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Fachanwalt Gunter Bierfelder mit Rechtsanwaltskanzlei in Forchheim bietet anwaltliche Hilfe und erörtert Fragen im Themenbereich Arbeitsrecht.
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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten zum Themengebiet Arbeitsrecht werden betreut von Rechtsanwalt Christoph Seidel (Fachanwalt für Arbeitsrecht) in Forchheim.
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Wer in Teilzeit arbeitet, ist häufig auf eine weitere Beschäftigung angewiesen. Konflikte entstehen, wenn der zweite Arbeitgeber in derselben Branche tätig ist und nur wenige Straßen entfernt sitzt. Darf der bisherige Arbeitgeber die zusätzliche Arbeit dann untersagen? Weder die gleiche Berufsbezeichnung noch die räumliche Nähe beantworten diese Frage allein. Entscheidend sind die vertraglichen Vereinbarungen und die konkrete Tätigkeit. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 8. Oktober 2026 - 16 Ga 85/26. Eine Arbeitgeberin wollte einem teilzeitbeschäftigten Facharzt die Arbeit in einer nahe gelegenen Praxis durch einstweilige Verfügung verbieten lassen. Das Gericht wies die Verfügungsklage ab: Die ausschließlich kassenärztliche...
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Eine D&O-Versicherung schützt Führungskräfte nicht davor, vom Arbeitgeber auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln kann arbeitgeberfinanzierter Versicherungsschutz sogar dazu führen, dass arbeitsrechtliche Haftungserleichterungen entfallen. Die Entscheidung des LAG Köln vom 31. Juli 2026 – 8 SLa 603/25 betrifft einen Finanzmanager, der auf einen CEO-Fraud hereinfiel. Das LAG bestätigte auch seine fristlose Kündigung. Die Revision wurde zugelassen und ist beim BAG unter dem Aktenzeichen 8 AZR 164/26 anhängig. Der Fall: 59 Überweisungen auf Anweisung vermeintlicher Vorgesetzter mit einem Gesamtvolumen von mehr als 50 Millionen Euro Bei CEO-Fraud, auch Fake-President-Betrug genannt,...
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Hohe frühere Fehlzeiten rechtfertigen nicht automatisch eine krankheitsbedingte Kündigung. Entscheidend ist die Zukunftsprognose beim Kündigungszugang. Verändern sich die Arbeitsbedingungen wesentlich und sinken die Fehlzeiten deutlich, muss der Arbeitgeber dies berücksichtigen. Das zeigt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Juni 2026, Aktenzeichen 6 SLa 622/25. Trotz 362 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von fünf Jahren blieb die Kündigung eines Logistikmitarbeiters unwirksam. Ausschlaggebend waren die deutlich geringeren Fehlzeiten nach dem Wechsel von körperlicher Nachtarbeit im Außenbereich zu einer Bürotätigkeit in der Frühschicht. Der klagende Arbeitnehmer wurde von Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Jens Usebach LL.M....
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