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Jetzt Profil anlegenDas Verwaltungsgericht Aachen (Az. 1 K 1304/23 ) entschied, dass ein Bewerber mit einer genetisch bedingten Blutgerinnungsstörung nicht allein deshalb vom Auswahlverfahren der Bundespolizei ausgeschlossen werden darf. Die Ablehnung sei rechtswidrig erfolgt. Bewerbung wegen genetischer Veranlagung abgelehnt Ein Mann aus Aachen hatte sich im Jahr 2023 für eine Laufbahn im mittleren Polizeivollzugsdienst bei der Bundespolizei beworben. Im Rahmen der medizinischen Überprüfung wurde bei ihm die sogenannte Faktor-V-Leiden-Mutation festgestellt – eine genetische Veränderung, die mit einer leicht erhöhten Gefahr von Thrombosen einhergeht. Aufgrund dieses Befundes bewertete die Bundespolizeiakademie den Gesundheitszustand des Bewerbers als nicht ausreichend und ließ ihn nicht am weiteren Auswahlprozess...
weiter lesenIch habe Kollegen, die mich anfeinden, über mich lästern und durch unterschwellige Anspielungen schikanieren. Wohin wende ich mich? Wo Menschen zusammenkommen, kommt es mitunter auch zu Konflikten. Wenn allerdings Persönlichkeitsrechte verletzt werden, dadurch, dass Kollegen oder Vorgesetze am Arbeitsplatz Mitarbeiter systematisch persönlich anfeinden, lästern und/oder durch unterschwellige Anspielungen oder Handlungen schikanieren, dann handelt es sich um Mobbing. In solchen Fällen trifft den Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Er muss sich, so das Bundesarbeitsgericht, schützend vor das Opfer stellen und das Mobbing unterbinden (BAG, Urteil vom 16.5.2007 – 8 AZR 709/06) . Tut er dies nicht, verletzt er vertragliche Nebenpflichten und macht sich schadenersatzpflichtig. Der...
weiter lesenDas Bundesarbeitsgericht stellt mit Urteil vom 19.Februar 2025 klar: Eine verspätete oder unterlassene Zielvorgabe stellt eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, die einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB i. V. m. § 283 Satz 1 BGB begründen kann. Dabei wird auch klargestellt, dass eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Anreiz- und Motivationsfunktion nicht mehr erfüllen kann. Argumentation des Gerichts zu Schadenshöhe bei verspäteter Zielvorgabe Bemerkenswert ist auch die Argumentation des Gerichts zur Schadenshöhe : Diese darf geschätzt werden. Im konkreten Fall nahm das BAG an, dass der Arbeitnehmer bei rechtzeitiger Zielvorgabe die Unternehmensziele zu 100 Prozent und die individuellen Ziele entsprechend dem Durchschnittswert von 142 Prozent erreicht hätte. Diese Annahme betont die...
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