Neusser Str. 24 , 52428 Jülich
Juristische Probleme rund um das Fachgebiet Arbeitsrecht löst Rechtsanwalt Christian Österreicher (Fachanwalt für Arbeitsrecht) vor Ort in Jülich.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Ein Mitarbeiter war gerade erst sechs Wochen krankt. Nun ist er sogleich erneut krank, fordert weiter Entgeltfortzahlung und beruft sich auf eine neue Erkrankung. Geht das? Die vom Arbeitgeber zu leistende Entgeltfortzahlung entfällt, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen dauert. Der Arbeitnehmer hat dagegen weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die erneute Arbeitsunfähigkeit auf einer anderen Erkrankung beruht. Doch was bedeutet das nun in der Praxis? Das Landesarbeitsgericht Hessen hat entschieden, dass in solchen Fällen eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allein eben nicht ausreicht, um automatisch eine weitere Entgeltfortzahlung zu bekommen. Es darf keine Fortsetzungserkrankung vorliegen, was der Arbeitnehmer beweisen muss. Die Entscheidung deckt sich mit der...
weiter lesen
Gratifikationsrecht: Kürzung des 13. Monatsgehalts für Krankheitszeiten Wird ein 13. Monatsgehalt als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung, d.h. mit einem Entgeltcharakter vereinbart, so entsteht für Zeiten, in denen bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit kein Entgeltfortzahlungsanspruch mehr besteht, auch kein anteiliger Anspruch auf das 13. Monatsgehalt. Einer gesonderten arbeitsvertraglichen Kürzungsvereinbarung bedarf es in diesem Falle nicht. (BAG, Urt. vom 21.3.2001 - 10 AZR 28/00; LS: ZAP EN-Nr. 572/2001)
weiter lesen
Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein übertarifliches Gehalt, muß er dieses Gehalt anläßlich einer Tarifgehaltserhöhung nicht erhöhen, wenn auch das neue Tarifentgelt das bisherige Effektivgehalt nicht erreicht. Dies gilt auch dann, wenn die Tarifvertragsparteien das bisherige Tarifgehalt für einzelne zurückliegende Monate dadurch erhöhen, daß sie zusätzlich zur Weiterzahlung des bisherigen Tarifgehalts monatlich pauschale “Einmalzahlungen” in gleicher Höhe für alle Arbeitnehmer vorsehen. (BAG, Urt. vom 25.06.2002 - 3 AZR 167/01; LS: ZAP-EN-Nr. 782/2002)
weiter lesen