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Fachanwalt Ralph Haberstroh mit Anwaltskanzlei in Hückeswagen bietet anwaltliche Beratung und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Anwaltsschwerpunkt Arbeitsrecht.

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Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bietet Arbeitnehmern in Deutschland einen wichtigen Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Allerdings gilt dieser allgemeine Kündigungsschutz nicht in jedem Fall und nicht sofort ab Arbeitsbeginn . Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten wissen, unter welchen Voraussetzungen das KSchG greift und wann kein Anspruch auf allgemeinen Kündigungsschutz besteht. Im Folgenden beleuchten wir die Voraussetzungen nach § 1 KSchG , die maßgebliche Betriebsgröße , die Wartezeit von sechs Monaten , die Unterschiede zwischen Kleinbetrieben und größeren Betrieben sowie Beispiele aus der Praxis. Abschließend gehen wir auf Ausnahmen (Sonderkündigungsschutz) ein und geben einen Hinweis zur weiteren Beratung ....
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Queere Menschen erleben auch heute noch Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt – im Alltag , am Arbeitsplatz , im Internet oder im öffentlichen Raum . Solche Erfahrungen sind oft traumatisch und mit einem Gefühl der Ohnmacht verbunden. Doch niemand muss das allein durchstehen. Wir setzen uns für Sie ein – mit fachkundiger, engagierter und sensibler Rechtsberatung speziell für LSBTIQ*-Personen. Ob es um Beleidigungen, Bedrohungen, körperliche Übergriffe, Mobbing am Arbeitsplatz oder Diskriminierung durch Behörden oder Vermieter geht – wir nehmen Ihre Erfahrungen ernst und prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Wir beraten Sie vertraulich, empathisch und mit der nötigen juristischen Expertise. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte...
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Mit seiner Entscheidung vom 29. September 2025 ( Az. 2 BvR 934/19 ) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben. Das Gericht hob ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auf, das einen kirchlichen Arbeitgeber zur Entschädigung einer konfessionslosen Bewerberin verurteilt hatte. Die Richter urteilten, dass das BAG das Kirchliches Selbstbestimmungsrecht des Arbeitgebers nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Die zentrale Rechtsfrage: AGG versus kirchliche Autonomie Der Fall betrifft die Kollision zwischen dem Diskriminierungsschutz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem verfassungsrechtlich geschützten religiösen Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. § 9 Abs. 1 AGG erlaubt Kirchen und Religionsgemeinschaften, bei der Einstellung von...
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