Anwalt Arbeitsrecht Jüchen – Fachanwälte finden!
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Zum Themenbereich Arbeitsrecht berät Sie engagiert Rechtsanwalt Ingo Mrowka (Fachanwalt für Arbeitsrecht) mit Fachanwaltssitz in Jüchen.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Jüchen
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht: Änderungskündigung als Alternative zur Versetzung
Kann eine Versetzung nicht im Wege der Arbeitsanweisung erreicht werden, gibt es auch die Möglichkeit einer Änderungskündigung . Die Änderungskündigung ist eine Beendigungskündigung mit dem gleichzeitigen Angebot zu veränderten Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten.
Die Änderung der Arbeitsbedingungen tritt erst nach Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist in Kraft. Bei betriebsbedingten Änderungskündigungen ist eine Sozialauswahl durchzuführen. Die Sozialauswahl ist aus der Gruppe von vergleichbaren Arbeitnehmern durchzuführen, die eine mögliche Änderungskündigung erhalten könnten. Dabei sind die Kriterien wie Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtung und Schwerbehinderung zu berücksichtigen.
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Arbeitsrecht
Abfindung bei Kündigung – Höhe, Anspruch und Rechtsgrundlage
Als „Abfindung“ wird eine einmalige Zahlung zur Abgeltung von Ansprüchen bezeichnet, welche sich in den meisten Fällen aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Abfindungen kommen in allen Dauerschuldverhältnissen vor, so auch in Arbeitsverhältnissen: eine Abfindung ist diejenige einmalige Zahlung, welche ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer leistet, wenn er das bestehende Arbeitsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen beendet.
Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nicht, doch in bestimmten Fällen kann dieser Anspruch entstehen. So hat gemäß § 1a KSchG ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung, wenn
der Arbeitgeber wegen dringlicher betrieblicher Erfordernisse das Arbeitsverhältnis kündigt und
der Arbeitnehmer bis zum ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Kirchliches Arbeitsrecht: Kündigung nach Wiederverheiratung
Das kirchliche Arbeitsrecht ist durch das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen geprägt. Dem kirchlichen Arbeitsrecht unterfallen z. B. auch die Mitarbeiter von kirchlichen Krankenhäusern oder Kindergärten.
Bislang war es so, dass ein Verstoß gegen die kirchlichen Loyalitätsplichten als Kündigungsgrund im kirchlichen Arbeitsrecht in Betracht kam. Die Arbeitsgerichte hatten dann die kirchlichen Maßstäbe für die Bewertung der Loyalitätsobliegenheiten zugrunde zu legen. Das ist seit der nachfolgenden Entscheidung nicht mehr uneingeschränkt der Fall.
Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses war zunächst nach katholischem Glauben verheiratet. Nach seiner Scheidung heiratete er ein zweites Mal standesamtlich. Diese Wiederverheiratung stellt nach katholischen ... weiter lesen