Anwalt Arbeitsrecht Kamenz – Fachanwälte finden!


IHRE SUCHE: NEUE SUCHE

ⓘ BEWERTUNGSKRITERIEN
Sortiere nach
Goethestraße 30
01917 Kamenz

Aktuelle Rechtsfragen aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Clemens Grade (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus der Stadt Kamenz.
Macherstraße 58
01917 Kamenz

Fachanwältin Uta Krüger mit Fachanwaltskanzlei in Kamenz betreut Mandanten kompetent bei aktuellen Rechtsproblemen zum Rechtsbereich Arbeitsrecht.
Auenstraße 10
01917 Kamenz

Telefon: (03591) 67770
Zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Herbert Winter (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus Kamenz.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Kamenz


Arbeitsrecht Minusstunden im Sommerloch: Rechtliche Fallstricke für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Sommerzeit bringt für viele Unternehmen eine Phase reduzierter Geschäftsaktivitäten mit sich. Leere Büros, ruhige Telefone und eine Flut von Abwesenheitsnotizen prägen das Bild. In dieser Zeit des sogenannten Sommerlochs kann es leicht zu Minusstunden kommen. Doch was genau sind Minusstunden im Sommerloch und welche rechtlichen Aspekte müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten? Definition und Entstehung von Minusstunden im Sommerloch Minusstunden entstehen, wenn Arbeitnehmer weniger arbeiten als vertraglich vereinbart. Im sogenannten Sommerloch kann dies besonders häufig vorkommen, etwa wenn Mitarbeiter aufgrund geringerer Auslastung früher in den Feierabend geschickt werden. Wichtig zu wissen: Minusstunden dürfen nur dann angerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer selbst für die  geringere ... weiter lesen
Arbeitsrecht Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats bei Desk Sharing und Clean Desk Policy
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat am 6. August 2024 eine wichtige Entscheidung in Bezug auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats getroffen ( Aktenzeichen: 21 TaBV 7/24 ). Im Zentrum der Entscheidung standen Fragen zur Einführung von Desk Sharing und einer Clean Desk Policy im Betrieb und die damit verbundenen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Diese Entscheidung klärt einige der Grauzonen, die sich in der betrieblichen Praxis häufig bei der Umsetzung moderner Arbeitsplatzkonzepte ergeben. Einleitung In einer wegweisenden Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Einführung von Desk Sharing und Clean Desk Policies präzisiert. Das Urteil beleuchtet insbesondere, unter welchen Umständen der Betriebsrat ein ... weiter lesen
Arbeitsrecht Beim Arbeitgeber per WhatsApp krankmelden
Die Frage nach der Zulässigkeit einer Krankmeldung per WhatsApp stellt sich in Zeiten der Digitalisierung immer häufiger. Viele Arbeitnehmer bevorzugen es, eine kurze Nachricht über den Messenger Dienst zu schicken, anstatt telefonisch Kontakt mit dem Chef aufzunehmen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Kann man sich wirklich einfach per WhatsApp krankmelden, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen? Eine Krankmeldung per WhatsApp birgt einige Probleme und Unsicherheiten . Zwar ist es praktisch, schnell und unkompliziert eine Nachricht zu verschicken, jedoch gibt es einige Aspekte zu bedenken. Eine ordnungsgemäße Krankmeldung sollte unverzüglich erfolgen, das heißt, sobald der Arbeitnehmer erkennt, dass er nicht arbeitsfähig ist. Eine kurze ... weiter lesen

Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Kamenz
(© Ingo Bartussek / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist das Recht der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen sowie weitere verbindliche Bestimmungen zur nicht selbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Es kann in 2 Teilbereiche aufgesplittet werden: das individuelle Arbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Gesetze und Vorschriften sind in keinem einheitlichen Gesetzbuch verankert. Vielmehr finden sich Regelungen zum größten Teil im BGB sowie in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und in Spezialgesetzen. Rechtliche Streitigkeiten werden vor dem ArbG verhandelt. Das Landesarbeitsgericht ist bei Beschwerden und Berufungen zuständig. Höchste Instanz ist das BAG.

Ein neues Beschäftigungsverhältnis eingehen

Eine Stellenanzeige ist für die allermeisten die optimale Art und Weise, um eine neue Arbeitstätigkeit zu finden. Selbstverständlich kann man auch eine Blindbewerbung tätigen. Eine Blindbewerbung ist eine Bewerbung ohne Aufforderung. Für alle Stellenanzeigen gilt: sie müssen mit dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz konform sein. Das AGG legt fest, dass eine Stellenausschreibung weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie z.B. Ausschluss aufgrund einer Behinderung. Es gilt ein hundertprozentiges Diskriminierungsverbot. In heutiger Zeit sind die Arten, in denen Arbeit ausgeführt werden kann, sehr vielseitig. Es kann sein, dass man auf der Suche nach einer Ausbildung ist. Vielleicht ist man auch auf der Suche nach einer Vollzeitstelle oder man bevorzugt eine Nebenbeschäftigung, Telearbeit oder Heimarbeit. Im Übrigen gilt in Deutschland seit 2015 flächendeckend ein Mindestlohn. Die Bewerbung ist dann die erste Etappe, um eine Stelle, die man für sich ausfindig gemacht hat, zu bekommen. Nur wenn die Bewerbung aussagekräftig und formal perfekt ist, wird man die zweite Etappe nehmen können: das Vorstellungsgespräch. Meistert man das Vorstellungsgespräch und der Arbeitgeber ist überzeugt, dass man den Aufgabenstellungen gewachsen ist, dann wird das zukünftige Arbeitsverhältnis in der Regel mit einem Arbeitsvertrag besiegelt.

Was ist eigentlich der Arbeitsvertrag?


(© / fotolia.com)

Ein Arbeitsverhältnis entsteht prinzipiell mit Abschluss eines Arbeitsvertrages. Darin geregelt findet sich sowohl die soziale als auch die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Variante ist der befristete Arbeitsvertrag, zum Beispiel um einen vorübergehenden Bedarf an einer weiteren Arbeitskraft zu decken. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt es ferner zu differieren zwischen einem Arbeitsvertrag mit oder ohne Sachgrund. Die zweite Variante ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Im Unterschied zum befristeten Arbeitsvertrag wird hier kein Ende des Beschäftigungsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Art des Dienstvertrages und damit Basis des Beschäftigungsverhältnisses. Für das Arbeitsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für beide Parteien Rechte und Pflichten. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung eines Lohns bzw. eines Gehalts, Monatsentgelts. Ebenso im Arbeitsvertrag geregelt sind unter anderem folgende Punkte: Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, Stellenbeschreibung, Angaben über die Arbeitszeiten sowie Regelungen bezüglich Nachtarbeit, Feiertags- und Sonntagsarbeit, etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Ebenfalls im Arbeitsvertrag ausgeführt sind zudem der Anspruch auf eine etwaige betriebliche Altersvorsorge oder auch das Weihnachtsgeld. Hinweis: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vermerkt ist, kann eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung entsteht durch die sich wiederholende, gleichartige Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers. Dabei kommt es nicht auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers an. Auch wenn Anspruch auf die Überlassung eines Firmenwagens besteht, dann wird dies oftmals im Arbeitsvertrag geregelt. Wird eine Gratifikation bezahlt oder besteht Anspruch auf Tantieme, dann findet sich auch das oftmals direkt im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten. Einen Sonderfall stellt eine Arbeitnehmerüberlassung dar. Liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor, dann wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem aktiv gearbeitet wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher ist im Regelfall eine Zeitarbeitsfirma. Sie überlässt für einen festgelegten Zeitraum die Arbeitskraft einem Dritten. Regeln, die Zeitarbeitsfirmen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu befolgen haben, sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fixiert.

Diese Rechte hat ein Arbeitnehmer in der BRD


(© kwarner / fotolia.com)

In der BRD schützt der Staat Arbeitnehmer bzw. Angestellte in besonderem Maße. So regelt zum Beispiel das EFZG die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen. Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) normiert. Außerdem besteht ein Anspruch auf Elternzeit gemäß dem BEEG. Jedes Elternteil hat demzufolge das Recht in Elternzeit zu gehen, um sein Kind zu betreuen. Dies bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Außerdem existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz. Sinn des ArbSchG ist es, den Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz für Arbeitnehmer umfassend und in allen Beschäftigungsbereichen zu regeln und zu gewährleisten. Durch das Arbeitsschutzgesetz sollen Arbeitsunfälle verhindert werden. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz muss eine Ausgleichsabgabe bezahlt werden. Das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz erhöht u.a. den Kündigungsschutz, den behinderte Arbeitnehmer bereits genießen, um zusätzliche Hürden. Seit Juli 2017 ist des Weiteren das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist es, dass Männer und Frauen bei einer gleichwertigen Arbeit auch gleich bezahlt werden. Ist man in den letzten zwei Jahren für mind. zwölf Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen und ist nunmehr arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Falle der Insolvenz eines Betriebes haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Ferner hat man als Angestellter weitere Rechte wie z.B.: das Recht auf Urlaub und Pausen, das Recht auf Einsicht in die Personalakte, das Recht auf Gleichbehandlung.

Kündigung: das Ende des Arbeitsverhältnisses


(© Simon Jung / fotolia.com)

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ein bestehendes Arbeitsverhältnis auflöst. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur eine der Vertragsparteien den Willen zu kündigen kundtun muss, der anderen Vertragspartei muss die Kündigung bloß zugehen. Die Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer erfolgen. Erfolgt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, dann gibt es hierfür diverse Arten und Gründe. So kann es sich bei der Kündigung um eine fristlose Kündigung handeln. Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit umgehender Wirkung. Häufig wird die fristlose Kündigung auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die für den Normalfall vorgeschriebene Kündigungsfrist wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten. Für jede fristlose Kündigung muss es einen wichtigen Grund geben. Ein „wichtiger Grund“ ist ein besonders schwerwiegender Umstand. Für den Kündigenden ist es aus diesem Grund nicht mehr möglich, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen und die reguläre Kündigungsfrist einzuhalten. Als Beispiele zu nennen sind Diebstahl, Betrug oder auch sexuelle Belästigung. Auch eine Arbeitsverweigerung kann zur fristlosen Kündigung führen. Wird allerdings das Internet privat am Arbeitsplatz genutzt, dann kann das nur in Ausnahmefällen zu einer fristlosen Kündigung führen. Andere Arten der Kündigung, die im Verhalten des Angestellten begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die personenbedingte oder die verhaltensbedingte Kündigung. Wie der Name schon vermuten lässt, liegt der Kündigungsgrund bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Angestellten begründet. Sie ist dann möglich, wenn der Angestellte seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht nur temporär, sondern für eine bestimmte Dauer nicht leisten kann. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist dann angebracht, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers den betrieblichen Frieden nachhaltig stört oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Eine weitere Form der Kündigung ist die sog. Verdachtskündigung. Diese kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hegt, dass der Angestellte einen Pflichtverstoß oder eine Straftat begangen hat und somit das Vertrauensverhältnis derart erschüttert ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Eine vorherige Abmahnung ist beim Ausspruch einer Verdachtskündigung in der Regel nicht erforderlich. Die ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Zu welchem Termin das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst werden kann, das ergibt sich entweder aus den Regelungen zur gesetzmäßigen Kündigungsfrist oder aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag beziehungsweise aus dem Arbeitsvertrag. Bei einer Änderungskündigung handelt es sich nicht um eine Kündigung, die auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses abzielt. Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzuführen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Beschäftigungsverhältnis aufzulösen. Nicht unüblich ist es, den Angestellten nach Abschluss eines Auflösungsvertrages oder auch nach einer ordentlichen Kündigung von der Arbeit bei vollem Gehalt freizustellen. Des Weiteren ist es nicht unüblich, dass gerade bei einer betriebsbedingten Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung ausgezahlt wird. Die Ansprüche auf eine Abfindung ergeben sich oftmals aus dem Sozialplan, der zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ausgehandelt wurde. Endet ein Beschäftigungsverhältnis, hat der Beschäftigte Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Müssen nach einer Kündigung noch zusätzliche Modalitäten geklärt werden, dann kann dies im Rahmen eines sog. Abwicklungsvertrages erfolgen. Im Abwicklungsvertrag kann zum Beispiel auch die Zahlung einer Abfindung beschlossen werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage einzureichen kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Darauf hinzuweisen ist, dass man mit einer Kündigungsschutzklage gegen jede Kündigung vorgehen kann - außer es ist in einem Abwicklungsvertrag ausgeschlossen worden. Im Übrigen dient eine Kündigungsschutzklage nicht nur dazu, um eine Anstellung zu behalten, sondern auch, um eine Abfindung zu erwirken. Wichtig ist, dass, möchte man eine Kündigungsschutzklage erheben, eine Frist von drei Wochen Gültigkeit hat. Generell kann man die Klage auch persönlich beim Arbeitsgericht einreichen. Ein Rechtsanwalt ist nicht unbedingt erforderlich. Jedoch ist es dringend empfohlen, die Angelegenheit in die Hände eines Rechtsanwalts zu geben. Dieser wird den gesamten Kündigungsprozess begleiten.

Die Aufgaben eines Betriebsrats


(© Marco2811 / fotolia.com)

Gerade auch Unternehmen, die über einen Betriebsrat verfügen, bieten Arbeitnehmern weitere Vorteile. Der Betriebsrat wird im Rahmen einer Betriebsratswahl demokratisch von den Beschäftigten gewählt. Er vertritt die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und hat ein Recht auf Mitbestimmung zum Beispiel bei sozialen Angelegenheiten. Auch zum Beispiel wenn eine Betriebsübergang in Planung ist, hat der Betriebsrat ein gewisses Recht auf Mitbestimmung. Soll eine Versetzung von Mitarbeitern auf andere Arbeitsplätze erfolgen, hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Das gilt auch, wenn eine Eingruppierung, Einstellung oder Umgruppierung erfolgen soll. In solchen Situationen hat der Arbeitgeber stets den Betriebsrat in Kenntnis zu setzen. Auch wenn ein Arbeitgeber in seinem Unternehmen eine Betriebsänderung plant, wie zum Beispiel Kurzarbeit und die Zahlung eines Saisonkurzarbeitergeldes oder einen befristeten Gehaltsverzicht, muss darüber zunächst ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen. Können sich Betriebsrat und Arbeitsgeber in einer Angelegenheit nicht einigen, dann wird eine Einigungsstelle angerufen. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung. Sie ist ein Ausgleich, den der Gesetzgeber geschaffen, dafür, dass der Betriebsrat nicht zum Streik aufrufen darf - anders als die Gewerkschaften. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Arbeitgeber und der Betriebsrat zusammen geeinigt haben. Jedoch sind auch die Rechte, die der Betriebsrat innehat, durchaus eingeschränkt. Dies zum Beispiel, wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat hat kein Recht zur Einsicht in Personalakten. Strittig ist die Frage, inwieweit der Betriebsrat basierend auf einer Zielvereinbarung auch an den Evaluierungen und den Zielen der einzelnen Mitarbeiter mitwirken darf. Die gesetzlichen Grundlagen für die Mitbestimmung und die Rechte des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Normiert finden sich hier unter anderem die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung bzw. die Betriebsratsanhörung bei beispielsweise einer Kündigung. Im Übrigen ist das Pendant zum Betriebsrat im öffentlichen Dienst der Personalrat. Als Arbeitnehmer kann es auch durchaus Sinn machen, einer Gewerkschaft beizutreten. Gewerkschaften sind demokratische Vereinigungen von Arbeitnehmern, die die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen. Im Fokus der Arbeit von Gewerkschaften steht es ohne Zweifel, einen angemessenen Arbeitslohn zu erstreiten oder auch sozialverträgliche Arbeitszeiten auszuhandeln. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Falls notwendig wird zur Zielerreichung ein Streik durchgeführt. Übrigens sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Gewerkschaftsmitgliedschaft mitzuteilen. Jedoch kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft weiß. Hauptsächlich dann, wenn in einem Betrieb Tarifverträge Anwendung finden. In einem solchen Fall profitieren Angestellte, die Gewerkschaftsmitglied sind, von günstigeren Arbeitsbedingungen oder auch einer besseren Entlohnung als andere Mitarbeiter des Unternehmens.

Bei Problemen im Arbeitsrecht sollte man einen Fachanwalt im Arbeitsrecht konsultieren

Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht ist der optimale Ansprechpartner bei allen Problemstellungen im Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht vertritt sowohl die Arbeitnehmerrechte als auch die von Arbeitgebern. In Kamenz sind einige Rechtsanwälte im Arbeitsrecht ansässig. Der Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht in Kamenz ist nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn man Fragestellungen grundsätzlicher Natur hat, zum Beispiel bezüglich Mobbing oder einer Scheinselbständigkeit. Der Arbeitsrechtler in Kamenz ist ebenfalls der beste Ansprechpartner, wenn z.B. eine Entfristungsklage oder eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Kamenz besitzt ein umfangreiches Fachwissen. Dieses reicht von Problemen bei der Bewerbung bis hin zu Schwierigkeiten mit einer Kündigung. Der Rechtsanwalt wird dabei zunächst versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen wie einen Vergleich. Scheitert ein außergerichtlicher Einigungsversuch, wird der Arbeitsrechtler seinen Klienten vor Gericht vertreten. Vor allem wenn eine schwierige Fallgestaltung vorliegt, dann ist es empfehlenswert, sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der rechtlichen Vertretung zu beauftragen. Damit ein Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt im Arbeitsrecht führen darf, muss er ganz besondere theoretische als auch praktische Kenntnisse in diesem Gebiet vorweisen. Eine der Voraussetzung ist, dass er mind. 100 Fälle, die in das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts fallen, bearbeitet hat. Der Rechtsanwalt muss außerdem einen fachspezifischen Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert haben. Und auch nach dem Erwerb des Titels ist er verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer jährlich zu belegen, dass er sich fortgebildet hat. Kann der Beleg der jährlichen Fortbildung nicht erbracht werden, dann entzieht die Kammer die Befugnis, den Titel Fachanwalt zu führen. Es ist somit deutlich, dass ein Fachanwalt im Arbeitsrecht sowohl in der Praxis als auch in der Theorie ein großes Fachwissen vorzuweisen hat. Gerade bei einer diffizilen Fallgestaltung tut man somit gut daran, sich sofort an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu wenden.

Anwaltssuche filtern





Mind. 4 Sterne (0)




Rechtstipp - Autor (0)
Dr. / LLM (0)

Direkte Links