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Anwalt Arbeitsrecht Erlangen – Fachanwälte finden!

Altstädter Kirchenplatz Erlangen
Anwalt Arbeitsrecht Erlangen (© schulzfoto - Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist eines der umfassendsten Rechtsgebiete in der deutschen Rechtsprechung. Doch leider ist kein Arbeitnehmer geschützt vor etwaigen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Rechtliche Probleme mit dem Arbeitgeber können leider ganz schnell und unerwartet entstehen. Doch gerade bei arbeitsrechtlichen Problemen handelt es sich oft um ganz besondere Einzelfälle, bei denen der Gesetzgeber detailliert auf die gegebene Einzelfallsituation eingehen muss. Rechtsprobleme, mit denen man als Arbeitnehmer konfrontiert werden kann, sind zahlreich. Ob Abmahnung, Kündigung, Abfindung oder auch Mobbing etc. Als Nicht-Jurist ist es unmöglich, die eigene Rechtslage richtig zu beurteilen. Genau aus diesem Grund führt kein Weg daran vorbei, sich rechtlichen Rat einzuholen. Denn nur ein Rechtsexperte hat die Fähigkeiten, die rechtliche Situation zu bewerten und eine adäquate Vorgehensweise vorzuschlagen. Nachdem das Arbeitsrecht zu den umfangreichsten Rechtsgebieten in Deutschland zählt, sollte man sich für einen ...

Anwalt Arbeitsrecht Erlangen (© schulzfoto - Fotolia.com)
13 Fachanwälte für Arbeitsrecht in Erlangen
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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Olaf Porstmann Kanzlei Löffler • Porstmann • Sporer
Adresse Icon Michael-Vogel-Straße 1c, 91052 Erlangen
Telefon09131 977 957 0 Fax09131 977 957 11

Zum Schwerpunkt Arbeitsrecht unterstützt Sie gern Rechtsanwalt Olaf Porstmann (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus der Stadt Erlangen.

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Rechtsanwältin • Fachanwältin für Arbeitsrecht
Dr. jur. Regina Nink Kanzlei.FSR
Adresse Icon Am Weichselgarten 21a, 91058 Erlangen
Telefon09131 / 881177 Fax09131 / 881111

Zum Fachgebiet Arbeitsrecht berät Sie gern Rechtsanwältin Dr. jur. Regina Nink (Fachanwältin für Arbeitsrecht) mit Sitz in Erlangen.

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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Reinhard Urban
Adresse Icon Schuhstr. 30 , 91052 Erlangen

Aktuelle Rechtsfälle zum Fachgebiet Arbeitsrecht betreut Rechtsanwalt Reinhard Urban (Fachanwalt für Arbeitsrecht) vor Ort in Erlangen.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Michael Popp
Adresse Icon Spardorfer Straße 26 , 91054 Erlangen

Fachanwalt Michael Popp mit Fachanwaltskanzlei in Erlangen bietet Rechtsberatung und bietet juristischen Beistand im Rechtsgebiet Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jan Kreuzer
Adresse Icon Am Weichselgarten 28 , 91058 Erlangen

Aktuelle Rechtsfälle aus dem Schwerpunkt Arbeitsrecht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Jan Kreuzer (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus Erlangen.

Rechtsanwältin • Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ann-Kathrin Traxdorf
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Aktuelle Rechtsfälle aus dem Schwerpunkt Arbeitsrecht werden betreut von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Traxdorf (Fachanwältin für Arbeitsrecht) aus Erlangen.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jörn Hoffmann
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Rechtsanwalt Jörn Hoffmann mit Kanzleiniederlassung in Erlangen hilft Mandanten kompetent bei aktuellen Rechtsproblemen aus dem Bereich Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Cornelius Popp
Adresse Icon Am Weichselgarten 28 , 91058 Erlangen

Rechtsanwalt Dr. Cornelius Popp mit Kanzleiniederlassung in Erlangen hilft Mandanten fachmännisch bei juristischen Fällen zum Rechtsbereich Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Bernd Marschall
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Fachanwalt Dr. Bernd Marschall mit Fachanwaltskanzlei in Erlangen berät Mandanten und bietet juristischen Beistand im Themenbereich Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Matthias Faigle
Adresse Icon Bauhofstr. 5 , 91052 Erlangen

Fachanwalt Dr. Matthias Faigle mit Anwaltskanzlei in Erlangen bietet anwaltliche Hilfe und erörtert Fragen im Themenbereich Arbeitsrecht.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Erlangen


Versetzung oder Degradierung? Wenn das Direktionsrecht an seine Grenzen stößt
07.04.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Versetzung oder Degradierung? Wenn das Direktionsrecht an seine Grenzen stößt

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in seiner Entscheidung vom 12. Januar 2026 ( Az. 4 SLa 454/25 ) erkannt, dass eine einseitige Zuweisung anderweitiger Tätigkeiten nach § 106 Satz 1 GewO nur wirksam ist, wenn die neue Stelle der bisherigen gleichwertig ist. Eine deutliche Verkleinerung des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs überschreitet das Direktionsrecht und erfordert eine Änderungskündigung. Was das Direktionsrecht erlaubt – und wo es endet § 106 GewO räumt Arbeitgebern das Recht ein, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Dieses Weisungsrecht dient jedoch ausschließlich der Konkretisierung des bestehenden Arbeitsvertrags – nicht seiner inhaltlichen Änderung. Wer eine Versetzung anordnet, die den vereinbarten Tätigkeitsrahmen verlässt,...

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Das BAG hat die Nichtzulassungsbeschwerde von Mainz 05 zurückgewiesen
07.04.2026Benjamin StumppArbeitsrecht
Herr  Benjamin Stumpp

Im Rechtsstreit zwischen Mainz 05 und seinem ehemaligen Spieler El Ghazi ist eine endgültige Entscheidung gefallen. Wie der Verein am 2. April 2026 mitteilte, hat das BAG die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Eine Revision ist also nicht mehr möglich. Das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 12. November 2025 - 3 SLa 254/24, welches die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Spielers El Ghazi für unwirksam erklärt hat, wird somit rechtskräftig. Dem Spieler steht, da die Kündigungen das Arbeitsverhältnis nicht beendet haben, der geltend gemachte Anspruch auf Fortzahlung seiner Vergütung einschließlich einer vertraglichen Sonderzahlung zu. ➡️ Um was ging es in dem Rechtsstreit? Der Spieler hatte unmittelbar nach dem Überfall der...

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BAG: Kündigungen unwirksam bei Anzeigefehlern!
03.04.2026Benjamin StumppArbeitsrecht
Herr  Benjamin Stumpp

Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird. Dies hat das BAG am 1. April 2026 - 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22 entschieden. Die aktuelle Rechtsprechung des BAG zur Massenentlassung bringt zwar Klarheit, verschärft aber zugleich die Risiken für Arbeitgeber. ➡️ Worum ging es in den Entscheidungen? In beiden Verfahren stand die Wirksamkeit von Kündigungen im Kontext von Massenentlassungen im Streit. Im ersten Fall wurde überhaupt keine Massenentlassungsanzeige erstattet. Im zweiten Fall erfolgte die Anzeige, jedoch zu früh, nämlich vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit...

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Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Erlangen

Fachanwalt Arbeitsrecht Erlangen
Fachanwalt Arbeitsrecht Erlangen (© schulzfoto - Fotolia.com)
... Fachanwalt entscheiden. Für Arbeitnehmer mach es dabei Sinn, sich für einen Fachanwalt vor Ort zu entscheiden wie einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Erlangen.

Wendet man sich an einen Fachanwalt vor Ort wie einen Fachanwalt im Arbeitsrecht aus Erlangen, sind persönliche Gespräche kein Problem. Gerade bei arbeitsrechtlichen Fällen ist es oft unumgänglich und sinnvoll, einen Ansprechpartner vor Ort zu haben. Bei einem ersten Termin wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht sich einen ersten Überblick über die Sachlage verschaffen. Er wird seinen Mandanten umfassend rechtlich beraten und Möglichkeiten aufzeigen, wie am besten weiter vorgegangen werden sollte. Nicht immer muss es zwingend zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Oft kann der Anwalt auch eine außergerichtliche Lösung herbeiführen. In manchen Fällen reicht es schon, dass der Anwalt Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnimmt und ihm anzeigt, dass die Angelegenheit einem Fachanwalt übergeben wurde. Falls ein Gerichtsverfahren nicht umgangen werden kann, wird der Fachanwalt seinen Mandanten vor Gericht vertreten.

Hat man ein arbeitsrechtliches Problem, ist es kein Zweifel, dass man unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Ort wie einen Fachanwalt im Arbeitsrecht in Erlangen konsultieren sollte

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen


Arbeitsrecht in Erlangen
(© AA+W / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist ein Bereich, der jeden betrifft, der im Arbeitsleben steht. Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Das Arbeitsrecht unterteilt sich in 2 Teilbereiche: erstens das individuelle Arbeitsrecht und zweitens das kollektive Arbeitsrecht. Ein einheitliches Gesetzbuch zum Arbeitsrecht gibt es nicht. Rechtsgrundlage ist vielmehr das BGB sowie Betriebsvereinbarungen, Spezialgesetze und Tarifverträge. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, dann wird der Konflikt vor dem Arbeitsgericht / ArbG ausgetragen. Im Falle einer Berufung oder einer Beschwerde fällt die Zuständigkeit an das LAG. Letzte Instanz ist das BAG.

Eine neue Stelle finden

Eine Stellenanzeige ist für die allermeisten die ideale Art und Weise, um einen neuen Job zu finden. Natürlich ist auch eine Initiativbewerbung möglich. Stellenanzeigen müssen konform mit dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz sein. Das AGG (Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz) legt fest, dass eine Stellenausschreibung nicht diskriminierend sein darf. Sie darf auch nicht gegen das Gebot der Gleichberechtigung verstoßen. Es gilt ein absolutes Verbot der Diskriminierung. In heutiger Zeit sind die Arten von Arbeit extrem vielseitig. Es kann sein, dass man auf der Suche nach einer Ausbildung ist. Vielleicht sucht man aber auch eine Teilzeitarbeit, eine Vollzeitstelle, einen Mini-Job, Nebentätigkeit oder gar Telearbeit oder Heimarbeit. Seit 2015 gilt in Deutschland übrigens ein Mindestlohn. 2017 liegt dieser bei 8,84 Euro in der Stunde. Hat man eine Stelle gefunden, die den persönlichen Fähigkeiten entspricht, dann ist die Bewerbung der erste Schritt. Hat man das Interesse des Arbeitgebers geweckt, wird man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Hat man im Vorstellungsgespräch überzeugt, dann hält man vielleicht bereits bald den sehnlich erwünschten Arbeitsvertrag in den Händen.

Der Arbeitsvertrag als Basis der Zusammenarbeit


(© Simon Jung / fotolia.com)

In der Regel liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. Im Arbeitsvertrag geregelt findet sich die Beziehung - sowohl die rechtliche als auch die soziale - zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, z.B. um einen temporären Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Bei befristeten Arbeitsverträgen wird unterschieden zwischen einer Befristung mit Sachgrund und einer Befristung ohne sachlichen Grund. Neben dem befristeten Vertrag, der in heutiger Zeit oft geschlossen wird, existiert ferner der Arbeitsvertrag ohne Befristung. Im Unterschied zum befristeten Vertrag wird hier kein Ende des Beschäftigungsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist ein rechtlich gültiges Dokument, das die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber festlegt. Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Pflichten und Rechte für das Beschäftigungsverhältnis. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung von Lohn. Ferner sind im Arbeitsvertrag u.a. folgende Punkte geregelt: Datum, an dem das Beschäftigungsverhältnis beginnt, Einzelheiten zu den Arbeitszeiten, Regelungen bezüglich Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Urlaubstage, Probezeit, Überstunden. Auch der Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld oder Angaben zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind meist im Arbeitsvertrag geregelt. Wichtiger Hinweis: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich angesprochen ist, kann eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Als betriebliche Übung versteht man, dass, wenn ein Arbeitgeber Verhaltensweisen immer wieder wiederholt, der Arbeitnehmer zu Recht davon ausgehen darf, dass dieses Verhalten auch in Zukunft Anwendung findet. Auch eine Dienstwagenüberlassung kann direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Alternativ kann eine separate Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Zahlt der Arbeitgeber eine Gratifikation oder gewährt eine Bonuszahlung, dann finden sich meist auch darauf bezogene Ausführungen im Arbeitsvertrag. Eine Ausnahme stellen Arbeitsverträge bei einem Leiharbeitsverhältnis dar. Hier wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Unternehmen geschlossen, bei dem einer Arbeit direkt nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher, im Regelfall eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine bestimmte Zeit. Gesetzlich geregelt findet sich die Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Elterngeld, Arbeitsschutz

Als Beschäftigter hat man in Deutschland eine Fülle an Rechten und steht unter besonderem Schutz. Als Angestellter hat man so beispielsweise u.a. ein Recht auf Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit. Dies ist im EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt die Zeit während und nach der Schwangerschaft. Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) regelt die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit. Ferner existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Beschäftigungsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Arbeitsunfälle sollen weitestgehend verhindert werden. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz erhöht unter anderem den Kündigungsschutz, den behinderte Beschäftigte schon genießen, um weitere Hürden. Seit Juli 2017 ist des Weiteren das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Es soll die Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen beseitigen. Wird ein Beschäftigungsverhältnis aufgelöst, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach deutschem Recht erhalten im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ein sogenanntes Insolvenzgeld. Zudem hat man als Arbeitnehmer weitere Rechte wie zum Beispiel: das Recht auf Urlaub und Pausen, das Recht auf Einsicht in die Personalakte, das Recht auf Gleichbehandlung.

Die diversen Arten der Kündigung


(© Simon Jung / fotolia.com)

Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur eine der Parteien den Willen zu kündigen kundtun muss, der anderen Partei muss die Kündigung bloß zugehen. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Arbeitnehmer. Kündigt der Arbeitgeber, dann gibt es diverse Kündigungsgründe. Die Kündigung kann zum Beispiel eine fristlose Kündigung sein. Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit umgehender Wirkung. Sie ist auch als außerordentliche Kündigung bekannt. Die für den Regelfall vorgeschriebene Kündigungsfrist wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten. Für eine fristlose Kündigung ist ein „wichtiger Grund“ erforderlich. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Fakten vorhanden sind, die unter Berücksichtigung aller Umstände dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar machen zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Diebstahl. Auch eine Arbeitsverweigerung kann zur fristlosen Kündigung führen. In nur wenigen Ausnahmen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung allerdings bei einer privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz. Andere Formen der Kündigung, die im Verhalten des Angestellten begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die verhaltensbedingte oder die personenbedingte Kündigung. Wird eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen, dann ist hierbei die Person selbst der Grund, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Sie ist dann möglich, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht bloß vorübergehend, sondern für eine gewisse Dauer nicht leisten kann. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist immer dann angebracht, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt. Bei der Verdachtskündigung handelt es sich um einen Unterfall der personenbedingten Kündigung. Diese kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer einen Pflichtverstoß oder eine Straftat begangen hat und somit das Vertrauensverhältnis derart erschüttert ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorherige Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages zu den gesetzlichen Fristen. Die Kündigungsfrist kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Bei einer Änderungskündigung handelt es sich nicht um eine Kündigung, die auf die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses abzielt. Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, bei der von einer Vertragspartei der Arbeitsvertrag gekündigt wird, wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen. Das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Gehalt absolut üblich. Des Weiteren ist es nicht unüblich, dass gerade bei einer betriebsbedingten Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung gezahlt wird. Der Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich zum Beispiel aus einem Sozialplan, der von dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ausgehandelt wurde. Endet ein Beschäftigungsverhältnis, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung schon ausgesprochen und es müssen noch weitere Modalitäten geklärt werden, dann wird dafür oftmals ein sogenannter Abwicklungsvertrag geschlossen. Auch hierin kann eine etwaige Abfindung festgehalten werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage einzureichen kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Anzumerken ist, dass man mit einer Kündigungsschutzklage gegen jede Kündigung vorgehen kann - außer es ist in einem Abwicklungsvertrag ausgeschlossen worden. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann sinnvoll, wenn man seine Stelle behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu erwirken. Generell gilt für das Erheben einer Kündigungsschutzklage eine Frist von 3 Wochen, die in jedem Fall zu beachten ist. Generell ist kein Rechtsanwalt nötig, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Allerdings ist es ausdrücklich angeraten, sich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zur Seite zu stellen. Der Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht wird nicht nur alle erforderlichen Schriftsätze erstellen. Er wird seinen Klienten auch bei allen Gerichtsterminen vertreten.

Die Aufgaben eines Betriebsrats


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Existiert in einem Unternehmen ein Betriebsrat, bringt dies Beschäftigten einige Vorteile. Gewählt wird der Betriebsrat demokratisch von der Belegschaft. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht und vertritt die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Auch z.B. im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Vielzahl von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Sollen Arbeitnehmer auf andere Arbeitsplätze versetzt werden, hat der Betriebsrat ebenfalls ein Wörtchen mitzureden. Das ist auch der Fall, wenn eine Eingruppierung, Einstellung oder Umgruppierung erfolgen soll. In derartigen Fällen hat der Arbeitgeber den Betriebsrat immer zu informieren. Ebenso muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn beispielweise eine Betriebsänderung erfolgen soll, wie die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat in einer Angelegenheit nicht einigen, dann wird eine Einigungsstelle angerufen. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung. Sie ist ein Ausgleich, den der Gesetzgeber geschaffen, dafür, dass der Betriebsrat nicht zum Streik aufrufen darf - anders als die Gewerkschaften. Die Einigungsstelle setzt sich zusammen aus einem unparteiischen Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl an Beisitzern. Allerdings sind auch die Betriebsratsrechte, zum Beispiel wenn es um Einsicht in Personalakten geht, eingeschränkt. Der Betriebsrat hat kein Recht zur Einsicht in Personalakten. Gestritten wird oft um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Evaluierungen und Zielen der einzelnen Mitarbeiter partizipieren darf und welche Informationsrechte ihm dabei zustehen. Das BetrVG ist die gesetzliche Basis der Tätigkeit von Betriebsräten. Das BetrVG regelt die Bildung betriebsverfassungsrechtlicher Organe, insbesondere eines Betriebsrats, und bestimmt dessen Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte im Unternehmen. Im öffentlichen Dienst entspricht übrigens der Personalrat dem Betriebsrat in Betrieben des privaten Rechts. Es kann auch durchaus sinnvoll sein, als Beschäftigter einer Gewerkschaft beizutreten. Gewerkschaften sind demokratische Vereinigungen von Arbeitnehmern, welche die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen. Primäres Ziel von Gewerkschaften ist es, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren. Dazu zählen eine angemessene Entlohnung und eine Verbesserung der Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Führen die Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden zu keinen vernünftigen Ergebnissen, wird zum Streik aufgefordert. Beschäftigte haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber zu informieren, dass sie Gewerkschaftsmitglied sind. Allerdings kann es durchaus positiv für den Arbeitnehmer sein, wenn der Arbeitgeber von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft Kenntnis hat. Dies vor allem dann, wenn im Unternehmen Tarifverträge Anwendung finden. In einem derartigen Fall profitieren Angestellte, die Gewerkschaftsmitglied sind, von besseren Arbeitsbedingungen oder auch einer besseren Entlohnung als andere Angestellte des Betriebs.

Bei Problemstellungen im Arbeitsrecht sollte man einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren


(© nmann77 / fotolia.com)

Bei Problemen im Arbeitsrecht sind die besten Ansprechpartner Rechtsanwälte zum Arbeitsrecht. Ein Anwalt im Arbeitsrecht vertritt beide Parteien. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. In Erlangen sind einige Rechtsanwälte im Arbeitsrecht ansässig. Der Anwalt für Arbeitsrecht in Erlangen ist nicht nur bei grundlegenden Fragestellungen der richtige Ansprechpartner wie: was ist ein Wettbewerbsverbot? Wie steht es rechtlich mit Gehaltsverzicht? Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Erlangen ist auch die ideale Kontaktperson, wenn ein Geschäftsführervertrag verfasst oder eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht aus Erlangen hat ein breites Fachwissen in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Von der Bewerbung bis hin zur Kündigung. Er wird dabei sowohl außergerichtlich tätig, indem er versucht mit der gegnerischen Partei ohne Gericht zu einer Einigung zu kommen. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, dann wird der Anwalt natürlich seinen Klienten bei Gerichtsterminen wie der Güteverhandlung vertreten. Gerade wenn eine komplexe Fallgestaltung vorliegt, dann ist es empfehlenswert, umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der rechtlichen Vertretung zu beauftragen. Damit ein Anwalt den Titel Fachanwalt im Arbeitsrecht tragen darf, muss er ganz außerordentliche theoretische als auch praktische Kenntnisse in diesem Fachbereich vorweisen. So ist es u.a. nötig, dass er mind. 100 Fälle zu arbeitsrechtlichen Themen bearbeitet hat. Ferner muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang besucht haben. Überdies muss der Anwalt belegen, dass er sich weiterbildet und zumindest eine arbeitsrechtliche Weiterbildung im Jahr besucht hat. Kann der Beleg der jährlichen Weiterbildung nicht erbracht werden, dann entzieht die Rechtsanwaltskammer die Befugnis, den Titel Fachanwalt zu tragen. Es ist damit deutlich, dass ein Fachanwalt im Arbeitsrecht sowohl in der Theorie als auch in der Praxis ein großes fachliches Know-how vorzuweisen hat. Man tut folglich gut daran, sich bei diffizilen Fällen im Arbeitsrecht sofort an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu wenden.

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