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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Themengebiet Arbeitsrecht betreut Rechtsanwalt Peter-Thomas Götz (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus Ennepetal.
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Rechtsanwalt Wolfgang Lindner mit Kanzleisitz in Ennepetal betreut Fälle engagiert bei Rechtsangelegenheiten aus dem Bereich Arbeitsrecht.
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner Entscheidung vom 26. November 2025 ( Az. 5 AZR 118/23 ) klargestellt, dass starre Grenzen für Mehrarbeitszuschläge in Tarifverträgen, die nur auf Vollzeitkräfte zugeschnitten sind, eine unzulässige Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten darstellen. Diese wegweisende Entscheidung betrifft alle Unternehmen und Verwaltungen mit tarifgebundenen Angestellten und hat unmittelbare finanzielle Konsequenzen für die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen in Teilzeitarbeitsverhältnissen. Das Diskriminierungsrisiko bei Teilzeitbeschäftigten in Tarifverträgen Das zentrale Problem, das dem Urteil zugrunde liegt, findet sich in vielen Branchen und Tarifverträgen: Dort werden Mehrarbeitszuschläge , wie die attraktiven 25 Prozent, oft erst ab dem Überschreiten einer...
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Das Bundesarbeitsgericht hat am 30. Oktober 2025 - 2 AZR 160/24 entschieden, dass es für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis keinen starren Regelwert gibt. Stattdessen ist stets eine sorgfältige Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit vorzunehmen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Probezeit zuvor als unverhältnismäßig angesehen. Es sei von einem Regelwert von 25 % der Dauer der Befristung auszugehen, hier also drei Monate (das Arbeitsverhältnis war auf ein Jahr befristet). Auszug BAG-Pressemitteilung Nr. 40/25: „Anders als vom Landesarbeitsgericht angenommen, gibt es keinen Regelwert von 25 % der Dauer der...
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 5 U 15/24 ) entschied, dass ein Geschäftsführer wegen mangelhafter Kontrolle rechtswidriger Vorteilsgewährungen an Betriebsratsmitglieder wirksam fristlos gekündigt werden durfte. Streit um Tantieme und Vergütungsansprüche Die Beklagte betreibt den öffentlichen Personennahverkehr in Wiesbaden. Der Kläger war seit 2014 als Geschäftsführer tätig und zuletzt unter anderem im Bereich Personal eingebunden. Im Herbst 2021 erhielt die Stadt Wiesbaden mehrere anonyme Meldungen, die mögliche Pflichtverletzungen innerhalb der Unternehmensführung betrafen. Daraufhin leitete die Beklagte eine umfassende Aufklärung ein und beauftragte eine externe Kanzlei mit der Untersuchung. Auf Grundlage eines Zwischenberichts vom Ende Februar 2022 sprach die Beklagte Anfang März...
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