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Fachanwalt Stefan Günther mit Rechtsanwaltskanzlei in Leisnig unterstützt Mandanten und erörtert Fragen im Anwaltsschwerpunkt Arbeitsrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Leisnig


Arbeitsrecht Neue Formerleichterungen für Arbeitgeber beschlossen
Bundestag verabschiedet Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Wichtige Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht Am 26. September 2024 hat der Bundestag das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV - Beschlussempfehlung ) verabschiedet, das nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Unternehmen und die Verwaltung von unnötiger Bürokratie entlasten soll. Besonders für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht bringt das Gesetz bedeutende Änderungen mit sich. Von der Vereinfachung der Schriftformerfordernisse bis hin zu Digitalisierungsfortschritten – das BEG IV legt den Grundstein für eine moderne und entlastete Arbeitswelt. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen: 1. Digitalisierung bei Arbeitszeugnissen und Nachweisen Eine der bedeutendsten Neuerungen ... weiter lesen
Arbeitsrecht Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Passgenaue Krankschreibung nach Kündigung
23.09.2024
Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Passgenaue Krankschreibung nach Kündigung In einem aktuellen Urteil hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschieden, dass eine passgenaue Krankschreibung unmittelbar nach einer Kündigung den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beeinträchtigen kann. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber möglicherweise nicht verpflichtet ist, Lohnfortzahlung zu leisten. Unser Beitrag erläutert die Hintergründe dieses Urteils. Fallbeschreibung: Krankschreibung nach eigener Kündigung Im vorliegenden Fall reichte der Mitarbeiter seine Kündigung beim Arbeitgeber ein. Am Tag nach der Kündigung besuchte er seinen Hausarzt und erhielt eine Krankschreibung, die exakt bis zum Ende der ... weiter lesen
Arbeitsrecht Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall über den Beendigungstermin hinaus? - Zum Teil noch immer unbekannt
19.09.2024
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung (bis zu sechs Wochen wegen derselben Erkrankung) endet an sich mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, auch wenn der sechswöchige Zeitraum noch nicht ausgeschöpft ist. Das Gesetz sieht hiervon seit Langem aber eine Ausnahme vor, die manche Arbeitgeber auch heute noch überrascht. In meiner Beratungspraxis habe ich nach Jahren der "Pause" wieder mehrere Fälle, die den § 8 Abs. 1 EFZG betreffen. Was steht in § 8 Abs. 1 EFZG? Kurz gefasst: Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis "aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit" kündigt, muss er die Entgeltfortzahlung (bis zu sechs Wochen wegen derselben Erkrankung) auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses leisten (an sich wäre das ... weiter lesen
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