Medonstraße 12, 14532 Kleinmachnow
Aktuelle Rechtsfragen zum Themengebiet Arbeitsrecht beantwortet Rechtsanwältin Silke Kretschmer (Fachanwältin für Arbeitsrecht) aus der Gegend von Kleinmachnow.

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Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird. Dies hat das BAG am 1. April 2026 - 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22 entschieden. Die aktuelle Rechtsprechung des BAG zur Massenentlassung bringt zwar Klarheit, verschärft aber zugleich die Risiken für Arbeitgeber. ➡️ Worum ging es in den Entscheidungen? In beiden Verfahren stand die Wirksamkeit von Kündigungen im Kontext von Massenentlassungen im Streit. Im ersten Fall wurde überhaupt keine Massenentlassungsanzeige erstattet. Im zweiten Fall erfolgte die Anzeige, jedoch zu früh, nämlich vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit...
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Geltungsdauer von § 127 SGB IV bis 31.12.2027 verlängert – Neues bei Scheinselbständigkeit von Lehrkräften Was bisher geschah: Verschärfung der BSG-Rechtsprechung In seinem Herrenberg-Urteil vom 28.06.2022 hat das Bundessozialgericht (BSG) festgestellt, dass die allgemeinen Abgrenzungskriterien zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit (Weisungsgebundenheit, Eingliederung) auch für Lehrkräfte gelten; eine berufsgruppenspezifische Sonderdogmatik bestehe nicht. Entscheidend sei die tatsächlich gelebte Praxis, die bloße Bezeichnung („Honorarvertrag“, „kein Arbeitsverhältnis“) durch die Vertragsparteien mache das Recht nicht dispositiv. In dem zugrunde liegenden Fall stellte das BSG auf überwiegende feste...
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Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 2. Februar 2026 ( Az. 16 TaBVGa 2/26 ) erkannt, dass Arbeitsunfähigkeit nicht gleichbedeutend mit Amtsunfähigkeit im Betriebsrat ist. Erkrankte Mitglieder, die ihre Bereitschaft zur Mandatsausübung ausdrücklich anzeigen, haben das Recht, wieder zu Sitzungen geladen zu werden. Das Urteil schärft die Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden und sichert das Ehrenamt auch in Phasen längerer Erkrankung ab. Der Fall: Erkrankter Mitarbeiter pocht auf sein Mandat Ein als Flugzeugbetanker beschäftigtes Betriebsratsmitglied war über Monate krankgeschrieben . Der Betriebsratsvorsitzende behandelte es als verhindert und lud stattdessen ein Ersatzmitglied nach. Als das Mitglied mitteilte, es sei trotz laufender Krankschreibung zur Amtsausübung bereit...
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