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Rechtsprobleme aus dem Themenbereich Arbeitsrecht beantwortet Rechtsanwalt Michael Stoll (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus der Gegend von Erftstadt.

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Das Verwaltungsgericht Darmstadt entschied mit Beschluss vom 2. März 2026 (Az.: 1 L 2791/25.DA ), dass die fristlose Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Kontakten zu ihrem inhaftierten Lebensgefährten rechtmäßig ist. Beamtin verliert Job wegen heimlicher Kontakte zu Häftling Die Antragstellerin begann im Januar 2025 ihren Vorbereitungsdienst als Obersekretäranwärterin im Justizvollzugsdienst. Bereits vor Beginn des Dienstes lernte sie ihren späteren Lebensgefährten kennen. Dieser wurde im April 2025 aus Spanien nach Deutschland überstellt und in eine hessische Justizvollzugsanstalt eingewiesen. Er beantragte, dass die Antragstellerin, die in einer anderen Anstalt eingesetzt war, als Telefonkontakt registriert werde. Am selben Tag informierte die Antragstellerin unaufgefordert ihre Anstaltsleitung...
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Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in seiner Entscheidung vom 12. Januar 2026 ( Az. 4 SLa 454/25 ) erkannt, dass eine einseitige Zuweisung anderweitiger Tätigkeiten nach § 106 Satz 1 GewO nur wirksam ist, wenn die neue Stelle der bisherigen gleichwertig ist. Eine deutliche Verkleinerung des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs überschreitet das Direktionsrecht und erfordert eine Änderungskündigung. Was das Direktionsrecht erlaubt – und wo es endet § 106 GewO räumt Arbeitgebern das Recht ein, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Dieses Weisungsrecht dient jedoch ausschließlich der Konkretisierung des bestehenden Arbeitsvertrags – nicht seiner inhaltlichen Änderung. Wer eine Versetzung anordnet, die den vereinbarten Tätigkeitsrahmen verlässt,...
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Im Rechtsstreit zwischen Mainz 05 und seinem ehemaligen Spieler El Ghazi ist eine endgültige Entscheidung gefallen. Wie der Verein am 2. April 2026 mitteilte, hat das BAG die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Eine Revision ist also nicht mehr möglich. Das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 12. November 2025 - 3 SLa 254/24, welches die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Spielers El Ghazi für unwirksam erklärt hat, wird somit rechtskräftig. Dem Spieler steht, da die Kündigungen das Arbeitsverhältnis nicht beendet haben, der geltend gemachte Anspruch auf Fortzahlung seiner Vergütung einschließlich einer vertraglichen Sonderzahlung zu. ➡️ Um was ging es in dem Rechtsstreit? Der Spieler hatte unmittelbar nach dem Überfall der...
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