Meisenweg 15, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Zum Schwerpunkt Arbeitsrecht berät Sie engagiert Rechtsanwalt Alexander Berth (Fachanwalt für Arbeitsrecht) in dem Ort Leinfelden-Echterdingen.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Mit Urteil vom 23. Januar 2026 hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein die fristlose Kündigung einer Pflegefachkraft wegen angeblich vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit für unwirksam erklärt. Die rechtskräftige Entscheidung der fünften Kammer zum Aktenzeichen 5 Sa 143/25 betrifft eine Arbeitnehmerin, die während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig geschrieben war und unmittelbar nach dem Vertragsende eine neue Beschäftigung aufnahm. Der Schwerpunkt liegt in der Unterscheidung zwischen Zweifeln am Attest und dem Nachweis einer Täuschung. Das Gericht verneinte eine Erschütterung des Beweiswerts. Auch bei unterstellter Erschütterung hätte die Arbeitgeberin den Kündigungsvorwurf jedoch nicht bewiesen. Das Urteil enthält damit grundlegende...
weiter lesen
Schwere Vorwürfe im Arbeitsverhältnis verlangen eine sorgfältige Aufklärung. Sie erlauben es dem Arbeitgeber aber nicht, einen bekannten Konflikt über Monate unbearbeitet zu lassen und erst dann fristlos zu kündigen, wenn ein später Hinweis die Beweisführung günstiger erscheinen lässt. Das Landesarbeitsgericht München hat mit Urteil vom 21. April 2026 – 9 SLa 495/25 entschieden, dass mehrere außerordentliche Kündigungen einer leitenden Oberärztin unwirksam waren, weil die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht eingehalten worden war. Das galt sowohl für Kündigungen wegen einer behaupteten Verleumdung beziehungsweise des entsprechenden Verdachts als auch für Kündigungen, die auf Druck aus der Belegschaft gestützt...
weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat mit Urteil vom 06.08.2026 - 18 SLa 24/26 eine praxisrelevante Entscheidung zur Prozessbeschäftigung während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses getroffen. Die zentrale Aussage Ein Arbeitgeber muss für ein Angebot zur vorläufigen Weiterbeschäftigung kein rechtlich bindendes, sofort annahmefähiges Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB unterbreiten. Es reicht, wenn sich das Angebot erkennbar auf die bisherigen Arbeitsbedingungen bezieht. Lehnt der Arbeitnehmer ein solches Angebot zur Prozessbeschäftigung ohne triftigen Grund ab oder reagiert er gar nicht, drohen ihm Einbußen beim Annahmeverzugslohn nach § 11 Nr. 2 KSchG. Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil mehr Rechtssicherheit, für Arbeitnehmer...
weiter lesen