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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Eisenach


Arbeitsrecht Schadenersatz bei DSGVO-Verstoß: Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte bei Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs
Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem wegweisenden  Urteil vom 20. Juni 2024 , die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt, wenn Schadenersatz bei DSGVO-Verstoß das Thema ist. Konkret geht es um den Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den Arbeitgeber nicht erfüllt wird. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten in Arbeitsverhältnissen und unterstreicht die Bedeutung der Rechte, die Betroffenen durch die DSGVO zustehen. Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs als Grundlage für Schadenersatz Das Bundesarbeitsgericht folgt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Betroffene Schadenersatz verlangen können. Der EuGH hat klargestellt, dass ... weiter lesen
Arbeitsrecht Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) – Neues zur Kettenbefristung für Wissenschaftler
24.10.2024
Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) – Neues zur Kettenbefristung für Wissenschaftler Unsere Kanzlei befasst sich seit vielen Jahren intensiv mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und den Entwicklungen, die dieses Gesetz in der Praxis hervorgebracht hat. Nun steht eine Reform bevor, auf deren mögliche Auswirkungen wir in diesem Artikel einen Ausblick geben. Ein bekanntes Problem: die Kettenbefristung von Arbeitsverträgen Die Intention des Gesetzgebers war ursprünglich durchaus positiv: In der Wissenschaft sollte ein ständiger Austausch stattfinden können, Nachwuchswissenschaftler sollten leichteren Zugang zur Forschung bekommen und das Kündigungsschutzgesetz sollte den dynamischen Bedingungen der Wissenschaft nicht im Wege stehen. Daher ... weiter lesen
Arbeitsrecht Mutterschutz nach Fehlgeburt: Frauen scheitern mit Verfassungsbeschwerde
Mit einem aktuellen Beschluss vom 21. August 2024 hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen, die Mutterschutz nach Fehlgeburt forderten, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Frauen hatten eine Fehlgeburt zwischen der 12. und der 24. Schwangerschaftswoche erlitten und forderten den gleichen Mutterschutz, der Frauen nach einer Entbindung gewährt wird.  Hintergrund der Verfassungsbeschwerde bzgl. Mutterschutz nach Fehlgeburt Die Beschwerdeführerinnen, angestellte oder verbeamtete Frauen, hatten eine Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche. Sie verlangten daraufhin die gleichen mutterschutzrechtlichen Regelungen , die für Frauen nach einer Entbindung gelten. Diese beinhalten Schutzfristen, während derer Frauen nicht ... weiter lesen

Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Eisenach
(© Jozsitoeroe / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist ein Fachbereich, der jeden betrifft, der im Erwerbsleben steht. Das Arbeitsrecht regelt die Summe der gesetzlichen Regelungen, die die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffen. Es kann in zwei Teilgebiete aufgesplittet werden: das individuelle Arbeitsrecht sowie das kollektive Arbeitsrecht. Ein einheitliches Gesetzbuch zum Arbeitsrecht existiert nicht. Rechtsgrundlagen sind das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und eine Fülle an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Für rechtliche Auseinandersetzungen ist das Arbeitsgericht zuständig. Kommt es zu einer Berufung oder einer Beschwerde fällt die Zuständigkeit an das LAG. Das BAG ist das letztinstanzliche Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland.

Eine neue Anstellung finden

Plant man, eine neue Anstellung anzutreten, dann wird man meist über eine Stellenausschreibung fündig. Auch eine Initiativbewerbung ist selbstverständlich eine Option. Bei Stellenanzeigen greift das AGG. Gemäß dem AGG darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen das Gebot der Gleichberechtigung verstoßen. Jegliche Form der Diskriminierung ist verboten. In heutiger Zeit sind die Arten von Arbeit extrem vielseitig. Es kann sein, dass man auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle ist. Vielleicht sucht man jedoch auch eine Teilzeitstelle, eine Vollzeitstelle, einen Mini-Job, Nebenjob oder gar Telearbeit an einem Telearbeitsplatz oder Heimarbeit. Wissen sollte man, dass in Deutschland seit 2017 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro in der Stunde gilt. Die Bewerbung ist dann der erste Schritt, um eine Anstellung, die man für sich gefunden hat, zu erhalten. Nur wenn die Bewerbung perfekt und aussagekräftig ist, wird man die zweite Hürde nehmen können: das Vorstellungsgespräch. Meistert man das Vorstellungsgespräch und der Arbeitgeber ist sich sicher, dass man den Aufgabenstellungen gewachsen ist, dann wird das zukünftige Arbeitsverhältnis in der Regel mit einem Arbeitsvertrag besiegelt.

Der Arbeitsvertrag - was er beinhaltet


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Der Arbeitsvertrag bildet den Grundstein eines Arbeitsverhältnisses. Darin geregelt findet sich sowohl die rechtliche als auch die soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, z.B. um einen temporären Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Ist der Arbeitsvertrag befristet, dann ist hier noch zu unterscheiden zwischen einer Befristung ohne Sachgrund und einer mit sachlichen Grund. Ebenfalls möglich ist ein Vertrag ganz ohne Befristung, sprich ein unbefristeter Vertrag. Anders als beim befristeten Vertrag ist hier kein Ziel beziehungsweise Datum angeführt, an dem das Arbeitsverhältnis zu Ende geht. Der Arbeitsvertrag ist ein rechtsgültiges Dokument, das die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber festlegt. Für das Beschäftigungsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für beide Parteien Rechte und Pflichten. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, den vereinbarten Lohn zu zahlen. Überdies sind im Arbeitsvertrag u.a. folgende Punkte geregelt: Datum, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt, Details zu den Arbeitszeiten, Regelungen bezüglich Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Urlaubstage, Überstunden, Probezeit. Ebenso im Arbeitsvertrag ausgeführt sind ferner der Anspruch auf eine etwaige betriebliche Altersvorsorge oder auch das Weihnachtsgeld. Hinweis: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vermerkt ist, kann eine finanzielle Zusatzleistung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Als betriebliche Übung versteht man, dass, wenn ein Arbeitgeber Verhaltensweisen regelmäßig wiederholt, der Arbeitnehmer mit Recht ableiten darf, dass dieses Verhalten auch in der Zukunft Anwendung findet. Auch eine Dienstwagenüberlassung kann direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Alternativ kann eine separate Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Tantieme, einer Bonuszahlung oder eine Gratifikation ist auch das im Regelfall ebenfalls im Arbeitsvertrag festgehalten. Eine Ausnahme stellen Arbeitsverträge bei einem Leiharbeitsverhältnis dar. Liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor, dann wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem einer Arbeit faktisch nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. In der Regel handelt es sich bei dem Verleiher um eine Zeitarbeitsfirma, die für eine bestimmte Zeit den Leiharbeiter einem Dritten überlässt. Gesetzliche Vorschriften bei einer Arbeitnehmerüberlassung finden sich im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

Arbeitnehmerrechte in der Bundesrepublik


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Als Beschäftigter hat man in Deutschland eine Vielzahl an Rechten und steht unter besonderem Schutz. Als Angestellter hat man so beispielsweise unter anderem ein Recht auf Fortzahlung des Lohns im Falle einer Krankheit. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im MuSchG normiert. Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) regelt die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit. Außerdem existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz. Durch das Gesetz soll die Gesundheit sämtlicher Angestellten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes verbessert und gesichert werden. Durch das Arbeitsschutzgesetz sollen Arbeitsunfälle verhindert werden. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz erhöht u.a. den Kündigungsschutz, den behinderte Arbeitnehmer schon genießen, um zusätzliche Hürden. Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) ist seit dem 06.07.2017 in Kraft. Das Entgelttransparenzgesetz soll der Förderung von Transparenz der Entgeltstrukturen in Betrieben dienen. Ist man arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, man hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stand zudem in den vergangenen zwei Jahren für mind. zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Im Falle der Insolvenz eines Unternehmens haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Ferner hat man als Arbeitnehmer weitere Rechte wie z.B.: das Recht auf Urlaub und Pausen, das Recht auf Einsicht in die Personalakte, das Recht auf Gleichbehandlung.

Arbeitsverhältnis: welche Kündigungsarten gibt es?


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Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ein existentes Arbeitsverhältnis auflöst. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung heißt, dass nur einer Partei gegenüber die Kündigung ausgesprochen werden muss. Die Partei muss dieselbe zudem erhalten. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können kündigen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann diverse Formen haben. So kann es sich bei der Kündigung zum Beispiel um eine fristlose Kündigung handeln. Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis umgehend beendet. Oftmals wird die fristlose Kündigung auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die für den Regelfall vorgeschriebene Frist für die Kündigung wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten. Die fristlose Kündigung wird mit der Zustellung wirksam. Es muss ferner einen „wichtigen Grund“ geben. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorhanden sind, die unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände dem Kündigenden die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses unzumutbar machen z.B. Diebstahl oder sexuelle Belästigung. Auch eine Arbeitsverweigerung kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. In nur wenigen Fällen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung allerdings bei einer privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz. Andere Formen der Kündigung, deren Grund im Verhalten des Angestellten liegt, sind die personenbedingte Kündigung oder auch die verhaltensbedingte Kündigung beziehungsweise die Verdachtskündigung. Wie der Name bereits vermuten lässt, liegt der Kündigungsgrund bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Arbeitnehmers begründet. Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten nicht in der Lage, seine geschuldete Arbeitsleistung an seinem Arbeitsplatz auf Dauer zu erbringen. Als verhaltensbedingte Kündigung wird eine Kündigung bezeichnet, die ein Arbeitgeber auf ein vertragswidriges Verhalten stützt. Eine weitere Art der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist die sogenannte Verdachtskündigung. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hegt, dass der Arbeitnehmer eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder eine strafbare Handlung begangen haben könnte. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorherige Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Zu welchem Datum das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst werden kann, das ergibt sich entweder aus den Regelungen zur gesetzmäßigen Kündigungsfrist oder aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag bzw. aus dem Arbeitsvertrag. Ein wenig anders verhält es sich mit der Änderungskündigung. Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Beschäftigungsverhältnis unter veränderten Bedingungen fortzusetzen. Um eine Kündigung abzuwenden, können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Das Arbeitsverhältnis wird in beidseitigem Einverständnis beendet. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Gehalt durchaus üblich. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oft der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Die Ansprüche auf eine Abfindung ergeben sich oftmals aus dem Sozialplan, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. Wird ein Beschäftigungsverhältnis aufgelöst, gleich aus was für einem Grund, hat der Angestellte einen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Ist eine Kündigung bereits ausgesprochen und es müssen noch zusätzliche Modalitäten geklärt werden, dann wird hierfür oftmals ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen. Eine etwaige Abfindung kann auch im Abwicklungsvertrag beschlossen werden. Auch kann zum Beispiel auf das Recht der Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet werden. Grundsätzlich kann gegen jede Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Außer selbstverständlich dies wurde in einem Abwicklungsvertrag ausdrücklich anders vereinbart. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann sinnvoll, wenn man seine Stelle behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu erwirken. Generell gilt für das Erheben einer Kündigungsschutzklage eine Frist von 3 Wochen, die in jedem Fall einzuhalten ist. Prinzipiell ist kein Rechtsanwalt nötig, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Jedoch ist es ausdrücklich angeraten, die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts zu geben. Der Anwalt im Arbeitsrecht wird nicht nur alle nötigen Schriftsätze verfassen. Er wird seinen Mandanten auch bei allen Gerichtsterminen vertreten.

Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betriebsrats


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Vor allem auch Betriebe, welche über einen Betriebsrat verfügen, bieten Beschäftigten weitere Vorteile. Gewählt wird der Betriebsrat demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Er vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern und hat ein Recht auf Mitbestimmung z.B. bei sozialen Sachverhalten. Auch z.B. im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Reihe von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Soll eine Versetzung von Beschäftigten auf andere Arbeitsplätze erfolgen, hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Das verhält sich auch so, wenn eine Umgruppierung, Eingruppierung oder Einstellung erfolgen soll. In derartigen Fällen hat der Arbeitgeber den Betriebsrat stets zu informieren. Ebenso muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung erfolgen soll, wie die Einführung grundlegend neuer Fertigungsverfahren und Arbeitsmethoden. Scheitern die Verhandlungen mit dem Betriebsrat, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Differenzen zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat. Die Einigungsstelle ist ein Ausgleich, den der Gesetzgeber geschaffen, dafür, dass der Betriebsrat nicht zum Streik auffordern darf - anders als die Gewerkschaften. Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl an Beisitzern sowie einem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich Arbeitgeber und Betriebsrat einigen müssen. Allerdings sind auch die Rechte, die der Betriebsrat innehat, durchaus eingeschränkt. Das zum Beispiel, wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat darf nicht eigenmächtig Einsicht in Personalakten nehmen. Gestritten wird häufig um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Evaluierungen und Zielen der einzelnen Angestellten mitwirken darf und welche Informationsrechte ihm dabei zustehen. Das BetrVG bildet die rechtliche Grundlage für die innerbetriebliche Mitbestimmung. Es wird gerne als das Grundgesetz der Betriebsräte bezeichnet. Das BetrVG regelt die Bildung betriebsverfassungsrechtlicher Organe, insbesondere eines Betriebsrats, und bestimmt dessen Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte im Betrieb. Das Gegenstück zum Betriebsrat in den Verwaltungen und Behörden des öffentlichen Dienstes heißt Personalrat. Als Arbeitnehmer sollte man auch durchaus in Erwägung ziehen, einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung, die sich für die ökonomischen, sozialen und kulturellen Interessen abhängig Beschäftigter einsetzt. Primäres Ziel von Gewerkschaften ist es, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren. Dazu gehören eine angemessene Entlohnung und eine Verbesserung der Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Scheitern die Verhandlungen, dann rufen die Gewerkschaften zum Streik auf. Übrigens sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Gewerkschaftsmitgliedschaft mitzuteilen. Allerdings kann es von Nutzen sein, wenn der Arbeitgeber davon weiß. Vor allem dann, wenn in einem Unternehmen Tarifverträge Anwendung finden. In diesem Fall profitieren Mitglieder der Gewerkschaft nicht selten von einer besseren Entlohnung und auch anderen günstigeren Arbeitsbedingungen als andere Mitarbeiter.

Ob Entfristungsklage oder eine arbeitsrechtliche Beratung: bei einem Anwalt für Arbeitsrecht sind Sie in den besten Händen

Hat man Fragen und Probleme im Arbeitsrecht, dann ist der optimale Ansprechpartner eine Kanzlei im Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vertritt beide Seiten. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. In Eisenach sind etliche Anwälte für Arbeitsrecht ansässig. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht aus Eisenach ist nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn man Fragestellungen allgemeiner Natur hat, zum Beispiel bezüglich Mobbing oder einer Scheinselbständigkeit. Der Anwalt aus Eisenach für Arbeitsrecht kann ebenfalls helfen, wenn es Probleme mit einer Pfändung des Lohns gibt, ein Geschäftsführervertrag verfasst werden oder eine Entfristungsklage erhoben werden soll. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Eisenach hat ein umfassenden Fachwissen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen. Von der Bewerbung bis hin zur Kündigung. Der Anwalt wird hierbei zunächst anstreben, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen wie einen Vergleich. Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Rechtsanwalt die Gerichtsvertretung. Gestaltet sich ein Fall komplexer, dann ist es empfohlen, von Anfang an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht aufzusuchen. Damit ein Anwalt den Titel Fachanwalt im Arbeitsrecht führen darf, muss er ganz besondere theoretische als auch praktische Kenntnisse in diesem Gebiet vorweisen. Eine der zahlreichen Voraussetzungen, um Fachanwalt zu werden, ist, dass mind. hundert Fälle im Bereich Arbeitsrecht bearbeitet wurden. Zudem muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang besucht haben. Überdies muss nachgewiesen werden, dass jährlich eine Weiterbildung im Bereich des Arbeitsrechts besucht wurde. Kann der Nachweis der jährlichen Weiterbildung nicht erbracht werden, dann entzieht die Kammer die Erlaubnis, den Titel Fachanwalt zu tragen. Es ist damit ganz offensichtlich, dass ein Fachanwalt im Arbeitsrecht eine außerordentliche Fachkompetenz besitzt. Genau deshalb tut man also gut daran, gerade bei Fällen im Arbeitsrecht, die sich schwieriger gestalten, sofort einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu konsultieren.

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