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Rechtsangelegenheiten rund um das Fachgebiet Arbeitsrecht werden betreut von Rechtsanwalt Derk Röttgering (Fachanwalt für Arbeitsrecht) im Ort Gescher.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Gescher
Arbeitsrecht
Individualabrede kann Zahlung einer Fahrkostenpauschale verhindern
Eine Leiharbeitsfirma kann grundsätzlich die Zahlung einer Pauschale der Fahrt seines Angestellten bis zum Entleiher aus betrieblicher Übung abbedingen. Dies hat das LAG Niedersachen mit Urteil vom 20.12.2013 (Az.: 6 Sa 392/13) zugunsten des Arbeitgebers entschieden
Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale für die Fahrtkosten in einer Leiharbeitsfirma hat. Diese ergibt sich aus einer analogen Anwendung des § 670 BGB, da es sich bei den Fahrtkosten um Aufwendungen des Arbeitnehmers handelt, welche er für erforderlich halten darf und die dem Arbeitgeber ja auch gerade zugutekommen, schließlich erscheint sein Arbeitnehmer doch jeden Tag beim Entleiher und erwirtschaftet so Gewinn für seinen Chef.
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Arbeitsrecht
Wenn der Chef keinen Urlaub genehmigt?
Jedem Arbeitsnehmer stehen in Deutschland nach dem Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Werktage Urlaub zu. Individuale Vereinbarung bezüglich des Urlaubs sind immer möglich, dürfen jedoch den Mindesturlaub nicht unterschreiten. Zudem gibt es einige Tarifverträge, die einen erhöhten Urlaub für die Mitarbeiter festlegen. Manche Arbeitnehmer kommen jedoch in die Situation, dass Sie zu einem bestimmten Termin gerne den Urlaub genehmigt haben möchten, der Chef allerdings die Genehmigung verweigert. Fraglich ist daher, ob der Chef den Urlaub immer genehmigen muss oder ob er den Urlaub des Angestellten auch verweigern darf?
Terminwunsch muss berücksichtigt werden
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Terminwünsche der Mitarbeiter zu berücksichtigen und muss entsprechend ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht und Kündigung: Wie Sie eine Abfindung erhalten
Mit diesem Rechtstipp möchte ich Sie darüber informieren, wie sie im Fall einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung erhalten.
Nach Erhalt einer Kündigung ist es zunächst wichtig, rechtzeitig die erforderlichen formellen Schritte einzuleiten und sich zudem gegenüber dem Arbeitgeber taktisch klug zu verhalten.
Hierzu muss man wissen, dass man sich gegen eine unberechtigte Kündigung regelmäßig nur innerhalb von 21 Tagen ab Erhalt der Kündigung zur Wehr setzen kann, denn nach 21 Tagen endet die gesetzliche Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Klage eingereicht worden sein, ist die Kündigung regelmäßig unangreifbar.
Ist die Kündigung aber unangreifbar, wird der ... weiter lesen