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Das Landgericht Bochum hat in einer Grundsatzentscheidung vom 2. Dezember 2025 ( Az. 17 O 56/24 ) erkannt, dass eine ungleiche Vergütung von weiblichen und männlichen Leitungskräften bei vergleichbaren Aufgaben rechtswidrig ist. In diesem Fall wurde einer Fremdgeschäftsführungsperson eine Nachzahlung von über 140.000 Euro zugesprochen, da das Unternehmen die Entgeltgleichheit in der Geschäftsführung missachtet hatte. Das Urteil unterstreicht, dass unterschiedliche Umsatzverantwortungen kein pauschaler Rechtfertigungsgrund für Gehaltsunterschiede sind. Gehaltslücke: Fremdgeschäftsführende im Fokus des Entgelttransparenzgesetzes Ein zentraler Punkt des Verfahrens war die Klärung, ob das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) überhaupt auf die Ebene der Geschäftsführung anwendbar ist. Das Gericht...
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Das Arbeitsgericht Mannheim hat in seiner Entscheidung vom 21. November 2025 ( Az. 7 Ca 199/25 ) erkannt, dass eine Entschädigung wegen Diskriminierung ausscheidet, wenn die Hinweispflicht bei Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde. Ein bloßes Hochladen behördlicher Dokumente ohne Erläuterung im Anschreiben oder Lebenslauf genügt nicht, um die gesetzliche Indizwirkung für eine Benachteiligung zu begründen. Damit setzt die Rechtsprechung klare Grenzen für die Transparenzpflicht von Bewerbern. Hinweis auf Schwerbehinderung: Strategisches Versäumnis führt zur Klagabweisung In dem verhandelten Fall bewarb sich eine Person über ein digitales Portal auf eine Stelle. Im Feld für das Anschreiben wurde lediglich ein unvollständiger behördlicher Bescheid über den Grad der...
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Die Sozialauswahl ist ein wesentlicher Bestandteil des Kündigungsschutzrechts und spielt bei betriebsbedingten Kündigungen nach § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine zentrale Rolle. Sie soll sicherstellen, dass bei unvermeidbarem Personalabbau diejenigen Arbeitnehmer gekündigt werden, die sozial am wenigsten schutzbedürftig sind, und dient damit dem Ausgleich zwischen unternehmerischer Entscheidungsfreiheit und dem sozialen Schutz der Belegschaft. Für die Sozialauswahl sieht das Gesetz vier Kriterien vor: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Der Arbeitgeber muss alle Arbeitnehmer vergleichen, die aufgrund ihrer Qualifikation und Tätigkeit austauschbar sind....
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