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Zum Fachbereich Arbeitsrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Alexander Rödel (Fachanwalt für Arbeitsrecht) mit Sitz in Dillingen.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Dillingen
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht: Kündigung wegen privater Internetnutzung
1. Grundsätze der Kündigung wegen privater Internetnutzung im Arbeitsrecht
Ist die private Internetnutzung im Arbeitsverhältnis nicht erlaubt, stellt die private Internetnutzung während der Arbeitszeit eine Arbeitspflichtverletzung dar, die eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht nach sich ziehen kann. Je nach der Schwere der Pflichtverletzung ist vor einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich.
a) Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist insbesondere möglich, wenn bei der privaten Internetnutzung auch Dateien mit pornografischen Inhalt heruntergeladen und gespeichert werden und dabei auch Straftaten verwirklicht werden, wie z.B. bei Kinderpornografie.
b) Eine ordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung ohne Abmahnung ist ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Rechte des Arbeitnehmers bei Lohnrückstand des Arbeitgebers
In der Regel wird der Arbeitslohn gem. § 614 BGB am ersten Tag des Folgemonats, in dem die Arbeit geleistet wurde, zur Zahlung fällig. Kann der Arbeitgeber die Vergütung zum Fälligkeitstermin nicht zahlen, kommt er mit der Lohnzahlung in Verzug .
1. Zurückbehaltungsrecht
Dem Arbeitnehmer kann bei rückständigen Lohn zunächst ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB zustehen (BAG 25.10.1984, Az. 2 AZR 417/83). Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung solange zurückbehalten darf, bis der Arbeitgeber die Lohnzahlung erbracht hat. Die Arbeitsleistung kann aber nicht verweigert werden, wenn der Lohnrückstand verhältnismäßig geringfügig oder nur eine kurzfristige Verzögerung der Lohnzahlung zu erwarten ist. In der Regel wird ... weiter lesen
Arbeitsrecht
XING Verbot während der Schwangerschaft?
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hatte sich mit einem kuriosen Fall zu beschäftigen (Urteil v. 13.07.2017, Az.: 10 Sa 491/17):
Einer Arbeitnehmerin war gekündigt worden, nachdem sie sich während eines anlässlich ihrer Schwangerschaft ausgesprochenen Beschäftigungsverbotes um ihr XING-Profil gekümmert hat. Der Arbeitgeber ging davon aus, dass die Bescheinigung gem. § 11 MuSchG der Frauenärztin falsch sei, da sie sich ja um ihre berufliche Social-Media Seite kümmern konnte. In Erster Instanz hat der Arbeitgeber sogar recht bekommen. Das LAG musste es richten: Es ist einer schwangeren Arbeitnehmerin erlaubt, ein XING-Profil zu pflegen. Schließlich handelt es sich um eine Seite zur Pflege von Kontakten mit Gleichgesinnten. Der Sonderkündigungsschutz der werdenden ... weiter lesen