Anwalt Arbeitsrecht Herzogenaurach – Fachanwälte finden!
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Zum Fachgebiet Arbeitsrecht berät Sie kompetent Rechtsanwältin Inge Weitner-Breun (Fachanwältin für Arbeitsrecht) aus dem Ort Herzogenaurach.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Herzogenaurach
Arbeitsrecht
Urlaubsanspruch bei Elternzeit und Mutterschutz
Auch während der Elternzeit entsteht der Urlaubsanspruch weiterhin. Allerdings kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch anteilig, d.h. für jeden vollen Monat der Elternzeit um 1/12 des Jahresurlaubsanspruchs kürzen.
Kürzung des Urlaubs während der Elternzeit möglich.
Dies muss er ausdrücklich gegenüber dem Arbeitnehmer erklären. Sobald das Arbeitsverhältnis beendet ist, kann der Arbeitgeber den Urlaub nicht mehr kürzen. Läuft das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit normal weiter, kann er aber den nach der Elternzeit entstehenden Urlaubsanspruch um die zu viel gewährten Urlaubstage wieder kürzen. Ist der Arbeitnehmer während der Elternzeit in Teilzeit beschäftigt, so besteht der Urlaubsanspruch ganz normal weiter und ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht: Änderungskündigung als Alternative zur Versetzung
Kann eine Versetzung nicht im Wege der Arbeitsanweisung erreicht werden, gibt es auch die Möglichkeit einer Änderungskündigung . Die Änderungskündigung ist eine Beendigungskündigung mit dem gleichzeitigen Angebot zu veränderten Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten.
Die Änderung der Arbeitsbedingungen tritt erst nach Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist in Kraft. Bei betriebsbedingten Änderungskündigungen ist eine Sozialauswahl durchzuführen. Die Sozialauswahl ist aus der Gruppe von vergleichbaren Arbeitnehmern durchzuführen, die eine mögliche Änderungskündigung erhalten könnten. Dabei sind die Kriterien wie Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtung und Schwerbehinderung zu berücksichtigen.
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Arbeitsrecht
Aktuelles zur Vergütungspflicht von Umkleide- und Waschzeiten von Arbeitnehmern
Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zählt zur Leistung der versprochenen Dienste, an welche die Vergütungspflicht anknüpft, grundsätzlich auch das vom Arbeitgeber angeordnete Umkleiden im Betrieb. Ein Tarifvertrag, der das Ob und das Wie dieser Vergütung durch Betriebsvereinbarung erlaubt, regelt selbst nicht, dass Umkleidezeiten nicht vergütungspflichtig wären. Der Nicht-Abschluss einer solchen Betriebsvereinbarung bedeutet ebenfalls nicht, dass Umkleidezeiten nicht vergütet werden.
LAG Köln, Urt. v. 01.06.2017 – 7 Sa 840/16
Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Urteilen Ende des Jahres 2016 (BAG, Urt. v. 26.10.2016 – 5 AZR 186/16; BAG, Urt. v. 13.12.2016 – ... weiter lesen