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Zum Themenbereich Arbeitsrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Horst Welscher (Fachanwalt für Arbeitsrecht) mit Fachanwaltssitz in Donauwörth.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Donauwörth
Arbeitsrecht
Urlaubsanspruch auch bei befristeter Erwerbsunfähigkeit
Erfurt (jur). Können Arbeitnehmer wegen einer anhaltenden Krankheit ihren Jahresurlaub nicht nehmen, ist der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach EU-Recht erst nach 15 Monaten verfallen. Eine anderslautende Vorschrift im Bundesurlaubsgesetz, welches eine nur dreimonatige Verfallsfrist vorsieht, ist fehlerhaft, urteilte am Dienstag, 7. August 2012, das Bundesarbeitsgericht (BAG) (Az.: 9 AZR 353/10). Das Erfurter Urteil gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis wegen befristeter Erwerbsunfähigkeit ruht. Damit setzte das BAG eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) in Luxemburg vom 22. November 2011 (Az.: C-214/10) unmittelbar in deutsches Recht um. Bislang war umstritten, ob hierfür eine Änderung des Bundesurlaubsgesetzes durch den Gesetzgeber nötig ist. Zudem stellten die ... weiter lesen
Arbeitsrecht
(Keine?) Pflicht des Arbeitgebers, Urlaub von sich aus zu gewähren: Wie wird der EuGH entscheiden?
In Anknüpfung an den Beitrag BAG fragt EuGH: Pflicht des Arbeitgebers, Urlaub von sich aus zu gewähren? geht der vorliegende Beitrag der Frage nach, ob sich aus einer aktuellen Entscheidung des EuGH nicht bereits erkennen lässt, wie der EuGH diese Frage beantworten wird. Dieser Beitrag ist zugleich ein Beitrag zur zweiten #EFARBlogparade #Urlaubsrecht .
Im Beitrag BAG fragt EuGH: Pflicht des Arbeitgebers, Urlaub von sich aus zu gewähren? hatten wir den Vorlagebeschluss des BAG vom 13.12.2016 – 9 AZR 541/15 (A) vorgestellt. Darin fragt das BAG den EuGH vor allem, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich den Urlaub festzulegen. Eine Bejahung dieser Frage hätte zur Folge, dass der Urlaub bei ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Wer zu spät zum Insolvenzplan kommt, muss nicht leer ausgehen
Erfurt (jur). Arbeitnehmer können offene Löhne von ihrem Pleite gegangenen Arbeitgeber grundsätzlich auch noch nach der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht einfordern. „Nachzügler“ müssen sich ihre Forderungen allerdings vorher gerichtlich bestätigen lassen, urteilte am Donnerstag, 12. September 2013, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 6 AZR 907/11).
Die Insolvenzordnung schließe nicht aus, dass auch nachträglich noch Ansprüche geltend gemacht werden, so das BAG. Ähnlich hatte auch schon der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 10 Mai 2012 in einem Rechtsstreit zwischen einem Insolvenzverwalter und einem Gesellschafter einer GmbH entschieden (Az.: IX ZR 206/11).
In dem vom BAG entschiedenen ... weiter lesen