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Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Urteilen vom 1. April 2026, Az. 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22 , entschieden, dass Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen bei Fehlern im Anzeigeverfahren unwirksam sind. BAG und EuGH klären Fehler bei Massenentlassungen In zwei getrennt geführten Verfahren stritten die Parteien über die Wirksamkeit von Kündigungen im Zusammenhang mit umfangreichen Personalabbauten. Im Verfahren 6 AZR 157/22 wurde keine Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Behörde eingereicht. Im Parallelverfahren 6 AZR 152/22 erfolgte zwar eine Anzeige, diese wurde jedoch vor dem Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsprozesses mit dem Betriebsrat vorgenommen. Während das Landesarbeitsgericht im ersten Verfahren die Kündigung für unwirksam erklärte, wies es im zweiten...
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Das Arbeitsgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 23. Januar 2026 ( Az. 2 Ca 628/25 ) erkannt, dass eine Bewerbung rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn objektive Umstände belegen, dass es dem Bewerber nicht ernsthaft um die Stelle geht, sondern vorrangig um Entschädigungsansprüche nach dem AGG. Das Gericht wies die Klage eines sogenannten AGG-Hoppers vollständig ab und setzte den Streitwert auf 45.000 Euro fest. Rechtlicher Rahmen: AGG und Schutz schwerbehinderter Menschen Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerber vor Diskriminierung im Einstellungsverfahren. Schwerbehinderte Menschen können nach § 15 AGG Entschädigungsansprüche geltend machen, wenn sie ohne sachlichen Grund abgelehnt werden. Zusätzlich verpflichtet § 164 SGB IX Arbeitgeber zu besonderen Prüf- und...
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Das Verwaltungsgericht Darmstadt entschied mit Beschluss vom 2. März 2026 (Az.: 1 L 2791/25.DA ), dass die fristlose Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Kontakten zu ihrem inhaftierten Lebensgefährten rechtmäßig ist. Beamtin verliert Job wegen heimlicher Kontakte zu Häftling Die Antragstellerin begann im Januar 2025 ihren Vorbereitungsdienst als Obersekretäranwärterin im Justizvollzugsdienst. Bereits vor Beginn des Dienstes lernte sie ihren späteren Lebensgefährten kennen. Dieser wurde im April 2025 aus Spanien nach Deutschland überstellt und in eine hessische Justizvollzugsanstalt eingewiesen. Er beantragte, dass die Antragstellerin, die in einer anderen Anstalt eingesetzt war, als Telefonkontakt registriert werde. Am selben Tag informierte die Antragstellerin unaufgefordert ihre Anstaltsleitung...
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