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Jetzt Profil anlegenMit Beschluss vom 8. April 2025 (Az. 5 ME 65/24 ) hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen eine wichtige Entscheidung zum Benachteiligungsverbot von Mitgliedern der Personalvertretung getroffen. Es erklärte die fiktive Fortschreibung einer dienstlichen Beurteilung eines freigestellten Personalratsmitglieds für unzulässig, wenn eine regelkonforme Beurteilung möglich gewesen wäre. Das Verfahren betrifft den Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG und hat weitreichende Bedeutung für künftige Auswahlentscheidungen im öffentlichen Dienst. Hintergrund: Auswahlentscheidung um Führungsposition Die Antragsgegnerin , eine Bundesbehörde, hatte den nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten Dienstposten eines Geschäftsfeldmanagers ausgeschrieben. Neben mehreren Bewerbern bewarb sich auch der...
weiter lesenWährend der Corona-Zeit zeigten sich viele Arbeitgeber bei der Gewährung von Homeoffice großzügig, vor allem bei Beschäftigten im Verwaltungsbereich. Die Erfahrungen und Bewertungen sind seither recht unterschiedlich. Große Konzerne versuchen wieder mehr Präsenz vor Ort zu schaffen, sind aber meist durch Betriebs- oder arbeitsvertragliche Vereinbarungen eingeschränkt. Auch im klassischen Mittelstand fällt die Bewertung von Homeoffice durchwachsen aus. Welche Möglichkeiten bestehen konkret? Arbeitgeber, die sich durch Betriebsvereinbarung oder arbeitsvertraglich gebunden haben, haben kaum Möglichkeiten, eine Homeofficevereinbarung wieder zurückzufahren. Wurde Homeoffice als Anspruch arbeitsvertraglich zugesichert, bleibt nur die Änderungskündigung....
weiter lesenDer Industriekonzern Thyssenkrupp plant umfassende Maßnahmen zur Kostensenkung im Bereich Automotive, mit dem Ziel, mehr als 150 Millionen Euro einzusparen . Um diese Einsparungen zu realisieren, sieht die Unternehmensführung vor, eine signifikante Anzahl von Arbeitsplätzen zu streichen, einen Einstellungsstopp einzuführen und die Investitionsstrategien entsprechend anzupassen. In Anbetracht der gegenwärtig schwächelnden Automobilbranche und deren herausfordernder Marktentwicklung reagiert Thyssenkrupp mit einer drastischen Personalreduktion. Die spezifischen Maßnahmen beinhalten nicht nur den Abbau von Stellen , sondern auch eine sorgfältige Anpassung der Investitionen sowie eine Reduzierung des gebundenen Betriebskapitals. Darüber hinaus wird ein temporärer...
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