Anwalt Arbeitsrecht Emsbüren – Fachanwälte finden!
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Zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht erhalten Sie Rat von Rechtsanwalt Rolf Antonius Bietmann (Fachanwalt für Arbeitsrecht) mit Kanzlei in Emsbüren.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Emsbüren
Arbeitsrecht
Was ist zu tun wenn das Gehalt oder der Lohn ausbleibt?
Ein Arbeitsverhältnis besteht aus gegenseitigen Rechten und Pflichten. Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber bezahlt ihn dafür. Im Regelfall wird der Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung im Nachhinein bezahlt. Die meisten Arbeitsverhältnisse regeln, dass die Ansprüche auf Gehalt am Ende des Arbeitsmonats fällig werden.
Was passiert also, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß erbracht hat und die Zahlung des Arbeitgebers ausbleibt?
Zunächst muss festgestellt werden, wann die Zahlung des Gehalts oder des Lohnes fällig ist. Dies ergibt sich meistens aus dem Arbeitsvertrag. Ist im Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag hierzu nichts geregelt, ist das Gehalt regelmäßig am Ende des Monats fällig. ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht: Weisungsrecht des Arbeitgebers
Der Arbeitnehmer ist aufgrund seines Arbeitsvertrages verpflichtet die Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen. Durch sein Weisungsrecht kann der Arbeitgeber die im Arbeitsvertrag oft nur umschriebene Tätigkeit, weiter konkretisieren. Das Weisungsrecht umfasst nach § 106 S. 1 GewO die Konkretisierung von Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung. Es ist nach billigem Ermessen auszuüben. Des Weiteren umfasst das Direktionsrecht die Auferlegung von Verhaltenspflichten, die für die Erfüllung der Arbeitspflichten unumgänglich sind.
1. Billiges Ermessen
Eine Weisung des Arbeitgebers muss im Arbeitsrecht billigem Ermessen entsprechen. Hierzu sind sowohl berechtigte eigene Interessen des Arbeitgebers als auch die Belange des Arbeitnehmers abzuwägen. Der Arbeitgeber hat auf entgegenstehende ... weiter lesen
Arbeitsrecht
EuGH zu Kopftuchverbot bei privaten Arbeitgebern
Das Verbot eines privaten Arbeitgebers, im Unternehmen ein islamisches Kopftuch zu tragen, kann unter Umständen zulässig und somit keine Diskriminierung sein, wenn das Verbot auf einer unternehmensinternen Regel basiert, die das Tragen politischer, philosophischer oder religiöser Zeichen unterschiedslos verbietet. Anders liegt der Fall jedoch, wenn ein Arbeitgebers dem Wunsch eines Kunden entsprechen will, die Leistungen dieses Arbeitgebers nicht mehr von einer Arbeitnehmerin ausführen zu lassen, die ein islamisches Kopftuch trägt.
EuGH vom 14.3.2017, C-157/15 und C-188/15
Die Fälle:
Im Rahmen der beiden Entscheidungen hatte der EuGH über die Kündigungen zweier Mitarbeiterinnen muslimischen Glaubens zu entscheiden, welchen jeweils wegen des Tragens eines Kopftuchs bei der ... weiter lesen