Anwalt Arbeitsrecht Geilenkirchen – Fachanwälte finden!
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Geilenkirchen
Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen
- 1. Stellenangebote und das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz
- 2. Der Arbeitsvertrag – die Grundlage einer Zusammenarbeit
- 3. Rechte des Arbeitnehmers
- 4. Die Formen der Kündigung: diese Kündigungsarten gibt es
- 5. Vorteile und Aufgaben eines Betriebsrats
- 6. Fachkundige Beratung in allen Arbeitsrechtsfragen erhalten Sie bei einem kompetenten Anwalt
Das Arbeitsrecht ist ein Fachbereich, welcher jeden angeht, der im Erwerbsleben steht. Das Arbeitsrecht regelt die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen, die die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffen. Es kann in 2 Teilbereiche aufgesplittet werden: zum Ersten das individuelle Arbeitsrecht und zum Zweiten das kollektive Arbeitsrecht. Ein einheitliches Gesetzbuch zum Arbeitsrecht gibt es nicht. Rechtsgrundlage ist vielmehr das BGB sowie Betriebsvereinbarungen, Spezialgesetze und Tarifverträge. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, dann wird der Konflikt vor dem ArbG ausgetragen. Nächste Instanz im Falle einer Berufung / Beschwerde ist das LAG. Das BAG ist die letzte Instanz.
Stellenangebote und das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz
Eine Stellenausschreibung ist für die allermeisten die optimale Art und Weise, um eine neue Arbeitstätigkeit zu finden. Selbstverständlich ist auch eine Initiativbewerbung möglich. Stellenanzeigen müssen konform mit dem AGG sein. Das AGG (Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz) legt fest, dass eine Stellenausschreibung nicht diskriminierend sein darf. Sie darf auch nicht gegen das Gebot der Gleichberechtigung verstoßen. Es ist jegliche Art der Diskriminierung untersagt. In heutiger Zeit sind die Arten, in denen Arbeit ausgeführt werden kann, sehr mannigfaltig. So besteht die Möglichkeit, dass man auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Oder man ist auf der Suche nach einer Vollzeitstelle, nach einer Nebenbeschäftigung, nach einer Teilzeitstelle. Auch die Option von Telearbeit bzw. Heimarbeit ist heute üblich. Seit 2015 gilt in der BRD im Übrigen ein Mindestlohn. 2017 liegt dieser bei 8,84 Euro in der Stunde. Hat man eine Anstellung gefunden, die den persönlichen Fähigkeiten entspricht, dann ist die Bewerbung der erste Schritt. Hat man das Interesse des Arbeitgebers geweckt, wird man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Kann man im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugen und bekommt den Job, dann wird im Normalfall ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Der Arbeitsvertrag – die Grundlage einer Zusammenarbeit
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Der Arbeitsvertrag bildet den Grundstein eines Arbeitsverhältnisses. Im Arbeitsvertrag geregelt findet sich die Beziehung - sowohl die soziale als auch die rechtliche - zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei ist z.B. ein befristeter Arbeitsvertrag möglich. Meist wird diese Variante bei einer Projektarbeit herangezogen oder um einen temporären Bedarf zu decken. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt es überdies zu unterscheiden zwischen einem Arbeitsvertrag mit oder ohne Sachgrund. Neben dem befristeten Vertrag, der in heutiger Zeit oft geschlossen wird, existiert zudem der Arbeitsvertrag ohne Befristung. Anders als beim befristeten Arbeitsvertrag ist hier kein Datum bzw. Ziel angeführt, an dem das Arbeitsverhältnis zu Ende geht. Der Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des Dienstvertrages und damit Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ergeben sich Pflichten und Rechte für das Arbeitsverhältnis. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, den vereinbarten Lohn zu zahlen. Ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt sind u.a. folgende Punkte: Angaben über die Arbeitszeiten, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Überstunden, Urlaubstage, Probezeit, Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Auch der Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld oder Angaben zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind meist im Arbeitsvertrag geregelt. Wichtiger Hinweis: die Zahlung zum Beispiel von Weihnachtsgeld kann auch durch sogenannte betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung stellt eine regelmäßige, gleichartige Verhaltensweise des Arbeitgebers dar. Dazu gehören z.B. gleichförmige Zahlungen von Zusatzleistungen, die dreimalig aufeinanderfolgend geleistet worden sind. Auch die Überlassung eines Dienstwagens kann direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Alternativ kann eine separate Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Wird eine Gratifikation ausgezahlt oder besteht Anspruch auf Tantieme, dann findet sich auch dies zumeist direkt im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten. Einen Sonderfall stellt eine Arbeitnehmerüberlassung dar. In diesem Fall wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem einer Arbeit direkt nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. In der Regel handelt es sich bei dem Verleiher um eine Zeitarbeitsfirma, die für eine begrenzte Zeit den Leiharbeiter einem Dritten überlässt. Gesetzlich geregelt findet sich die Arbeitnehmerüberlassung im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).
Rechte des Arbeitnehmers
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In der BRD schützt der Staat Beschäftigte in besonderem Maße. So regelt z.B. das EFZG die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und die Zahlung des Lohns an gesetzlichen Feiertagen. Ist man schwanger, profitiert man ebenfalls von speziellen Rechten. Zur Anwendung kommt hier das Mutterschutzgesetz. Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) regelt die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit. Das ArbSchG dient dem Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Beschäftigungsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Arbeitsunfälle sollen weitestgehend verhindert werden. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Durch das 2017 in Teilen in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz wurde der Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer erhöht. Überdies wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz verabschiedet. Das Entgelttransparenzgesetz soll der Förderung von Transparenz der Entgeltstrukturen in Betrieben dienen. Wird ein Beschäftigungsverhältnis aufgelöst, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Muss das Unternehmen, für das man tätig ist, Insolvenz anmelden, besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld. Als Beschäftigter hat man ferner z.B. das Recht auf Einsicht in die Personalakte, das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber oder auch das Recht auf Urlaub bzw. Pausen.
Die Formen der Kündigung: diese Kündigungsarten gibt es
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Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung heißt, dass nur einer Vertragspartei gegenüber die Kündigung ausgesprochen werden muss. Diese muss dieselbe außerdem erhalten. Die Kündigung kann sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Erfolgt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, dann gibt es dafür verschiedene Arten und Gründe. So kann es sich bei der Kündigung beispielsweise um eine fristlose Kündigung handeln. Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Sie ist auch als außerordentliche Kündigung bekannt. Bei der fristlosen Kündigung gilt keine Kündigungsfrist. Sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Für jede fristlose Kündigung muss es einen wichtigen Grund geben. Ein „wichtiger Grund“ ist ein besonders schwerwiegender Umstand. Für den Kündigenden ist es aus diesem Grund nicht mehr möglich, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen und die reguläre Kündigungsfrist einzuhalten. Als Beispiele anzuführen sind Diebstahl, Betrug oder auch sexuelle Belästigung. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Bei der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist dagegen eine fristlose Kündigung ohne eine vorherige Abmahnung nur in einigen Ausnahmefällen gerechtfertigt. Andere Formen der Kündigung, die im Verhalten des Arbeitnehmers begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die verhaltensbedingte oder die personenbedingte Kündigung. Wird eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen, dann ist hierbei die Person selbst der Grund, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Sie ist dann möglich, wenn der Angestellte seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht bloß vorübergehend, sondern für eine bestimmte Dauer nicht leisten kann. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist dann angebracht, wenn das Verhalten des Angestellten den betrieblichen Frieden dauerhaft stört oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Eine weitere Form der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist die sog. Verdachtskündigung. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hat, dass der Angestellte eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder eine strafbare Handlung begangen haben könnte. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorherige Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Die Kündigungsfrist kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Etwas anders verhält es sich mit der Änderungskündigung. Die Änderungskündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, mit der das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Fortsetzung eines neuen Beschäftigungsverhältnisses zu veränderten Bedingungen angeboten. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, bei der von einer Partei der Arbeitsvertrag gekündigt wird, wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen. Das Beschäftigungsverhältnis wird aufgelöst. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Lohn absolut üblich. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oftmals der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Die Ansprüche auf eine Abfindung ergeben sich oftmals aus dem Sozialplan, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. Nach rechtlicher Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Müssen nach einer Kündigung noch weitere Modalitäten abgeklärt werden, dann kann das im Rahmen eines sog. Abwicklungsvertrages erfolgen. Auch darin kann eine etwaige Abfindung festgehalten werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage einzureichen kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Darüber im Klaren sollte man sich sein, dass gegen jede Kündigung rechtlich vorgegangen werden kann mit einer Kündigungsschutzklage, außer es wurde in einem Abwicklungsvertrag explizit anders vereinbart. Im Übrigen dient eine Kündigungsschutzklage nicht nur dazu, um eine Anstellung zu behalten, sondern auch, um eine Abfindung zu erwirken. Möchte man eine Kündigungsschutzklage erheben, dann ist in jedem Fall die Frist von drei Wochen ab Erhalt zu beachten. Generell kann man die Klage auch selbst beim Arbeitsgericht einreichen. Ein Rechtsanwalt ist nicht unbedingt erforderlich. Allerdings ist es dringend empfohlen, die Angelegenheit in die Hände eines Rechtsanwalts zu geben. Der Anwalt wird den gesamten Kündigungsprozess begleiten.
Vorteile und Aufgaben eines Betriebsrats
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Verfügt ein Unternehmen über einen Betriebsrat, dann profitieren Beschäftigte von zahlreichen Vorteilen. Gewählt wird der Betriebsrat demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung und vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern. Kommt es beispielsweise zu einem Betriebsübergang hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein gewisses Mitbestimmungsrecht. Soll eine Versetzung von Mitarbeitern auf andere Arbeitsplätze erfolgen, hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Dies gilt auch, wenn eine Eingruppierung, Einstellung oder Umgruppierung erfolgen soll. Bei derartig gelagerten Fällen muss der Arbeitgeber immer den Betriebsrat in Kenntnis setzen. Ebenfalls muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn beispielweise eine Betriebsänderung erfolgen soll, wie die Einführung vollkommen neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren. Können sich Betriebsrat und Arbeitsgeber in einer Sache nicht einigen, dann wird eine Einigungsstelle angerufen. Eine Einigungsstelle ist quasi ein betriebliches Schiedsgericht. Die Einigungsstelle ist ein Ausgleich, den der Gesetzgeber geschaffen, dafür, dass der Betriebsrat nicht zum Streik auffordern darf - anders als die Gewerkschaften. Die Einigungsstelle setzt sich zusammen aus einem unparteiischen Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl an Beisitzern. Allerdings sind auch die Rechte des Betriebsrats durchaus eingeschränkt, z.B. wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat darf nicht eigenmächtig Einsicht in Personalakten nehmen. Strittig ist die Frage, inwieweit der Betriebsrat basierend auf einer Zielvereinbarung auch an den Evaluierungen und den Zielen der einzelnen Beschäftigten mitwirken darf. Das BetrVG ist die gesetzliche Basis der Arbeit von Betriebsräten. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt nicht nur, unter welchen Voraussetzungen ein Betriebsrat gegründet werden kann, es regelt ferner auch alle Rechte, welche einem Betriebsrat im Verhältnis zum Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Im öffentlichen Dienst entspricht im Übrigen der Personalrat dem Betriebsrat in Unternehmen des privaten Rechts. Es kann auch durchaus Sinn machen, als Beschäftigter einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von in der Regel abhängig Beschäftigten zur Vertretung ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen. Primäres Ziel von Gewerkschaften ist es, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren. Dazu zählen eine vernünftige Entlohnung und eine Verbesserung der Arbeitszeiten. Um die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, treten Gewerkschaften mit Arbeitgeberverbänden in Verhandlungen. Führen die Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden zu keinen vernünftigen Ergebnissen, wird zum Streik aufgerufen. Übrigens sind Beschäftigte nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Gewerkschaftsmitgliedschaft mitzuteilen. Jedoch kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft weiß. Das vor allem dann, wenn im Unternehmen Tarifverträge Anwendung finden. In einem solchen Fall können Mitarbeiter, die Gewerkschaftsmitglied sind, von einer besseren Entlohnung oder von besseren Arbeitsbedingungen profitieren als andere Mitarbeiter.
Fachkundige Beratung in allen Arbeitsrechtsfragen erhalten Sie bei einem kompetenten Anwalt
Hat man Fragen und Probleme im Arbeitsrecht, dann ist der beste Ansprechpartner eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch die von Arbeitgebern. In Geilenkirchen finden sich etliche Rechtsanwaltskanzleien für Arbeitsrecht. Der Anwalt im Arbeitsrecht in Geilenkirchen ist nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn man Fragestellungen grundsätzlicher Natur hat, zum Beispiel bezüglich Mobbing oder einer Scheinselbständigkeit. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Geilenkirchen ist auch die ideale Kontaktperson, wenn ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt oder eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Der Anwalt zum Arbeitsrecht aus Geilenkirchen befasst sich von der Bewerbung bis hin zur Kündigung mit sämtlichen rechtlichen Problemen, welche sich arbeitsrechtlich ergeben können. Der Anwalt wird hierbei zunächst anstreben, außergerichtlich eine Einigung zu finden wie einen Vergleich. Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Rechtsanwalt die Vertretung vor Gericht. Vor allem wenn eine schwierige Fallgestaltung vorliegt, dann ist es empfehlenswert, sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der rechtlichen Vertretung zu beauftragen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht muss, um den Titel führen zu dürfen, spezielle theoretische als auch praktische Erfahrungen vorweisen. Eine der zahlreichen Bedingungen, um Fachanwalt zu werden, ist, dass mind. 100 Fälle im Rechtsbereich Arbeitsrecht bearbeitet wurden. Eine weitere Bedingung ist, dass der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert hat. Und auch nach dem Erwerb des Titels ist er verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer jährlich zu belegen, dass er sich weitergebildet hat. Bildet er sich nicht fort, entzieht die Rechtsanwaltskammer ihm die Befugnis zum Führen des Fachanwaltstitels. Es ist somit deutlich, dass ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht sowohl in der Theorie als auch in der Praxis ein großes Fachwissen vorzuweisen hat. Man tut also gut daran, sich bei diffizilen Fällen im Arbeitsrecht stante pede an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.