Rathausplatz 29 b , 46359 Heiden
Fachanwalt Nils Mathes mit Rechtsanwaltskanzlei in Heiden berät Mandanten bei juristischen Problemen im Fachbereich Arbeitsrecht.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
1. Kein gesetzlicher Abfindungsanspruch Ein genereller Anspruch auf Abfindung besteht im deutschen Arbeitsrecht nicht. Nur in Ausnahmefällen – z. B. bei ausdrücklichem Angebot im Kündigungsschreiben (§ 1a KSchG), bei Sozialplan oder einer tarifvertraglichen bzw. vertraglichen Regelung – ist eine Abfindung verbindlich. Wann lohnt sich Verhandeln? Nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung (betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt) Im Rahmen eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags In beiden Fällen kann eine Abfindung als Gegenleistung für den Verzicht auf Rechtsmittel oder zur einvernehmlichen Vertragsbeendigung angeboten werden. 2. Wovon hängt die Höhe ab? Typischer Anhaltspunkt ist ein halbes Bruttomonatsgehalt...
weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 10 SLa 289/24 ) hat mit Urteil vom 16. Mai 2025 die Berufung einer Bonner Universitätsprofessorin gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn zurückgewiesen. Damit ist die Kündigung durch die Universität zum 31. März 2023 rechtswirksam und sozial gerechtfertigt. Universität kündigt Professorin wegen Plagiatsvorwürfen Die Klägerin war an der Universität Bonn als Professorin beschäftigt und hatte sich im Rahmen des Berufungsverfahrens auf ihre Position mit wissenschaftlichen Publikationen beworben. Im Zuge einer internen Überprüfung stellte sich heraus, dass eine der von ihr eingereichten Arbeiten erhebliche Textübernahmen aus anderen Veröffentlichungen enthielt, die nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet waren. Die Universität wertete dies als Verstoß gegen die...
weiter lesen
Eine Kündigung Ihres Arbeitgebers stellt oft eine existenzielle Belastung dar. Doch: Sie müssen sie nicht einfach hinnehmen. Gerade formale Fehler oder unzureichende Begründungen sind Angriffsflächen. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie prüfen lassen, ob die Kündigung wirksam ist – und ggf. Ihren Job sichern oder eine Abfindung erstreiten. 1. Wer kann klagen – und wann? Drei-Wochen-Frist beachten: Sie haben nur drei Wochen Zeit, nachdem Ihnen die schriftliche Kündigung zugegangen ist, eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen (§ 4 KSchG). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung meist als wirksam. Kündigungsschutzgesetz gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen: Das KSchG greift, wenn das...
weiter lesen