Anwalt Arbeitsrecht Frankfurt am Main – Fachanwälte finden!

Rechtsanwalt in Frankfurt Main
Anwalt Arbeitsrecht Frankfurt am Main (© eyetronic / Fotolia.com)

Im deutschen Recht zählt das Arbeitsrecht mit zu den umfangreichsten Rechtsgebieten. Leider ist kein Arbeitnehmer vor Rechtstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber gefeit. Rechtsprobleme mit dem Arbeitgeber können schneller entstehen als so manchem lieb ist. Doch gerade bei arbeitsrechtlichen Problemen handelt es sich oft um ganz spezielle Einzelfälle, bei denen der Gesetzgeber detailliert auf die gegebene Einzelfallsituation eingehen muss.

Die Möglichkeiten an Rechtsproblemen sind mannigfaltig. Ob Abmahnung, Kündigung, Abfindung oder auch Mobbing etc. Als Laie sind einem die Hände gebunden, denn nur Juristen verfügen über das nötige Fachwissen. In der Regel führt kein Weg daran vorbei, sich professionellen Rat einzuholen. Denn nur ein Rechtsexperte hat die Fähigkeiten, die rechtliche Situation zu bewerten und eine adäquate Vorgehensweise vorzuschlagen. Nachdem das Arbeitsrecht zu den umfassendsten Rechtsgebieten in Deutschland zählt, sollte man sich für einen ...

Mehr lesen

IHRE SUCHE: NEUE SUCHE

ⓘ BEWERTUNGSKRITERIEN
Sortiere nach
Eberhardstraße 5
60385 Frankfurt am Main

Telefon: 069/30078005
Telefax: 069/30078006
Nachricht senden
Weißadlergasse 3
60311 Frankfurt am Main

Telefon: 069 29922578
Nachricht senden
45 Bewertungen
5.0 von 5.0
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
Kaiserstr. 61
60329 Frankfurt am Main

Telefon: 069/65300895
Nachricht senden
334 Bewertungen
4.9 von 5.0
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
Neue Mainzer Straße 20
60311 Frankfurt am Main

Telefax: 069 - 91 50 62 19
Fachanwalt Peter Groll mit Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main bietet anwaltliche Beratung bei rechtlichen Fragen im Fachbereich Arbeitsrecht.
Saalgasse 10
60311 Frankfurt am Main

Telefon: 069/71163438
Steinweg 7
60313 Frankfurt am Main

Telefon: 069 92039230
Telefax: 069 92039250
Zum Fachbereich Arbeitsrecht berät Sie engagiert Rechtsanwalt Frank J. Mletzko (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus Frankfurt am Main.
Kaiserstraße 50
60329 Frankfurt am Main

Telefon: 069/682000
Telefax: 069/2400459-11
135 Bewertungen
4.9 von 5.0
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
Zum Fachbereich Arbeitsrecht berät Sie kompetent Rechtsanwalt Oliver Kranz (Fachanwalt für Arbeitsrecht) mit Fachanwaltsbüro in Frankfurt am Main.
Sophienstr. 29
60487 Frankfurt am Main

Telefax: 069 - 71 91 58 20
Zum Themenbereich Arbeitsrecht berät Sie gern Rechtsanwalt Henning Jäkel (Fachanwalt für Arbeitsrecht) in dem Ort Frankfurt am Main.
Hansaallee 22
60322 Frankfurt am Main

Telefax: +49 - 69 / 663 779 99
Juristische Angelegenheiten aus dem Schwerpunkt Arbeitsrecht betreut Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann (Fachanwalt für Arbeitsrecht) im Ort Frankfurt am Main.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Frankfurt am Main


Arbeitsrecht Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann?  Anzeichen für eine unerlaubte Nebenbeschäftigung rechtzeitig erkennen Schlechte Leistungen am Arbeitsplatz sind nicht automatisch ein ... weiter lesen
Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei eingestuft wurden. Die Polizeiakademie argumentierte, dass diese Beiträge ernsthafte Zweifel an der beruflichen Eignung der Anwärterin aufwerfen. Auf ... weiter lesen
Arbeitsrecht Abmahnung ist rechtswidrig
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.03.2024 zum Aktenzeichen 12 Ca 2743/23 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass eine Abmahnung rechtswidrig ist und deshalb aus der Personalakte entfernt werden muss. Die Parteien streiten über die Entfernung einer Abmahnung . Die Klägerin ist seit dem 01.06.2004 als Angestellte bei dem beklagten Land beschäftigt. Sie arbeitet in einem flexiblen individuellen Arbeitszeitmodell nach der Dienstanweisung über flexible Arbeitszeit vom 01.04.2014. Der damalige Personalreferent lud die Kläger am 19.12.2022 auf elektronischem Wege für den 22.12.2022 zu einem Personalgespräch von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr unter Beteiligung des ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main

Fachanwalt Arbeitsrecht Frankfurt am Main
Fachanwalt Arbeitsrecht Frankfurt am Main (© eyetronic / Fotolia.com)
... Fachanwalt entscheiden. Für Arbeitnehmer mach es dabei Sinn, sich für einen Fachanwalt vor Ort zu entscheiden wie einem Fachanwalt Arbeitsrecht aus Frankfurt am Main. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main ist bei arbeitsrechtlichen Problemen die richtig Entscheidung.

Hat man also ein Rechtsproblem mit dem Arbeitgeber, mach es ohne Zweifel Sinn, einen Rechtsexperten vor Ort zu konsultieren wie einen. Ein persönliches Gespräch ist durch die örtliche Nähe kein Problem. Vor allem bei ausführlichen Beratungsgesprächen oder Gesprächen über die Vorgehensweise ist dies zumeist unerlässlich. Bei einem ersten Termin wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht sich einen ersten Überblick über die Situation verschaffen. Der Anwalt wird seinen Mandanten nicht nur umfassend in Bezug auf die rechtliche Lage aufklären, sondern auch aufzeigen, wie weiter vorgegangen werden sollte. Nicht immer muss es zwingend zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Ein Verfahren vor Gericht ist dabei nicht immer nötig. Oft kann der Fachanwalt für Arbeitsrecht auch eine außergerichtliche Lösung herbeiführen. Falls ein Gerichtsverfahren nicht umgangen werden kann, wird der Fachanwalt seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Da das Arbeitsrecht ein sehr diffiziles und breitgefächertes Rechtsgebiet ist, sollte sich jeder Arbeitnehmer bei diesbezüglichen Problemen an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Denn so ist sichergestellt, dass die persönlichen Belange optimal vertreten werden. Durch spezielle Zusätzliche Qualifikationen hat ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein Fachwissen erworben. Denn will man sich in Deutschland Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Frankfurt am Main nennen, muss man nicht nur einen Fachanwaltskurs besucht haben. Es ist zudem zwingend erforderlich, eine Mindestzahl an Fällen aus dem Bereich Arbeitsrecht behandelt zu haben. Vorgeschrieben ist vom Gesetzgeber die Bearbeitung von mindestens hundert Fällen aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht. Von den hundert bearbeiteten arbeitsrechtlichen Fällen müssen außerdem mindestens fünfzig gerichtlich bzw. rechtsförmlich stattgefunden haben. Dass mit dieser zusätzlichen theoretischen als auch praktischen Zusatzqualifikation ein umfangreiches Fachwissen einhergeht, ist offensichtlich. Es besteht kein Zweifel, will man in arbeitsrechtlichen Belangen sehr gut vertreten sein, sollte man sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Autor:

Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Frankfurt am Main
(© Krivinis / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist ein Fachbereich, der jeden angeht, der im Erwerbsleben steht. Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in 2 Teilbereiche: zum Ersten das individuelle Arbeitsrecht und zweitens das kollektive Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch ratifiziert. Rechtsgrundlagen sind das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und eine Fülle an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, dann wird der Konflikt vor dem ArbG ausgetragen. Im Falle einer Berufung oder einer Beschwerde fällt die Zuständigkeit an das LAG. Höchste Instanz ist das BAG.

Was sollte man zur Stellenangebote, schriftlichen Bewerbung und dem Vorstellungsgespräch wissen?

Möchte man ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, findet man freie Stellen zumeist über eine Stellenanzeige. Selbstverständlich ist auch eine Initiativbewerbung möglich. Bei Stellenanzeigen greift das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz. Gemäß dem AGG darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen das Gebot der Gleichberechtigung verstoßen. Es gilt ein absolutes Diskriminierungsverbot. In heutiger Zeit sind die Arten, in denen Arbeit nachgegangen werden kann, sehr vielseitig. So besteht die Möglichkeit, dass man auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Vielleicht ist man auch auf der Suche nach einer Vollzeitanstellung oder man bevorzugt eine Nebenbeschäftigung, Telearbeit oder Heimarbeit.

Übrigens gilt in Deutschland seit 2015 flächendeckend ein Mindestlohn. Hat man eine Anstellung gefunden, die den persönlichen Fähigkeiten entspricht, dann ist die Bewerbung die erste Etappe. Hat man das Interesse des Arbeitgebers geweckt, wird man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Kann man im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugen und bekommt den Job, dann wird im Normalfall ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Der Abschluss eines Arbeitsvertrags - welche Inhalte sollte er haben?


(© pixelfreund / fotolia.com)

Ein Arbeitsverhältnis entsteht prinzipiell mit Abschluss eines Arbeitsvertrages. In diesem ist die soziale als auch die rechtliche Beziehung beider Parteien geregelt. Eine Variante ist der befristete Arbeitsvertrag, zum Beispiel um einen vorübergehenden Bedarf an einer zusätzlichen Arbeitskraft zu decken. Bei befristeten Arbeitsverträgen wird unterschieden zwischen einer Befristung mit Sachgrund und einer Befristung ohne Sachgrund. Die zweite Variante ist ein unbefristeter Vertrag. Anders als beim befristeten Arbeitsvertrag ist hier kein Ziel beziehungsweise Datum angeführt, an dem das Beschäftigungsverhältnis zu Ende geht. Der Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des Dienstvertrages und damit Basis des Beschäftigungsverhältnisses. Für das Beschäftigungsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für beide Parteien Rechte und Pflichten. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung von Lohn.

Daneben beinhaltet der Arbeitsvertrag im Normalfall unter anderem im Folgenden aufgeführte Punkte:

  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
  • Stellenbeschreibung,
  • Angaben über die Arbeitszeiten sowie
  • Regelungen in Bezug auf Sonntagsarbeit,
  • Nachtarbeit,
  • etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft,
  • Kündigungsfristen,
  • Urlaubsanspruch,
  • Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge,

die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Ebenso im Arbeitsvertrag ausgeführt sind ferner der Anspruch auf eine etwaige betriebliche Altersvorsorge oder auch das Weihnachtsgeld. Wichtiger Hinweis: die Zahlung z.B. von Weihnachtsgeld kann auch durch sogenannte betriebliche Übung zustande kommen. Als betriebliche Übung versteht man, dass, wenn ein Arbeitgeber Verhaltensweisen immer wieder wiederholt, der Arbeitnehmer mit Recht davon ausgehen darf, dass dieses Verhalten auch in der Zukunft zur Anwendung kommt.

Wird ein Dienstwagen oder Firmenwagen gestellt, findet sich das gleichermaßen zumeist im Arbeitsvertrag geregelt. Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Tantieme, einer Gratifikation oder eine Bonuszahlung ist auch dies im Regelfall ebenso im Arbeitsvertrag festgehalten. Eine Ausnahme stellen Arbeitsverträge bei einem Leiharbeitsverhältnis dar. Hier wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem einer Arbeit direkt nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher, in der Regel eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine begrenzte Zeit. Gesetzlich geregelt findet sich die Arbeitnehmerüberlassung im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

Von Entgeltfortzahlung über den Arbeitsschutz hin zum Elterngeld – welche Rechte haben Arbeitnehmer?


(© kwarner / fotolia.com)

Als Arbeitnehmer bzw. Angestellter hat man in Deutschland eine Fülle an Rechten und steht unter besonderem Schutz. So hat man beispielsweise ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Geregelt findet sich dies im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Das MuSchG regelt die Zeit während und nach der Schwangerschaft. Ferner besteht ein Anspruch auf Elternzeit gemäß dem BEEG. Jedes Elternteil hat demzufolge das Recht in Elternzeit zu gehen, um sein Kind zu betreuen. Dies bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dem Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Beschäftigungsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Arbeitsunfälle sollen so gut als möglich verhindert werden. Durch die Ausgleichsabgabe soll außerdem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Beschäftigte weiter erhöht.

Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) ist seit dem 06.07.2017 in Kraft. Das Entgelttransparenzgesetz soll der Förderung von Transparenz der Entgeltstrukturen in Unternehmen dienen. Ist man in den letzten 2 Jahren für mindestens zwölf Monate einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen und ist nunmehr arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Falle der Insolvenz eines Unternehmens haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Ferner hat man als Angestellter eine ganze Fülle an weiteren Rechten wie beispielsweise das Recht auf Urlaub, das Recht auf Anhörung, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.

Was sollte man als Arbeitnehmer über die Kündigung wissen?


(© kwarner / fotolia.com)

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ein existentes Arbeitsverhältnis auflöst. Das heißt, damit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Wirksamkeit hat, müssen nicht beide Vertragsparteien mitwirken, sondern es muss lediglich sichergestellt werden, dass der Gekündigte das Kündigungsschreiben auch erhält. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können kündigen. Kündigt der Arbeitgeber, dann gibt es verschiedene Kündigungsgründe. Die Kündigung kann zum Beispiel eine fristlose Kündigung sein.

Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Beschäftigungsverhältnis umgehend beendet. Oftmals wird die fristlose Kündigung auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Bei der fristlosen Kündigung gilt keine Kündigungsfrist. Sie beendet das Beschäftigungsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Die fristlose Kündigung wird mit der Zustellung wirksam. Es muss außerdem einen „wichtigen Grund“ geben. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schwerwiegender Anlass, der dem Kündigenden das Abwarten der regulären Kündigungsfristen nicht zumutbar macht wie beispielsweise Diebstahl oder Betrug. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann ein Anlass für eine fristlose Kündigung sein. Wird allerdings das Internet privat am Arbeitsplatz genutzt, dann kann das nur in wenigen Fällen zu einer fristlosen Kündigung führen. Andere Formen der Kündigung, die im Verhalten des Arbeitnehmers begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die personenbedingte oder die verhaltensbedingte Kündigung.

Wird eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen, dann ist hier die Person selbst der Grund, um das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Sie ist dann möglich, wenn der Angestellte seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht nur temporär, sondern für eine bestimmte Dauer nicht leisten kann. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist immer dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt. Eine weitere Form der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist die sogenannte Verdachtskündigung.

Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben könnte. Eine vorangehende Abmahnung ist im Übrigen nicht nötig. Die ordentliche Kündigung ist die Erklärung entweder des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis zum Ablauf einer Frist beenden zu wollen. Zu welchem Datum das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden kann, das ergibt sich entweder aus den Regelungen zur gesetzlichen Kündigungsfrist oder aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag beziehungsweise aus dem Arbeitsvertrag. Ein wenig anders verhält es sich mit der Änderungskündigung.

Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Beschäftigungsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, bei der von einer Partei der Arbeitsvertrag gekündigt wird, wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen. Das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst. Durchaus üblich ist es, den Arbeitnehmer nach einer erfolgten ordentlichen Kündigung oder auch nach einem Auflösungsvertrag mit umgehender Wirkung von der Arbeit freizustellen. Das Gehalt wird in dieser Zeit weitergezahlt. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oft der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Oft ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung aus dem Sozialplan. Nach rechtlicher Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Beschäftigte einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Ist eine Kündigung schon ausgesprochen und es müssen noch weitere Modalitäten geklärt werden, dann wird dafür häufig ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen. Im Abwicklungsvertrag kann zum Beispiel auch die Zahlung einer Abfindung beschlossen werden. Im Abwicklungsvertrag kann aber auch beispielsweise auf das Recht verzichtet werden, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Anzumerken ist, dass man mit einer Kündigungsschutzklage gegen jede Kündigung vorgehen kann - außer es ist in einem Abwicklungsvertrag ausgeschlossen worden. Übrigens dient eine Kündigungsschutzklage nicht nur dazu, um eine Anstellung zu behalten, sondern auch, um eine Abfindung zu erwirken. Wichtig ist, dass, möchte man eine Kündigungsschutzklage erheben, eine Frist von drei Wochen Gültigkeit hat. Generell kann man die Klage auch selbst beim Arbeitsgericht einreichen. Ein Anwalt ist nicht unbedingt nötig. Allerdings ist es ausdrücklich angeraten, sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Seite zu stellen. Der Anwalt wird den gesamten Kündigungsprozess begleiten.

Welche arbeitsrechtlichen Aufgaben hat ein Betriebsrat?


(© Marco2811 / fotolia.com)

Verfügt ein Betrieb über einen Betriebsrat, dann profitieren Beschäftigte von etlichen Vorteilen. Der Betriebsrat wird im Rahmen einer Betriebsratswahl demokratisch von den Beschäftigten gewählt. Der Betriebsrat vertritt die Interessen sowohl von Mitarbeitern als auch von Arbeitgebern. Er hat ein Mitbestimmungsrecht. Kommt es beispielsweise zu einem Betriebsübergang hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein gewisses Mitbestimmungsrecht. Soll eine Versetzung von Mitarbeitern auf andere Arbeitsplätze erfolgen, hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein Recht auf Mitsprache. Das ist auch der Fall, wenn eine Eingruppierung, Einstellung oder Umgruppierung erfolgen soll. Bei derartig gelagerten Fällen muss der Arbeitgeber immer den Betriebsrat in Kenntnis setzen. Ebenfalls muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn zum Beispiel eine Betriebsänderung geplant ist.

Auch wenn Kurzarbeit im Raum steht, dann ist dafür eine Zustimmung des Betriebsrats von Nöten. Scheitern die Verhandlungen mit dem Betriebsrat, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat.

Die Einigungsstelle ist ein gesetzlicher Ausgleich dafür, dass der Betriebsrat, anders als Gewerkschaften, nicht zum Streik auffordern darf. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Betriebsrat und Arbeitgeber zusammen geeinigt haben. Jedoch sind auch die Rechte des Betriebsrats durchaus eingeschränkt, z.B. wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat darf nicht eigenmächtig Einsicht in Personalakten nehmen. Gestritten wird häufig um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Zielen und Evaluierungen der einzelnen Mitarbeiter partizipieren darf und was für Informationsrechte ihm dabei zustehen.

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die gesetzliche Grundlage der Tätigkeit von Betriebsräten. Das BetrVG normiert die Bildung betriebsverfassungsrechtlicher Organe, insbesondere eines Betriebsrats, und bestimmt dessen Rechte auf Mitwirkung und Mitbestimmung im Betrieb. Das Gegenstück zum Betriebsrat in den Verwaltungen und Behörden des öffentlichen Dienstes heißt Personalrat. Als Angestellter kann es auch durchaus Sinn machen, einer Gewerkschaft beizutreten.

Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung, die sich für die ökonomischen, sozialen und kulturellen Interessen abhängig Beschäftigter einsetzt. Hauptziel ist es zweifellos, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu verbessern, wie z.B. die Höhe des Arbeitslohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um diese Ziele umzusetzen, verhandeln Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden. Scheitern die Verhandlungen, dann fordern die Gewerkschaften zum Streik auf. Arbeitnehmer sind übrigens nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Gewerkschaftsmitgliedschaft mitzuteilen. Allerdings kann es durchaus positiv für den Beschäftigten sein, wenn der Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft Kenntnis hat. Dies vor allem dann, wenn im Betrieb Tarifverträge Anwendung finden. In diesem Fall profitieren Mitglieder der Gewerkschaft oftmals von einer besseren Entlohnung und auch anderen besseren Arbeitsbedingungen als andere Beschäftigte.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht - Wer sollte eine Kündigungsschutzklage einreichen oder arbeitsrechtliche Fragen beantworten? 

Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist der beste Ansprechpartner bei allen Problemstellungen im Arbeitsrecht. Ein Anwalt im Arbeitsrecht vertritt beide Parteien. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. In Frankfurt am Main finden sich etliche Rechtsanwaltskanzleien im Arbeitsrecht. Der Anwalt zum Arbeitsrecht aus Frankfurt am Main ist nicht nur bei allgemeinen Fragen der richtige Ansprechpartner wie: was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht? Wie steht es rechtlich mit Gehaltsverzicht? Der Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main zum Arbeitsrecht kann auch helfen, wenn es Probleme mit einer Lohnpfändung gibt, ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt werden oder eine Entfristungsklage eingereicht werden soll. Der Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main befasst sich von der Bewerbung bis hin zur Kündigung mit allen rechtlichen Problemstellungen, welche sich arbeitsrechtlich ergeben können.

Der Anwalt wird hierbei zunächst versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen wie einen Vergleich. Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Rechtsanwalt die Vertretung vor Gericht. Vor allem wenn eine schwierige Fallgestaltung vorliegt, dann ist es empfehlenswert, umgehend einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht mit der rechtlichen Vertretung zu beauftragen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht muss, um den Titel tragen zu dürfen, besondere theoretische als auch praktische Erfahrungen vorweisen. Eine der Voraussetzung ist, dass er mind. 100 Fälle, die in das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts fallen, bearbeitet hat. Ferner muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Außerdem muss der Rechtsanwalt belegen, dass er sich weiterbildet und zumindest eine arbeitsrechtliche Weiterbildung im Jahr besucht hat. Kann der Rechtsanwalt nicht nachweisen, dass er sich weiterbildet und eine Fortbildung im Jahr besucht hat, dann wird der Fachanwaltstitel entzogen werden. Es ist somit ganz deutlich, dass ein Fachanwalt im Arbeitsrecht eine überdurchschnittliche fachliche Kompetenz besitzt. Gerade bei einer komplexen Fallgestaltung tut man daher gut daran, sich umgehend an einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht zu wenden.

Anwaltssuche filtern





Mind. 4 Sterne (3)




Rechtstipp - Autor (0)
Dr. / LLM (2)

Direkte Links