Anwalt Arbeitsrecht Dülmen – Fachanwälte finden!


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Fachanwalt Matthias Lennartz mit Fachanwaltskanzlei in Dülmen betreut Mandanten kompetent bei juristischen Fällen aus dem Bereich Arbeitsrecht.
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Fachanwalt Oliver Lehmann mit Anwaltskanzlei in Dülmen bietet anwaltliche Beratung und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Fachgebiet Arbeitsrecht.
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Juristische Angelegenheiten aus dem Themengebiet Arbeitsrecht werden betreut von Rechtsanwältin Karin-Katharina Schrimper (Fachanwältin für Arbeitsrecht) vor Ort in Dülmen.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Dülmen


Arbeitsrecht Arbeitsgericht Siegburg urteilt: Keine Diskriminierung bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat in einem Fall, in dem es um die Rücknahme einer Einstellungszusage für einen schwerbehinderten Bewerber ging, entschieden. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die Nichteinstellung aufgrund eines ärztlichen Gutachtens eine Diskriminierung darstellt (Az.: 3 Ca 1654/23 ). Stadt zieht Jobzusage an diabetischen Bewerber zurück – Klage wegen Diskriminierung Ein schwerbehinderter Bewerber, der an Diabetes leidet, bewarb sich Anfang 2023 bei einer Stadtverwaltung für eine Ausbildung zum Straßenwärter. Seine Schwerbehinderung gab er dabei offen an. Er erhielt eine vorläufige Zusage, die jedoch von den Ergebnissen einer noch ausstehenden ärztlichen Untersuchung abhing. Nach der Untersuchung riet der Arzt von der Einstellung ab, da der Bewerber aufgrund seiner ... weiter lesen
Arbeitsrecht Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann?  Anzeichen für eine unerlaubte Nebenbeschäftigung rechtzeitig erkennen Schlechte Leistungen am Arbeitsplatz sind nicht automatisch ein ... weiter lesen
Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei eingestuft wurden. Die Polizeiakademie argumentierte, dass diese Beiträge ernsthafte Zweifel an der beruflichen Eignung der Anwärterin aufwerfen. Auf ... weiter lesen

Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Dülmen
(© Jozsitoeroe / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist ein Bereich, welcher jeden betrifft, der im Erwerbsleben steht. Das Arbeitsrecht regelt die Summe der gesetzlichen Regelungen, die die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffen. Es kann in 2 Teilbereiche aufgesplittet werden: zum Ersten das individuelle Arbeitsrecht und zweitens das kollektive Arbeitsrecht. Ein einheitliches Gesetzbuch zum Arbeitsrecht existiert nicht. Rechtsgrundlage ist vielmehr das BGB sowie Betriebsvereinbarungen, Spezialgesetze und Tarifverträge. Für Rechtsstreite ist das ArbG zuständig. Das Landesarbeitsgericht ist bei Beschwerden und Berufungen zuständig. Das Bundesarbeitsgericht ist die allerletzte Instanz.

Gleich ob Nebenjob oder Vollzeitstelle - über eine Stellenanzeige wird man fündig

Hat man den Plan, eine neue Stelle anzutreten, dann wird man meist über eine Stellenausschreibung fündig. Natürlich ist auch eine Initiativbewerbung möglich. Stellenanzeigen müssen konform mit dem AGG sein. Das AGG (Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz) fordert, dass eine Stellenanzeige nicht diskriminierend sein darf. Sie darf auch nicht gegen das Gebot der Gleichberechtigung verstoßen. Es ist jegliche Art der Diskriminierung untersagt. Die Arten an Arbeit sind heute äußerst vielfältig. So kann man z.B. eine Ausbildungsstelle suchen. Vielleicht sucht man aber auch eine Teilzeitstelle, eine Vollzeitstelle, einen Mini-Job, Nebentätigkeit oder gar Telearbeit an einem Telearbeitsplatz oder Heimarbeit. Übrigens gilt in Deutschland seit 2015 flächendeckend ein Mindestlohn. Ist man fündig geworden, dann ist die schriftliche Bewerbung die erste Etappe, um sich auf die gewünschte Stelle zu bewerben. Hat man das Interesse des Arbeitgebers geweckt, wird man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Meistert man das Vorstellungsgespräch und der Arbeitgeber ist überzeugt, dass man den Aufgabenstellungen gewachsen ist, dann wird das zukünftige Arbeitsverhältnis in der Regel mit einem Arbeitsvertrag besiegelt.

Der Arbeitsvertrag – die Basis einer Zusammenarbeit


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Ein Arbeitsverhältnis entsteht grundsätzlich mit Abschluss eines Arbeitsvertrages. In diesem ist die rechtliche als auch die soziale Beziehung beider Parteien geregelt. Dabei ist z.B. ein befristeter Arbeitsvertrag möglich. Meist wird diese Variante bei einer Projektarbeit herangezogen oder um einen vorübergehenden Bedarf zu decken. Bei befristeten Arbeitsverträgen wird unterschieden zwischen einer Befristung mit sachlichem Grund und einer Befristung ohne Sachgrund. Neben dem befristeten Vertrag, der heutzutage oftmals geschlossen wird, existiert zudem der Arbeitsvertrag ohne Befristung. Im Gegensatz zum befristeten Arbeitsvertrag ist hier kein genaues Ziel oder Datum vermerkt, mit dem das Arbeitsverhältnis automatisch endet. Der Arbeitsvertrag ist eine Form des sog. Dienstvertrages, in dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die zu erbringenden Dienstleistungen einigen. Für das Arbeitsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für beide Parteien Rechte und Pflichten. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Daneben beinhaltet der Arbeitsvertrag im Normalfall u.a. im Folgenden aufgeführte Punkte: Stellenbeschreibung, Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Angaben über die Arbeitszeiten sowie Regelungen bezüglich Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Ebenfalls zumeist vermerkt und ausgeführt sind zusätzliche Zuwendungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Anmerkung: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht explizit angesprochen ist, kann eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Als betriebliche Übung versteht man, dass, wenn ein Arbeitgeber Verhaltensweisen immer wieder wiederholt, der Arbeitnehmer zu Recht davon ausgehen darf, dass dieses Verhalten auch in Zukunft Anwendung findet. Auch wenn Anspruch auf die Überlassung eines Firmenwagens besteht, dann wird das häufig im Arbeitsvertrag geregelt. Wird eine Gratifikation ausgezahlt oder besteht Anspruch auf Tantieme, dann findet sich auch das zumeist direkt im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten. Eine Ausnahme stellen Arbeitsverträge bei einem Leiharbeitsverhältnis dar. Bei Leiharbeit wird der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher geschlossen, nicht mit dem Unternehmen, an das der Leiharbeiter „verliehen“ wird. Der Verleiher ist im Regelfall eine Zeitarbeitsfirma. Sie überlässt für einen festgelegten Zeitraum die Arbeitskraft einem Dritten. Gesetzliche Regelungen bei einer Arbeitnehmerüberlassung finden sich im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

Rechte von Arbeitnehmern in der BRD


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In Deutschland schützt der Staat Arbeitnehmer bzw. Angestellte in besonderem Maße. Als Angestellter hat man so z.B. unter anderem ein Recht auf Fortzahlung des Lohns im Falle einer Krankheit. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Das MuSchG regelt die Zeit während und nach der Schwangerschaft. Ferner besteht ein Anspruch auf Elternzeit gemäß dem BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Jedes Elternteil hat demzufolge das Recht in Elternzeit zu gehen, um ein Kind zu betreuen. Dies bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Die Arbeitsplatzsicherheit wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Durch das Gesetz soll die Gesundheit sämtlicher Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes gesichert und verbessert werden. Es gilt, Arbeitsunfälle weitestgehend zu verhindern. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz erhöht u.a. den Kündigungsschutz, den behinderte Arbeitnehmer schon genießen, um zusätzliche Hürden. Seit 07 2017 ist zudem das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Es soll die Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen eliminieren. Ist man arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, man hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stand überdies in den vergangenen 2 Jahren für mind. zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Im Falle der Insolvenz eines Betriebes haben Beschäftigte einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Ferner hat man als Angestellter eine ganze Reihe an weiteren Rechten wie zum Beispiel das Recht auf Anhörung, das Recht auf Urlaub, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.

Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses


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Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur eine der Parteien den Willen zu kündigen kundtun muss, der anderen Vertragspartei muss die Kündigung bloß zugehen. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Arbeitnehmer. Kündigt der Arbeitgeber, dann gibt es verschiedene Kündigungsgründe. So kann es sich bei der Kündigung zum Beispiel um eine fristlose Kündigung handeln. Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis nicht zu einem festgelegten Datum, sondern sofort beendet. Oftmals wird die fristlose Kündigung auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die für den Regelfall vorgeschriebene Frist für die Kündigung wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten. Für eine fristlose Kündigung ist ein „wichtiger Grund“ von Nöten. Ein „wichtiger Grund“ ist ein eklatant schlimmer Umstand. Für den Kündigenden ist es aus diesem Grund nicht mehr möglich, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen und die reguläre Kündigungsfrist einzuhalten. Als Beispiele anzuführen sind Diebstahl, Betrug oder auch sexuelle Belästigung. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Wird jedoch das Internet privat am Arbeitsplatz genutzt, dann kann dies nur in Ausnahmefällen zu einer fristlosen Kündigung führen. Andere Formen der Kündigung, die im Verhalten des Arbeitnehmers begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die personenbedingte oder die verhaltensbedingte Kündigung. Wie der Name bereits annehmen lässt, liegt der Kündigungsgrund bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Arbeitnehmers begründet. Der Angestellte ist aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten nicht in der Lage, seine geschuldete Arbeitsleistung an seinem Arbeitsplatz dauerhaft zu erbringen. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist dann angebracht, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers den Betriebsfrieden nachhaltig stört oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Die Verdachtskündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf den Verdacht einer schwerwiegenden Vertragsverletzung oder strafbaren Handlung stützt. Dieser Verdacht muss aufgrund objektiver Umstände dringend sein. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorangegangene Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Frist der Kündigung kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Im Gegensatz zur fristlosen oder fristgerechten Kündigung ist die Änderungskündigung nur wenigen Arbeitnehmern ein Begriff. Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzuführen. Um eine Kündigung zu umgehen, können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Das Arbeitsverhältnis wird in beidseitigem Einverständnis beendet. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Gehalt durchaus üblich. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oft der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Oft ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung aus dem Sozialplan. Nach rechtlicher Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Beschäftigte einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung schon ausgesprochen und es müssen noch zusätzliche Modalitäten geklärt werden, dann wird dafür oftmals ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen. Auch darin kann eine etwaige Abfindung festgehalten werden. Im Abwicklungsvertrag kann aber auch beispielsweise auf das Recht verzichtet werden, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Darauf hinzuweisen ist, dass man mit einer Kündigungsschutzklage gegen jede Kündigung vorgehen kann - außer es ist in einem Abwicklungsvertrag ausgeschlossen worden. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann angebracht, wenn man seine Stelle behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu bekommen. Generell gilt für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage eine dreiwöchige Frist, die in jedem Fall einzuhalten ist. Generell kann man die Klage auch persönlich beim Arbeitsgericht einreichen. Ein Rechtsanwalt ist nicht zwingend erforderlich. Indes ist es unbedingt angeraten, das Erheben der Kündigungsschutzklage einem Rechtsanwalt zu überlassen. Der Fachanwalt im Arbeitsrecht wird sowohl sämtliche erforderlichen Schriftsätze erstellen als auch bei allen Gerichtsterminen seinen Mandanten vertreten.

Grundsätzliche Aufgaben des Betriebsrats und Vorteile für Arbeitnehmer


(© Marco2811 / fotolia.com)

Vor allem auch Unternehmen, die über einen Betriebsrat verfügen, bieten Arbeitnehmern zusätzliche Vorteile. Gewählt wird der Betriebsrat demokratisch von der Belegschaft. Er vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern und hat ein Recht auf Mitbestimmung z.B. bei sozialen Angelegenheiten. Auch zum Beispiel wenn eine Betriebsübergang in Planung ist, hat der Betriebsrat ein gewisses Mitbestimmungsrecht. Soll eine Versetzung von Beschäftigten auf andere Arbeitsplätze erfolgen, hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein Recht auf Mitsprache. Das verhält sich auch so, wenn eine Eingruppierung, Umgruppierung oder Einstellung erfolgen soll. In solchen Situationen hat der Arbeitgeber stets den Betriebsrat in Kenntnis zu setzen. Ebenfalls muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung geplant ist. Auch wenn Kurzarbeit im Raum steht, dann ist dafür eine Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Können sich Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Konfrontation ersparen. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat. Der Betriebsrat darf anders als Gewerkschaften nicht zum Streik ausrufen. Dafür hat der Gesetzgeber die Einigungsstelle als Ausgleich geschaffen. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Betriebsrat und Arbeitgeber zusammen geeinigt haben. Allerdings sind auch die Rechte des Betriebsrats, z.B. wenn es um Einsicht in Personalakten geht, eingeschränkt. Der Betriebsrat hat kein Recht zur Einsicht in Personalakten. Strittig ist die Frage, inwieweit der Betriebsrat basierend auf einer Zielvereinbarung auch an den Evaluierungen und den Zielen der einzelnen Mitarbeiter mitwirken darf. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die gesetzliche Basis der Tätigkeit von Betriebsräten. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt nicht nur, unter welchen Voraussetzungen ein Betriebsrat gegründet werden kann, es regelt ferner auch sämtliche Rechte, welche einem Betriebsrat im Verhältnis zum Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Das Pendant zum Betriebsrat in den Verwaltungen und Behörden des öffentlichen Dienstes heißt Personalrat. Als Arbeitnehmer sollte man auch durchaus in Erwägung ziehen, einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung, die sich für die ökonomischen, sozialen und kulturellen Interessen abhängig Beschäftigter einsetzt. Hauptziel ist es zweifellos, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu verbessern, wie z.B. die Höhe des Lohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu verbessern, treten Gewerkschaften mit Arbeitgeberverbänden in Verhandlungen. Falls nötig wird zur Zielerreichung ein Streik bzw. Arbeitskampf, Warnstreik durchgeführt. Beschäftigte haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie Gewerkschaftsmitglied sind. Allerdings kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft weiß. Hauptsächlich dann, wenn in einem Unternehmen Tarifverträge Anwendung finden. In diesem Fall profitieren Mitglieder der Gewerkschaft nicht selten von einer besseren Bezahlung und auch anderen besseren Arbeitsbedingungen als andere Beschäftigte.

Wann Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren sollten

Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht ist der optimale Ansprechpartner bei sämtlichen Problemstellungen im Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch natürlich die Rechte von Arbeitgebern. In Dülmen finden sich etliche Kanzleien für Arbeitsrecht. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht aus Dülmen ist nicht nur bei grundlegenden Fragen der perfekte Ansprechpartner wie: was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht? Wie steht es rechtlich mit der Urlaubabgeltung? Der Rechtsanwalt in Dülmen zum Arbeitsrecht kann ebenfalls helfen, wenn es Probleme mit einer Pfändung des Lohns gibt, ein Geschäftsführervertrag verfasst werden oder eine Entfristungsklage erhoben werden soll. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht aus Dülmen besitzt ein umfassendes Fachwissen. Dieses reicht von Problemen bei der Bewerbung bis hin zu Schwierigkeiten mit einer Kündigung. Der Arbeitsrechtler wird dabei zunächst im Normalfall außergerichtlich tätig, indem er anstrebt, sich mit der Gegenseite außergerichtlich zu einigen oder einen Vergleich zu schließen. Scheitert ein außergerichtlicher Einigungsversuch, wird der Arbeitsrechtler seinen Klienten vor Gericht vertreten. Gerade wenn sich ein Fall schwieriger gestaltet, dann sollte man einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht aufsuchen. Damit ein Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht führen darf, muss er ganz außerordentliche praktische als auch theoretische Kenntnisse in diesem Fachbereich vorweisen. Eine der vielen Bedingungen, um Fachanwalt zu werden, ist, dass mindestens hundert Fälle im Bereich Arbeitsrecht bearbeitet wurden. Der Rechtsanwalt muss ferner einen speziellen Fachanwaltslehrgang erfolgreich besucht haben. Außerdem muss der Rechtsanwalt belegen, dass er sich weiterbildet und zumindest eine arbeitsrechtliche Weiterbildung im Jahr besucht hat. Kann der Rechtsanwalt nicht nachweisen, dass er sich weiterbildet und eine Fortbildung im Jahr besucht hat, dann wird der Fachanwaltstitel entzogen werden. Es ist damit ganz deutlich, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eine außerordentliche Fachkompetenz besitzt. Gerade bei einer komplexen Fallgestaltung tut man daher gut daran, sich umgehend an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu wenden.

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