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Fachanwalt Dirk Thölke mit Anwaltskanzlei in Cloppenburg bietet anwaltliche Hilfe und bietet juristischen Beistand im Fachgebiet Arbeitsrecht.
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Juristische Probleme zum Themengebiet Arbeitsrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Robert Rausch (Fachanwalt für Arbeitsrecht) vor Ort in Cloppenburg.
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Ein Arbeitnehmer möchte einen Betriebsrat gründen. Kurz darauf erhält er eine Abmahnung, wird versetzt oder sogar gekündigt. Für Arbeitnehmer ist das häufig ein Schock. Arbeitgeber wiederum fragen sich, ob sie gegen eine Betriebsratsinitiative überhaupt vorgehen dürfen, wenn sie den Betriebsrat für überflüssig halten oder betriebliche Konflikte befürchten. Die rechtliche Ausgangslage ist eindeutig: Die Gründung eines Betriebsrats ist ein gesetzlich geschütztes Recht der Belegschaft. Der Arbeitgeber darf eine Betriebsratswahl nicht verhindern, nicht behindern und nicht durch Drohungen, Nachteile oder Vorteile beeinflussen. Eine Kündigung, die ausgesprochen wird, weil ein Arbeitnehmer einen Betriebsrat gründen will, ist daher regelmäßig...
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Im Arbeitsrecht halten sich viele Irrtümer hartnäckig. Manche werden im Kollegenkreis weitergegeben, andere stammen aus veralteten Erfahrungen oder aus Einzelfällen, die vorschnell verallgemeinert werden. Für Arbeitnehmer kann das teuer werden, wenn Klagefristen versäumt, Aufhebungsverträge ungeprüft unterschrieben oder Urlaubs- und Vergütungsansprüche nicht geltend gemacht werden. Für Arbeitgeber können arbeitsrechtliche Mythen ebenso riskant sein, etwa bei Kündigungen, Befristungen, Abmahnungen, Überstunden oder Minijobs. Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Usebach erklärt die 15 häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht und zeigt, was wirklich gilt. 1. Irrtum: „Nach jeder Kündigung gibt es eine Abfindung.“ Das ist falsch....
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Bei besonders schweren Pflichtverletzungen, die eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen, bedarf es keiner Abmahnung. Es kann direkt gekündigt werden. Erreicht ein Fehlverhalten des Mitarbeiters diese Schwelle jedoch nicht, ist die Abmahnung regelmäßig das Mittel der Wahl. Eine Abmahnung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Nur so ist gewährleistet, dass alle Anforderungen an eine wirksame Abmahnung belegt werden können. Denn für eine wirksame Abmahnung bedarf es: der Rüge der Aufforderung und der Warnung Rüge bedeutet, ein bestimmtes Verhalten wird so detailliert wie möglich beschrieben und als Vertragsverstoß beanstandet. Hier sollte dargestellt werden, warum das Verhalten pflichtwidrig ist und welches Verhalten...
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