamten Kündigungsprozess begleiten.
Was sind die Rechte und Aufgaben des Betriebsrats? Welche Vorteile haben Arbeitnehmer?
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Verfügt ein Betrieb über einen Betriebsrat, dann profitieren Arbeitnehmer von zahlreichen Vorteilen. Gewählt wird der Betriebsrat demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung und vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern. Auch zum Beispiel wenn eine Betriebsübergang geplant ist, hat der Betriebsrat ein gewisses Recht auf Mitbestimmung. Soll eine Versetzung von Beschäftigten auf andere Arbeitsplätze erfolgen, hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein Recht auf Mitsprache. Das ist auch der Fall, wenn eine Eingruppierung, Einstellung oder Umgruppierung erfolgen soll. In derartigen Fällen hat der Arbeitgeber den Betriebsrat immer zu unterrichten. Ebenfalls muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung geplant ist. Auch wenn Kurzarbeit im Raum steht, dann ist dafür eine Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Konfrontation ersparen. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Sie ist ein Ausgleich, den der Gesetzgeber geschaffen, dafür, dass der Betriebsrat nicht zum Streik aufrufen darf - anders als die Gewerkschaften. Die Einigungsstelle setzt sich zusammen aus einem unparteiischen Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl an Beisitzern. Jedoch sind auch die Rechte des Betriebsrats durchaus eingeschränkt, z.B. wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat darf nicht selbständig Einsicht in Personalakten nehmen. Gestritten wird häufig um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Evaluierungen und Zielen der einzelnen Mitarbeiter mitwirken darf und welche Informationsrechte ihm dabei zustehen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechte und Mitbestimmung des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) normiert. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt nicht nur, unter was für Voraussetzungen ein Betriebsrat gegründet werden kann, es regelt zudem auch sämtliche Rechte, die einem Betriebsrat im Verhältnis zum Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Übrigens ist das Gegenstück zum Betriebsrat im öffentlichen Dienst der Personalrat. Es kann auch durchaus sinnvoll sein, als Beschäftigter einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung, die sich für die sozialen, ökonomischen und kulturellen Interessen abhängig Beschäftigter einsetzt. Hauptziel ist es zweifellos, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, wie z.B. die Höhe des Lohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Führen die Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden zu keinen angemessenen Ergebnissen, wird zum Streik aufgefordert. Beschäftigte haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Jedoch kann es von Nutzen sein, wenn der Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt wird. Vor allem wenn in einem Unternehmen Tarifverträge zur Anwendung kommen. In einem solchen Fall können Beschäftigte, die Gewerkschaftsmitglied sind, von einer besseren Bezahlung oder von besseren Arbeitsbedingungen profitieren als andere Beschäftigte.
In welchen Fällen ein Fachanwalt im Arbeitsrecht hilft
Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist der beste Ansprechpartner bei allen Problemen im Arbeitsrecht. Ein Anwalt zum Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch natürlich die Arbeitgeberrechte. In Chemnitz finden sich einige Kanzleien zum Arbeitsrecht. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Chemnitz ist nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn man Fragen grundsätzlicher Natur hat, zum Beispiel bezüglich einer Scheinselbständigkeit oder Mobbing. Der Anwalt zum Arbeitsrecht in Chemnitz ist auch die richtige Kontaktperson, wenn ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt oder eine Kündigungsschutzklage erhoben werden soll. Der Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht in Chemnitz befasst sich von der Bewerbung bis hin zur Kündigung mit sämtlichen rechtlichen Problemstellungen, welche sich arbeitsrechtlich ergeben können. Er wird dabei sowohl außergerichtlich tätig, indem er versucht mit der gegnerischen Partei ohne Gericht zu einer Einigung zu kommen. Scheitert ein außergerichtlicher Einigungsversuch, wird der Arbeitsrechtler seinen Klienten vor Gericht vertreten. Vor allem wenn sich ein Fall komplexer gestaltet, dann sollte man einen Fachanwalt im Arbeitsrecht aufsuchen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht muss, um den Titel führen zu dürfen, spezielle theoretische als auch praktische Expertise vorweisen. So ist es u.a. erforderlich, dass er mindestens 100 Fälle zu arbeitsrechtlichen Themen bearbeitet hat. Zudem muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Überdies muss der Anwalt nachweisen, dass er sich weiterbildet und zumindest eine arbeitsrechtliche Fortbildung im Jahr besucht hat. Kann der Beleg der jährlichen Fortbildung nicht erbracht werden, dann entzieht die Kammer die Befugnis, den Titel Fachanwalt zu führen. Es ist damit ganz offensichtlich, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eine überdurchschnittliche Fachkompetenz besitzt. Man tut folglich gut daran, sich bei komplexen Fällen im Arbeitsrecht stante pede an einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht zu wenden.