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Anwalt Arbeitsrecht Leinfelden-Echterdingen – Fachanwälte finden!

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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Alexander Berth Zertifizierter Berater Arbeitsrecht Rechtsanwaltskanzlei Berth
Adresse Icon Meisenweg 15, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon0711/358 70 110 Fax0711/358 70 120

Zum Schwerpunkt Arbeitsrecht berät Sie engagiert Rechtsanwalt Alexander Berth (Fachanwalt für Arbeitsrecht) in dem Ort Leinfelden-Echterdingen.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Leinfelden-Echterdingen


Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert des Attests und Beweislast im Kündigungsschutzprozess
06.09.2026 • Dr. Jens Usebach LL.M.Arbeitsrecht
Herr Dr. Jens Usebach LL.M.

Mit Urteil vom 23. Januar 2026 hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein die fristlose Kündigung einer Pflegefachkraft wegen angeblich vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit für unwirksam erklärt. Die rechtskräftige Entscheidung der fünften Kammer zum Aktenzeichen 5 Sa 143/25 betrifft eine Arbeitnehmerin, die während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig geschrieben war und unmittelbar nach dem Vertragsende eine neue Beschäftigung aufnahm. Der Schwerpunkt liegt in der Unterscheidung zwischen Zweifeln am Attest und dem Nachweis einer Täuschung. Das Gericht verneinte eine Erschütterung des Beweiswerts. Auch bei unterstellter Erschütterung hätte die Arbeitgeberin den Kündigungsvorwurf jedoch nicht bewiesen. Das Urteil enthält damit grundlegende...

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Fristlose Kündigung wegen angeblicher Falschbeschuldigung: Arbeitgeber müssen unverzüglich ermitteln
04.09.2026 • Dr. Jens Usebach LL.M.Arbeitsrecht
Herr Dr. Jens Usebach LL.M.

Schwere Vorwürfe im Arbeitsverhältnis verlangen eine sorgfältige Aufklärung. Sie erlauben es dem Arbeitgeber aber nicht, einen bekannten Konflikt über Monate unbearbeitet zu lassen und erst dann fristlos zu kündigen, wenn ein später Hinweis die Beweisführung günstiger erscheinen lässt. Das Landesarbeitsgericht München hat mit Urteil vom 21. April 2026 – 9 SLa 495/25 entschieden, dass mehrere außerordentliche Kündigungen einer leitenden Oberärztin unwirksam waren, weil die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht eingehalten worden war. Das galt sowohl für Kündigungen wegen einer behaupteten Verleumdung beziehungsweise des entsprechenden Verdachts als auch für Kündigungen, die auf Druck aus der Belegschaft gestützt...

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Prozessbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses: LAG Hamm stärkt Rechte von Arbeitgebern beim Annahmeverzugslohn
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(1 Bewertung) • 03.09.2026 • Benjamin StumppArbeitsrecht
Herr  Benjamin Stumpp

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat mit Urteil vom 06.08.2026 - 18 SLa 24/26 eine praxisrelevante Entscheidung zur Prozessbeschäftigung während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses getroffen.   Die zentrale Aussage Ein Arbeitgeber muss für ein Angebot zur vorläufigen Weiterbeschäftigung kein rechtlich bindendes, sofort annahmefähiges Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB unterbreiten. Es reicht, wenn sich das Angebot erkennbar auf die bisherigen Arbeitsbedingungen bezieht. Lehnt der Arbeitnehmer ein solches Angebot zur Prozessbeschäftigung ohne triftigen Grund ab oder reagiert er gar nicht, drohen ihm Einbußen beim Annahmeverzugslohn nach § 11 Nr. 2 KSchG. Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil mehr Rechtssicherheit, für Arbeitnehmer...

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