Hauptstr. 56 , 64711 Erbach
Rechtsanwalt Hans-Christoph Müller mit Rechtsanwaltskanzlei in Erbach unterstützt Mandanten fachmännisch bei juristischen Auseinandersetzungen zum Rechtsbereich Arbeitsrecht.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Fällt die arbeitsrechtliche Abfindung in die Insolvenz? Sie befinden sich in Privatinsolvenz. Während des Verfahrens kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber und Sie sollen eine Abfindung erhalten. Oder aber, Sie einigen sich in einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht mit Ihrem Chef auf Zahlung einer Abfindung. Fällt diese Abfindung dann in die Insolvenz? Zunächst müssen Sie Ihren Insolvenzverwalter oder Treuhänder informieren. Ob Sie die Abfindung ganz oder teilweise behalten können, hängt davon ab, ob diese pfändbar ist. Bei Beantragung des Insolvenzverfahrens mussten Sie eine Abtretungserklärung (§ 287 Abs. 2 InsO) unterschreiben. Damit fallen alle pfändbaren Lohn- und Gehaltsbestandteile oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge in die...
weiter lesen
▶️ Um was ging es in der Entscheidung des LAG Köln vom 11.02.25 – 7 Sa 635/23? Ein Fahrkartenkontrolleur eines Verkehrsunternehmen des ÖPNV stand im Verdacht, seine Arbeitszeit nicht ordnungsgemäß zu erfüllen. Im Juni 2022 erhielt der Arbeitgeber entsprechende Hinweise und beauftragte daraufhin einen Privatdetektiv mit der Beobachtung des Mitarbeiters. Die Observation über mehrere Tage ergab, dass der Kontrolleur während seiner regulären Arbeitszeit mehrfach privaten Tätigkeiten nachging, unter anderem besuchte er seine Freundin, war in Cafés und Friseursalons unterwegs und nahm an privaten Fotoshootings teil. Insgesamt wurden dabei rund 26 Stunden erfasst, in denen er keine Arbeitsleistung erbrachte. Aufgrund dieses Arbeitszeitbetrugs wurde ihm fristlos...
weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 7. November 2025 (Az. 12 SLa 876/25 ) die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung eines Gemeindemitglieds bestätigt. Die Berufungsinstanz stützte sich auf die Beweisaufnahme des Arbeitsgerichts Berlin und sah die Pflichtverletzung als so gravierend an, dass eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich war. Auch die Berufung der beklagten Gemeinde auf Zahlung blieb erfolglos, Revision wurde nicht zugelassen. Belästigung eines Gemeindemitglieds durch Rabbiner Der Kläger war als Rabbiner in der betreffenden Gemeinde tätig. Während seines Dienstes kam es nach Darstellung eines weiblichen Gemeindemitglieds zu sexuellen Annäherungen und Belästigungen, die in Ausnutzung der besonderen Stellung des Rabbiners innerhalb der Gemeinde...
weiter lesen