Anwalt Arbeitsrecht Freiburg im Breisgau – Fachanwälte finden!

Rechtsanwalt in Freiburg im Breisgau
Anwalt Arbeitsrecht Freiburg im Breisgau (© JFL Photography - Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist eines der umfassendsten Rechtsgebiete in der deutschen Rechtsprechung. Leider ist kein Arbeitnehmer vor Rechtstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber geschützt. Rechtliche Probleme mit dem Arbeitgeber können leider ganz unerwartet und schnell entstehen. Doch gerade bei arbeitsrechtlichen Problemen handelt es sich oft um ganz besondere Einzelfälle, bei denen der Gesetzgeber detailliert auf die gegebene Einzelfallsituation eingehen muss.

Rechtsprobleme, mit denen man als Arbeitnehmer konfrontiert werden kann, sind zahlreich. Ob Kündigung, Abmahnung, Probleme mit dem Arbeitsvertrag oder auch Mobbing. Ist man Laie, hat man nicht das Know-how, die Situation rechtlich zu bewerten. Genau aus diesem Grund führt kein Weg daran vorbei, sich rechtlichen Rat einzuholen. Nur einem Experten ist es möglich, unter Berücksichtigung aller Faktoren, eine klare rechtliche Bewertung vorzunehmen. Da gerade das Arbeitsrecht in Deutschland so umfangreich ist, ist es definitiv zu empfehlen, ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Freiburg im Breisgau


Arbeitsrecht Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Schulungskosten von Betriebsräten: Präsenz vor Webinar
Ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 7 ABR 8/23 ) bestätigt, dass Betriebsräte einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für notwendige Schulungen haben, inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten, selbst wenn ein inhaltsgleiches Webinar verfügbar ist. Gericht stärkt Betriebsrat: Fluggesellschaft muss für Schulung zahlen Eine Fluggesellschaft lehnte es ab, die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zwei Personalvertretungsmitglieder zu übernehmen, die an einer betriebsverfassungsrechtlichen Schulung in Potsdam teilnahmen, obwohl ein vergleichbares Webinar angeboten wurde. Die Personalvertretung, deren Rechte sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz richten, forderte dennoch die Übernahme dieser Kosten. Die unteren Instanzen gaben der Personalvertretung recht, woraufhin ... weiter lesen
Arbeitsrecht Darf der Betriebsrat eine Mail mit einer Umfrage an die ganze Belegschaft senden?
Um die Antwort vorwegzunehmen, der Betriebsrat ist berechtigt, eine Befragung der Mitarbeiter des Betriebes durch Fragebögen durchzuführen. Dem Arbeitgeber steht in einem solchen Fall kein Verfügungsanspruch im Sinne von § 940 ZPO auf Unterlassung der Fragebogenaktion zu. Für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat geht § 2 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 74 Abs. 1 S. 2 BetrVG vom Partnerschaftsgedanken als einem grundlegenden Prinzip des Betriebsverfassungsrechts aus; dem Betriebsrat wird eine Mitverantwortung für den Betrieb und eine Selbstverantwortung für die Arbeitnehmerbelange auferlegt. Das Betriebsverfassungsgesetz kennt zwar keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift über die Zulässigkeit derartiger Maßnahmen. Das besagt aber noch nicht, ... weiter lesen
Arbeitsrecht Arbeitsverhältnis eines Lehrers bei der International School of Bremen nach Ablauf der Befristung beendet
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteil vom 14. Dezember 2023 zum Aktenzeichen  8 Ca 8266/23 die Klage eines Arbeitnehmers auf Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Befristung abgewiesen. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 14.12.2023 ergibt sich: Der Kläger war als Lehrerkraft bei der beklagten Schule beschäftigt. Außerdem war er Mitglied des Betriebsrats. Sein Arbeitsverhältnis war für die Dauer von 23 Monaten bis zum 31. Juli 2023 befristet. Im Februar 2023 wandte er sich an die beklagte Arbeitgeberin mit der Bitte um eine Bescheinigung über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses , die er bei einer Behörde vorlegen wollte. Zunächst stellte die Beklagte eine „Arbeitsbescheinigung“ aus, ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Freiburg im Breisgau

Fachanwalt Arbeitsrecht Freiburg im Breisgau
Fachanwalt Arbeitsrecht Freiburg im Breisgau (© JFL Photography - Fotolia.com)
... sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

Bei der Suche nach einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, sollte man sich an einen ortsansässigen Juristen wenden wie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg im Breisgau.

Weshalb es angebracht ist, sich einen Fachanwalt Arbeitsrecht in Freiburg im Breisgau zu suchen, ist offensichtlich. Gerade die örtliche Nähe macht es leicht, Gespräche persönlich wahrzunehmen. Gerade Arbeitsrechtsfragen und -probleme sind oft in persönlichen Gesprächen einfacher darzulegen. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Freiburg im Breisgau die Angelegenheit überprüfen, sich ein Urteil bilden und über ein weiteres Vorgehen entscheiden. In vielen Fällen wird er persönlichen Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen, um eine Klärung herbeizuführen. Kann der Jurist keine Lösung herbeiführen, ist eine gerichtliche Klärung notwendig. Vor Gericht vertritt der Anwalt die Belange seines Mandanten. Es besteht kein Zweifel, dass jeder, der ein arbeitsrechtliches Problem hat, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden sollte.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Freiburg im Breisgau
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Das Arbeitsrecht ist in Deutschland im Zivilrecht verankert. Das Arbeitsrecht umfasst alle Verordnungen und Gesetze sowie weitere verbindliche Bestimmungen zur nicht selbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Es kann in 2 Teilbereiche aufgeteilt werden: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Vorschiften und Gesetze sind in keinem einheitlichen Gesetzbuch verankert. Vielmehr finden sich Regelungen zum größten Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie in Betriebsvereinbarungen, in Tarifverträgen und in Spezialgesetzen. Rechtliche Streitigkeiten werden vor dem ArbG verhandelt. Kommt es zu einer Berufung oder einer Beschwerde fällt die Zuständigkeit an das LAG. Höchste Instanz ist das Bundesarbeitsgericht / BAG.

Eine neue Anstellung finden

Eine Stellenausschreibung ist für die allermeisten die ideale Art und Weise, um eine neue Arbeitstätigkeit zu finden. Natürlich kann man auch eine Blindbewerbung tätigen. Eine Blindbewerbung ist eine Bewerbung ohne Aufforderung. Bei Stellenausschreibungen greift das AGG. Gemäß dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen die Gleichberechtigung verstoßen. Jegliche Form der Diskriminierung ist verboten. Heutzutage sind die Arten, in denen Arbeit nachgegangen werden kann, sehr mannigfaltig. So kann man z.B. eine Ausbildungsstelle suchen. Vielleicht sucht man aber auch eine Teilzeitarbeit, eine Vollzeitarbeit, einen Mini-Job, Nebentätigkeit oder gar Telearbeit oder Heimarbeit. Wissen sollte man, dass in Deutschland seit 2017 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro in der Stunde gilt. Ist man fündig geworden, dann ist die schriftliche Bewerbung die erste Etappe, um sich auf die gewünschte Stelle zu bewerben. Ist die schriftliche Bewerbung aussagekräftig und hat der Arbeitgeber Interesse, dann folgt ein Vorstellungsgespräch. Hat man im Vorstellungsgespräch überzeugt, dann hält man vielleicht schon bald den begehrten Arbeitsvertrag in den Händen.

Der Arbeitsvertrag


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Im Regelfall liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. Hierin geregelt findet sich sowohl die rechtliche als auch die soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, z.B. um einen temporären Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Bei befristeten Arbeitsverträgen wird unterschieden zwischen einer Befristung mit sachlichem Grund und einer Befristung ohne Sachgrund. Ebenfalls möglich ist ein Arbeitsvertrag ganz ohne Befristung, sprich ein unbefristeter Vertrag. Anders als beim befristeten Vertrag ist hier kein Ziel beziehungsweise Datum angeführt, an dem das Arbeitsverhältnis zu Ende geht. Der Arbeitsvertrag ist ein rechtsgültiges Dokument, das die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festlegt. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ergeben sich Rechte und Pflichten für das Beschäftigungsverhältnis. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung von Lohn. Ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt sind unter anderem folgende Punkte: Angaben über die Arbeitszeiten, Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Überstunden, Urlaubstage, Probezeit, Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Auch der Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld oder Angaben zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind meist im Arbeitsvertrag geregelt. Wichtiger Hinweis: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich angesprochen ist, kann eine finanzielle Zusatzleistung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung entsteht durch die sich wiederholende, gleichartige Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers. Hierbei kommt es nicht auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers an. Auch wenn Anspruch auf die Überlassung eines Firmenwagens besteht, dann wird dies oftmals im Arbeitsvertrag geregelt. Wird eine Gratifikation ausgezahlt oder besteht Anspruch auf Tantieme, dann findet sich auch das zumeist direkt im Arbeitsvertrag schriftlich ausgeführt. Eine Sonderstellung nehmen Arbeitsverträge bei einer Arbeitnehmerüberlassung ein. Hier wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Unternehmen geschlossen, bei dem einer Arbeit direkt nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher ist im Normalfall eine Zeitarbeitsfirma. Sie überlässt für einen vorab vereinbarten Zeitraum die Arbeitskraft einem Dritten. Regeln, die Zeitarbeitsfirmen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu befolgen haben, sind im AÜG fixiert.

Die Arbeitnehmerrechte in der BRD sind vielschichtig


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Als Beschäftigter hat man in Deutschland eine Vielzahl an Rechten und steht unter besonderem Schutz. So regelt z.B. das EFZG die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und die Zahlung des Lohns an gesetzlichen Feiertagen. Ist man schwanger, profitiert man überdies von besonderen Rechten. Zur Anwendung kommt hier das MuSchG (Mutterschutzgesetz). Ferner besteht ein Anspruch auf Elternzeit gemäß dem BEEG. Jedes Elternteil hat damit das Recht in Elternzeit zu gehen, um ein Kind zu betreuen. Dies bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Das ArbSchG dient dem Arbeitsschutz. Sinn des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist es, den Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz für Beschäftigte umfassend und in allen Tätigkeitsbereichen zu gewährleisten und zu regeln. Arbeitsunfälle sollen weitestgehend verhindert werden. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz muss eine Ausgleichsabgabe bezahlt werden. Durch das 2017 in Teilen in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz wurde der Kündigungsschutz für behinderte Beschäftigte erhöht. Seit Juli 2017 ist des Weiteren das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Das Entgelttransparenzgesetz soll der Förderung von Transparenz der Entgeltstrukturen in Unternehmen dienen. Ist man arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, man hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stand überdies in den vergangenen 2 Jahren für mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Nach dt. Recht erhalten im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ein sogenanntes Insolvenzgeld. Ferner hat man als Angestellter weitere Rechte wie zum Beispiel: das Recht auf Urlaub und Pausen, das Recht auf Einsicht in die Personalakte, das Recht auf Gleichbehandlung.

Die Arten der Kündigung: diese Kündigungsarten gibt es


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Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. D.h., damit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Wirksamkeit hat, müssen nicht beide Parteien mitwirken, sondern es muss nur sichergestellt werden, dass der Gekündigte die Kündigung auch bekommt. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Angestellten. Erfolgt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, dann gibt es dafür diverse Gründe und Arten. Die Kündigung kann z.B. eine fristlose Kündigung sein. Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Beschäftigungsverhältnis umgehend beendet. Häufig wird die fristlose Kündigung auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die für den Regelfall vorgeschriebene Kündigungsfrist wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten. Für jede fristlose Kündigung muss es einen wichtigen Grund geben. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schwerwiegender Anlass, der dem Kündigenden das Abwarten der regulären Kündigungsfristen unzumutbar macht wie z.B. Diebstahl oder Betrug. Auch eine Arbeitsverweigerung kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. In nur wenigen Ausnahmen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung jedoch bei einer privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz. Andere Arten der Kündigung, die im Verhalten des Angestellten begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die personenbedingte oder die verhaltensbedingte Kündigung. Wird eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen, dann ist hier die Person selbst der Grund, um das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Sie ist dann möglich, wenn der Angestellte seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht nur temporär, sondern für eine bestimmte Dauer nicht leisten kann. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist in dem Fall angebracht, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers den betrieblichen Frieden dauerhaft stört oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Eine weitere Form der Kündigung ist die sog. Verdachtskündigung. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hegt, dass der Angestellte eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben könnte. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorherige Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist der Normalfall bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Zu welchem Datum das Beschäftigungsverhältnis beendet werden kann, das ergibt sich entweder aus den Regelungen zur gesetzmäßigen Kündigungsfrist oder aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag bzw. aus dem Arbeitsvertrag. Etwas anders verhält es sich mit der Änderungskündigung. Die Änderungskündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, mit der das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Fortsetzung eines neuen Beschäftigungsverhältnisses zu veränderten Bedingungen angeboten. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, bei der von einer Partei der Arbeitsvertrag gekündigt wird, wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen. Das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst. Nicht unüblich ist es, den Arbeitnehmer nach Abschluss eines Auflösungsvertrages oder auch nach einer ordentlichen Kündigung von der Arbeit bei vollem Gehalt freizustellen. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oftmals der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Oft ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung aus dem Sozialplan. Endet ein Beschäftigungsverhältnis, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung schon ausgesprochen und es müssen noch zusätzliche Modalitäten geklärt werden, dann wird hierfür oftmals ein sogenannter Abwicklungsvertrag geschlossen. Im Abwicklungsvertrag kann z.B. auch die Zahlung einer Abfindung vereinbart werden. Auch kann z.B. auf das Recht der Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet werden. Prinzipiell kann gegen jede Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Außer natürlich dies wurde in einem Abwicklungsvertrag ausdrücklich anders vereinbart. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann sinnvoll, wenn man seinen Arbeitsplatz behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu erwirken. Generell gilt für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage eine Frist von 3 Wochen, die unbedingt einzuhalten ist. Prinzipiell ist kein Rechtsanwalt nötig, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Jedoch ist es unbedingt angeraten, das Einreichen der Kündigungsschutzklage einem Anwalt zu überlassen. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht wird sowohl alle nötigen Schriftsätze verfassen als auch bei allen Gerichtsterminen seinen Mandanten vertreten.

Gewerkschaften und Betriebsrat


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Existiert in einem Betrieb ein Betriebsrat, bringt dies Arbeitnehmern etliche Vorteile. Gewählt wird der Betriebsrat demokratisch von der Belegschaft. Der Betriebsrat vertritt die Interessen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Er hat ein Mitbestimmungsrecht. Kommt es beispielsweise zu einem Betriebsübergang hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein gewisses Mitbestimmungsrecht. Soll eine Versetzung von Mitarbeitern auf andere Arbeitsplätze erfolgen, hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Das verhält sich auch so, wenn eine Eingruppierung, Umgruppierung oder Einstellung erfolgen soll. Bei derartig gelagerten Fällen muss der Arbeitgeber stets den Betriebsrat informieren. Ebenso muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung erfolgen soll, wie die Einführung grundlegend neuer Fertigungsverfahren und Arbeitsmethoden. Scheitern die Verhandlungen mit dem Betriebsrat, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Eine Einigungsstelle ist quasi ein betriebliches Schiedsgericht. Die Einigungsstelle ist ein gesetzlicher Ausgleich dafür, dass der Betriebsrat, anders als Gewerkschaften, nicht zum Streik auffordern darf. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Betriebsrat und Arbeitgeber zusammen geeinigt haben. Allerdings sind auch die Rechte des Betriebsrats durchaus eingeschränkt, z.B. wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat hat kein Einsichtsrecht in Personalakten. Gestritten wird häufig um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Evaluierungen und Zielen der einzelnen Angestellten mitwirken darf und welche Informationsrechte ihm dabei zustehen. Das BetrVG bildet die rechtliche Basis für die innerbetriebliche Mitbestimmung. Es wird nicht selten als das Grundgesetz der Betriebsräte bezeichnet. Das BetrVG regelt die Bildung betriebsverfassungsrechtlicher Organe, insbesondere eines Betriebsrats, und bestimmt dessen Rechte auf Mitwirkung und Mitbestimmung im Unternehmen. Im öffentlichen Dienst entspricht im Übrigen der Personalrat dem Betriebsrat in Unternehmen des privaten Rechts. Als Arbeitnehmer sollte man auch durchaus in Erwägung ziehen, einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von in der Regel abhängig Beschäftigten zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen. Hauptziel ist es sicherlich, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, wie beispielsweise die Höhe des Lohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, treten Gewerkschaften mit Arbeitgeberverbänden in Verhandlungen. Scheitern die Verhandlungen, dann fordern die Gewerkschaften zum Streik auf. Beschäftigte haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber zu informieren, dass sie Gewerkschaftsmitglied sind. Allerdings kann es von Nutzen sein, wenn der Arbeitgeber davon weiß. Gerade wenn in einem Betrieb Tarifverträge angewendet werden. In diesem Fall profitieren Gewerkschaftsmitglieder oftmals von einer besseren Entlohnung und auch anderen besseren Arbeitsbedingungen als andere Mitarbeiter.

Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist der beste Ansprechpartner bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Problemstellungen

Bei Fragen und Problemen im Arbeitsrecht sind die allerbesten Ansprechpartner Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vertritt beide Seiten. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. In Freiburg im Breisgau sind einige Rechtsanwälte für Arbeitsrecht ansässig. Der Fachanwalt im Arbeitsrecht in Freiburg im Breisgau ist dabei nicht nur die perfekte Kontaktstelle, wenn man allgemeine Fragestellungen hat z.B. bezüglich Mobbing, verminderter Erwerbsfähigkeit, der Arbeitnehmerentsendung, einem Wettbewerbsverbot, Schwarzarbeit, der Scheinselbständigkeit oder Urlaubabgeltung. Der Anwalt in Freiburg im Breisgau im Arbeitsrecht kann auch helfen, wenn es Schwierigkeiten mit einer Lohnpfändung gibt, ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt werden oder eine Entfristungsklage eingereicht werden soll. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Freiburg im Breisgau verfügt über ein umfassendes Fachwissen. Dieses reicht von Problemstellungen beim Vorstellungsgespräch bis hin zu Schwierigkeiten mit einer Kündigung. Der Rechtsanwalt wird dabei zunächst versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu finden wie einen Vergleich. Scheitert ein außergerichtlicher Einigungsversuch, wird der Arbeitsrechtler seinen Klienten vor Gericht vertreten. Gestaltet sich ein Fall diffiziler, dann ist es empfohlen, von Anfang an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht aufzusuchen. Der Fachanwalt zum Arbeitsrecht muss, um den Titel führen zu dürfen, spezielle theoretische als auch praktische Erfahrungen vorweisen. Eine der Bedingungen ist, dass er mindestens hundert Fälle, die in den Rechtsbereich des Arbeitsrechts fallen, bearbeitet hat. Ferner muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang besucht haben. Und auch nach dem Erwerb des Titels ist er verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer jährlich zu belegen, dass er sich fortgebildet hat. Bildet er sich nicht fort, entzieht die Kammer ihm die Befugnis zum Führen des Fachanwaltstitels. Es ist somit offensichtlich, dass ein Fachanwalt im Arbeitsrecht sowohl in der Theorie als auch in der Praxis ein großes fachliches Know-how vorzuweisen hat. Vor allem bei einer komplexen Fallgestaltung tut man daher gut daran, sich umgehend an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu wenden.

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