Anwalt Arbeitsrecht Görlitz – Fachanwälte finden!
Sortiere nach
Fachanwalt Ralf Walter Bergert mit Rechtsanwaltskanzlei in Görlitz bietet anwaltliche Vertretung und erörtert Fragen im Themenbereich Arbeitsrecht.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Görlitz
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht: Anspruch auf Teilzeitarbeit
Die Teilzeitarbeit wird durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) geregelt. Ziel der Regelungen ist die Förderung von Teilzeitarbeit und der Schutz der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Arbeitsrecht .
a) Wer ist Teilzeitbeschäftigter?
Nach § 2 I 1 TzBfG ist ein Arbeitnehmer dann Teilzeitbeschäftigter, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist keine regelmäßige Arbeitszeit vereinbart gilt derjenige als Teilzeitbeschäftigter, wer im Jahresdurchschnitt weniger als ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter arbeitet. Maßgeblich ist hierbei im Zweifel nicht die im Arbeitsvertrag bestimmte regelmäßige Arbeitszeit , ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Gleichstellungsabrede: Verweisung auf Tarifverträge, "soweit sie für Arbeitgeber verbindlich sind", reicht
Macht ein tarifgebundener Arbeitgeber in einer von ihm formulierten Bezugnahmeklausel die Anwendbarkeit tariflicher Bestimmungen ausdrücklich davon abhängig, dass diese für ihn "verbindlich" sind, bringt er damit in der Regel mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck, dass mit der Klausel nur die Gleichstellung nicht tarifgebundener Arbeitnehmer mit Gewerkschaftsmitgliedern bezweckt wird. Auch die Nennung der Vorschriften des TVG zur Tarifbindung des Arbeitgebers ist dann nicht erforderlich.
BAG, Urteil vom 5.7.2017 – 4 AZR 867/16
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung über die Reichweite einer sog. Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag, die auf in Tarifverträgen geregelte Arbeitsbedingungen verwies, zu entscheiden. ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Mobbing: Anspruch auf Schmerzensgeld kann bei Untätigkeit verwirken
Wer mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mobbings auf der Arbeitsstelle zu lange wartet, kann diese möglicherweise nicht mehr geltend machen.
Vorliegend ging es um einen Personalfachberater, der seit über 15 Jahren keine Probleme am Arbeitsplatz hatte. Nachdem er einen neuen Chef hatte, wurde er in den Jahren 2007 bis 2009 jeweils für längere Zeit krankgeschrieben. Als der Arbeitgeber ihm wegen seiner Fehlseiten im Jahre 2010 gekündigt hatte, zog er vor das Arbeitsgericht. Dort machte er gegen seinen früheren Arbeitgeber einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Mobbings geltend. Er begründete dies in seiner Klage damit, dass er seit 2006 von seinem neuen Chef schikaniert worden sei. Dies sei unter anderem durch Aufbürdung von Sonderaufgaben und dem Entzug seiner bisherigen ... weiter lesen