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Anwalt Arbeitsrecht Lippstadt – Fachanwälte finden!

7 Fachanwälte für Arbeitsrecht in Lippstadt
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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Klaus-Peter Marticke
Adresse Icon Spielplatzstr. 11 , 59555 Lippstadt

Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Schwerpunkt Arbeitsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Klaus-Peter Marticke (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus der Gegend von Lippstadt.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gregor Burmann
Adresse Icon Mühlenweg 3 , 59555 Lippstadt

Aktuelle Rechtsfragen aus dem Fachbereich Arbeitsrecht betreut Rechtsanwalt Gregor Burmann (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus der Gegend von Lippstadt.

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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hubert Schulte-Beerbühl
Adresse Icon Kahlenstr. 9 , 59555 Lippstadt

Rechtsanwalt Hubert Schulte-Beerbühl mit Rechtsanwaltskanzlei in Lippstadt hilft Ratsuchenden fachmännisch bei rechtlichen Fragen aus dem Bereich Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Frank Rappenberg
Adresse Icon Spielplatzstr. 11 , 59555 Lippstadt

Rechtsanwalt Frank Rappenberg mit Fachanwaltskanzlei in Lippstadt unterstützt Mandanten gern bei rechtlichen Fragen zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht.

Rechtsanwältin • Fachanwältin für Arbeitsrecht
Susanne Decker
Adresse Icon Nüskenkamp 46 , 59555 Lippstadt

Rechtsanwältin Susanne Decker mit Fachanwaltskanzlei in Lippstadt hilft als Rechtsanwalt Mandanten fachmännisch bei Rechtsangelegenheiten im Fachgebiet Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Ludger Marx
Adresse Icon Marktstr. 21 , 59555 Lippstadt

Rechtsanwalt Dr. Ludger Marx mit Kanzleisitz in Lippstadt berät Ratsuchende jederzeit gern bei aktuellen Rechtsfragen aus dem Bereich Arbeitsrecht.

Rechtsanwältin • Fachanwältin für Arbeitsrecht
Martina Dirksmeier
Adresse Icon Stiftstr. 10 , 59555 Lippstadt

Zum Themenbereich Arbeitsrecht erhalten Sie Rechtsrat von Rechtsanwältin Martina Dirksmeier (Fachanwältin für Arbeitsrecht) mit Kanzlei in Lippstadt.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Lippstadt


Schutzfolien: Sicherheit vor Personenschäden am Arbeitsplatz
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(2 Bewertungen)26.02.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Schutzfolien: Sicherheit vor Personenschäden am Arbeitsplatz

Im Arbeits- und Geschäftsleben spielt die Sicherheit der Mitarbeitenden eine entscheidende Rolle. In Deutschland sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) definiert in § 3, dass das arbeitgebende Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen hat. Ein Teil dieser Arbeitssicherheit lässt sich über Schutzmaßnahmen gegen unkontrollierten Glasbruch realisieren. Auf diesen Aspekt werfen wir hier einen genaueren Blick. ArbSchG und Arbeitsstättenverordnung als Taktgeber ArbSchG und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) stehen in einem engen Zusammenhang und ergänzen einander. Während das ArbSchG die grundsätzlichen Pflichten von Arbeitgebern zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit...

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Bundesarbeitsgericht bestätigt Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe
21.02.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Bundesarbeitsgericht bestätigt Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 19. Februar 2025 (Az. 10 AZR 57/24 ) entschieden, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn der Arbeitgeber Ziele verspätet vorgibt und diese somit ihre Anreizfunktion verlieren. Verspätete Zielvorgabe durch Arbeitgeber Der Kläger war bis zum 30. November 2019 in leitender Position bei der Beklagten tätig. Laut Arbeitsvertrag hatte er Anspruch auf eine variable Vergütung, deren Höhe von der Erreichung festgelegter Ziele abhing. Eine Betriebsvereinbarung sah vor, dass die Zielvorgaben jährlich bis zum 1. März mit einem Anteil von 70 % an Unternehmenszielen und 30 % an individuellen Zielen festgelegt werden müssen.  Dennoch informierte die Beklagte die Führungskräfte erst am 26. September 2019 über einen angenommenen...

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Zur Erschütterung des Beweiswerts von im Ausland erstellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
20.02.2025Dr. Artur KühnelArbeitsrecht
Herr Dr. Artur Kühnel

Zur Erschütterung des Beweiswerts von in Deutschland erstellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es mittlerweile reichlich Rechtsprechung und auch Veröffentlichungen. Welche Regeln gelten aber für im Ausland erstellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen? Das Thema Auch wenn in Deutschland erstellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die Regel sind, kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von im Ausland praktizierenden Ärzten vorlegen. Dies geschieht häufig in Zusammenhang mit einem Urlaubsaufenthalt der Arbeitnehmer. Das BAG hat in einem aktuellen Fall mit Bezug zum Nicht-EU-Ausland entschieden, welche Grundsätze für die Behandlung solcher Bescheinigungen gelten. Wiederholung:...

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen


Arbeitsrecht in Lippstadt
(© AA+W / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist in der BRD im Zivilrecht verankert. Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche Gesetze und Verordnungen sowie weitere verbindliche Bestimmungen zur nicht selbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in 2 Teilgebiete: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Vorschiften und Gesetze sind in keinem einheitlichen Gesetzbuch verankert. Rechtsgrundlagen sind das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und eine Vielzahl an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Für Rechtsstreite ist das Arbeitsgericht zuständig. Im Falle einer Berufung oder einer Beschwerde fällt die Zuständigkeit an das Landesarbeitsgericht / LAG. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit.

Gleich ob Nebenjob oder Vollzeitstelle - über eine Stellenanzeige wird man fündig

Hat man den Plan, eine neue Anstellung anzutreten, dann wird man meist über eine Stellenausschreibung fündig. Auch eine Initiativbewerbung ist selbstverständlich eine Option. Für alle Stellenausschreibungen gilt: sie müssen mit dem AGG konform sein. Das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz verlangt, dass eine Stellenausschreibung weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie z.B. Ausschluss aufgrund einer Behinderung. Es gilt ein hundertprozentiges Verbot der Diskriminierung. Die Arten an Arbeit sind heute äußerst vielfältig. So besteht die Möglichkeit, dass man auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Vielleicht ist man auch auf der Suche nach einer Vollzeitanstellung oder man bevorzugt einen Nebenjob, Telearbeit oder Heimarbeit. Wissen sollte man, dass in Deutschland seit 2017 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro in der Stunde gilt. Ist man fündig geworden, dann ist die schriftliche Bewerbung die erste Etappe, um sich auf die gewünschte Stelle zu bewerben. Ist die schriftliche Bewerbung aussagekräftig und hat der Arbeitgeber Interesse, dann folgt ein Vorstellungsgespräch. Kann man im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugen und erhält die Stelle, dann wird im Regelfall ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Der Arbeitsvertrag in Deutschland


(© / fotolia.com)

In der Regel liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. Darin geregelt findet sich sowohl die rechtliche als auch die soziale Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dabei ist zum Beispiel ein befristeter Arbeitsvertrag möglich. Meist wird diese Variante bei einer Projektarbeit herangezogen oder um einen vorübergehenden Bedarf zu decken. Ist der Arbeitsvertrag befristet, dann ist hier noch zu unterscheiden zwischen einer Befristung ohne Sachgrund und einer mit Sachgrund. Neben dem befristeten Vertrag, der heutzutage oft geschlossen wird, existiert zudem der Arbeitsvertrag ohne Befristung. Anders als beim befristeten Vertrag ist hier kein Ziel beziehungsweise Datum angeführt, an dem das Beschäftigungsverhältnis zu Ende geht. Der Arbeitsvertrag ist ein rechtsgültiges Dokument, das die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festlegt. Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Pflichten und Rechte für das Arbeitsverhältnis. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung eines Lohns beziehungsweise eines Gehalts, Monatsentgelts. Ferner sind im Arbeitsvertrag u.a. folgende Punkte geregelt: Datum, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt, Einzelheiten zu den Arbeitszeiten, Regelungen bezüglich Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Urlaubstage, Probezeit, Überstunden. Auch der Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld oder Angaben zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind meist im Arbeitsvertrag geregelt. Hinweis: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht explizit angesprochen ist, kann eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung entsteht durch die wiederholte, gleichartige Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers. Dabei kommt es nicht auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers an. Wird ein Dienstwagen gestellt, findet sich dies gleichermaßen zumeist im Arbeitsvertrag geregelt. Zahlt der Arbeitgeber eine Gratifikation oder gewährt eine Bonuszahlung, dann finden sich meist auch darauf bezogene Ausführungen im Arbeitsvertrag. Eine Ausnahme stellen Arbeitsverträge bei einem Leiharbeitsverhältnis dar. Hier wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem einer Arbeit direkt nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher, im Regelfall eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine begrenzte Zeit. Gesetzlich geregelt findet sich die Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Arbeitnehmer-Ansprüche in der BRD


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Als Beschäftigter hat man in Deutschland eine Vielzahl an Rechten und steht unter besonderem Schutz. Als Angestellter hat man so z.B. unter anderem ein Recht auf Fortzahlung des Lohns im Falle einer Krankheit. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im MuSchG geregelt. Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) regelt die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dem Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Beschäftigungsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Es gilt, Unfälle am Arbeitsplatz weitestgehend zu verhindern. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer zusätzlich erhöht. Ferner wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz erlassen. Es soll die Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen beseitigen. Ist man arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, man hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stand zudem in den vergangenen zwei Jahren für mind. 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Nach dt. Recht erhalten im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ein sog. Insolvenzgeld. Als Beschäftigter hat man zudem zum Beispiel das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Einsicht in die Personalakte, das Recht auf Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber oder auch das Recht auf Urlaub bzw. Pausen.

Was Sie über die Kündigung wissen müssen


(© Christian Jung / fotolia.com)

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ein bestehendes Arbeitsverhältnis auflöst. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur eine der Parteien den Willen zu kündigen kundtun muss, der anderen Vertragspartei muss die Kündigung lediglich zugehen. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Arbeitnehmer. Erfolgt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, dann gibt es dafür verschiedene Arten und Gründe. So kann es sich bei der Kündigung um eine fristlose Kündigung handeln. Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit umgehender Wirkung. Häufig wird die fristlose Kündigung auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die fristlose Kündigung hat, wie schon angemerkt, eine sofortige Wirkung. Eine Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden. Die fristlose Kündigung wird mit der Zustellung wirksam. Es muss außerdem einen „wichtigen Grund“ geben. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schlimmes Ereignis, der dem Kündigenden das Abwarten der normalen Kündigungsfristen unzumutbar macht wie beispielsweise Diebstahl oder Betrug. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Bei der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz ist hingegen eine fristlose Kündigung ohne eine vorangegangene Abmahnung nur in wenigen Ausnahmefällen gerechtfertigt. Andere Formen der Kündigung, die im Verhalten des Arbeitnehmers begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die personenbedingte oder die verhaltensbedingte Kündigung. Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund, wie der Name vermuten lässt, in der Person des Angestellten. Personenbedingte Kündigungsgründe liegen vor, wenn der Angestellte aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Auf ein Verschulden des Angestellten kommt es hierbei nicht an. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist dann angebracht, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers den betrieblichen Frieden nachhaltig stört oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Bei der Verdachtskündigung handelt es sich um einen Unterfall der personenbedingten Kündigung. Diese kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine Straftat oder einen Pflichtverstoß begangen hat und somit das Vertrauensverhältnis derart erschüttert ist, dass eine weitere Zusammenarbeit unmöglich ist. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorherige Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Die Kündigungsfrist kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Etwas anders verhält es sich mit der Änderungskündigung. Signifikant für die Änderungskündigung ist, dass der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis mit dem Angestellten grundsätzlich nicht beenden, sondern fortführen will. Jedoch zu geänderten Arbeitsbedingungen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Lohn absolut üblich. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oftmals der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Oftmals ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung aus dem Sozialplan. Wird ein Beschäftigungsverhältnis beendet, egal aus was für einem Grund, hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Aushändigung eines Arbeitszeugnisses. Ist eine Kündigung bereits erfolgt und es müssen noch Ablauf und Folgen der Kündigung geklärt werden, dann wird dafür ein sogenannter Abwicklungsvertrag geschlossen. Ein Abwicklungsvertrag ist eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Folgen und den Ablauf der Kündigung festlegt. Eine etwaige Abfindung kann auch im Abwicklungsvertrag beschlossen werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage zu erheben kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Darauf hinzuweisen ist, dass man mit einer Kündigungsschutzklage gegen jede Kündigung vorgehen kann - außer es ist in einem Abwicklungsvertrag ausgeschlossen worden. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann sinnvoll, wenn man seine Stelle behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu bekommen. Generell gilt für das Erheben einer Kündigungsschutzklage eine Frist von 3 Wochen, die unbedingt einzuhalten ist. Grundsätzlich braucht der Arbeitnehmer für die Erhebung keinen Anwalt. Jedoch ist es ausdrücklich angeraten, das Einreichen der Kündigungsschutzklage einem Rechtsanwalt zu überlassen. Der Anwalt wird den gesamten Kündigungsprozess begleiten.

Die Aufgaben eines Betriebsrats


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Gerade auch Unternehmen, die über einen Betriebsrat verfügen, bieten Beschäftigten weitere Vorteile. Gewählt wird der Betriebsrat demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Er vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern und hat ein Recht auf Mitbestimmung zum Beispiel bei sozialen Angelegenheiten. Auch z.B. im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Vielzahl von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Soll eine Versetzung von Beschäftigten auf andere Arbeitsplätze erfolgen, hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Dem ist auch so, wenn eine Umgruppierung, Eingruppierung oder Einstellung erfolgen soll. In derartigen Fällen hat der Arbeitgeber stets den Betriebsrat in Kenntnis zu setzen. Auch wenn ein Unternehmer in seinem Unternehmen eine Betriebsänderung plant, wie z.B. Kurzarbeit und die Zahlung eines Saisonkurzarbeitergeldes oder einen befristeten Gehaltsverzicht, muss hierüber zunächst ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen. Können sich Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Konfrontation ersparen. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Der Betriebsrat darf anders als Gewerkschaften nicht zum Streik ausrufen. Dafür hat der Gesetzgeber die Einigungsstelle als Ausgleich geschaffen. Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl an Beisitzern sowie einem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich Arbeitgeber und Betriebsrat einigen müssen. Jedoch sind auch die Betriebsratsrechte durchaus eingeschränkt, zum Beispiel wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat darf nicht eigenmächtig Einsicht in Personalakten nehmen. Gestritten wird oft um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Evaluierungen und Zielen der einzelnen Mitarbeiter partizipieren darf und was für Informationsrechte ihm dabei zustehen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechte und Mitbestimmung des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Normiert finden sich hier u.a. die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung bzw. die Betriebsratsanhörung bei z.B. einer Kündigung. Im öffentlichen Dienst entspricht übrigens der Personalrat dem Betriebsrat in Betrieben des privaten Rechts. Als Beschäftigter sollte man auch durchaus in Erwägung ziehen, einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung, die sich für die sozialen, ökonomischen und kulturellen Interessen abhängig Beschäftigter einsetzt. Primäres Ziel von Gewerkschaften ist es, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren. Dazu zählen eine vernünftige Entlohnung und eine Verbesserung der Arbeitszeiten. Um diese Ziele umzusetzen, verhandeln Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden. Führen die Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden zu keinen angemessenen Ergebnissen, wird zum Streik aufgerufen. Übrigens sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft mitzuteilen. Allerdings kann es von Nutzen sein, wenn der Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt wird. Gerade wenn in einem Betrieb Tarifverträge zur Anwendung kommen. In einem derartigen Fall profitieren Beschäftigte, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind, von besseren Arbeitsbedingungen oder auch einer besseren Entlohnung als andere Angestellte des Unternehmens.

Ob Kündigungsschutzklage oder eine arbeitsrechtliche Beratung: bei einem Anwalt zum Arbeitsrecht sind Sie in den allerbesten Händen

Bei Fragen und Problemen im Arbeitsrecht sind die allerbesten Ansprechpartner Anwälte zum Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vertritt beide Parteien. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. In Lippstadt sind etliche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Arbeitsrecht mit einer Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Der Anwalt im Arbeitsrecht aus Lippstadt ist dabei nicht nur die richtige Kontaktstelle, wenn man allgemeine Fragestellungen hat zum Beispiel bezüglich Mobbing, verminderter Erwerbsfähigkeit, der Arbeitnehmerentsendung, einem Wettbewerbsverbot, Scheinselbstständigkeit, Schwarzarbeit oder Urlaubabgeltung. Der Arbeitsrechtler aus Lippstadt ist ebenso der beste Ansprechpartner, wenn beispielsweise eine Kündigungsschutzklage oder eine Entfristungsklage eingereicht werden soll. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Lippstadt verfügt über ein umfangreiches Fachwissen. Dieses reicht von Problemstellungen bei der Bewerbung bis hin zu Problemen mit einer Kündigung. Der Arbeitsrechtler wird hierbei zunächst im Normalfall außergerichtlich tätig, indem er anstrebt, sich mit der anderen Partei außergerichtlich zu einigen oder einen Vergleich zu schließen. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, dann wird der Rechtsanwalt natürlich seinen Klienten bei Terminen vor Gericht wie der Güteverhandlung vertreten. Gestaltet sich ein Fall diffiziler, dann ist es angeraten, von Anfang an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht führen zu dürfen, muss der Rechtsanwalt ganz außerordentliche Erfahrungen - sowohl in der Praxis als auch in der Theorie - vorweisen können. Eine der Bedingungen ist, dass er mind. 100 Fälle, die in den Rechtsbereich des Arbeitsrechts fallen, bearbeitet hat. Eine weitere Bedingung ist, dass der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Überdies muss der Rechtsanwalt belegen, dass er sich weiterbildet und wenigstens eine arbeitsrechtliche Fortbildung im Jahr besucht hat. Kann der Anwalt nicht belegen, dass er sich weiterbildet und eine Fortbildung im Jahr besucht hat, dann wird der Fachanwaltstitel entzogen werden. Es ist somit offensichtlich, dass ein Fachanwalt im Arbeitsrecht sowohl in der Theorie als auch in der Praxis ein immenses Fachwissen vorzuweisen hat. Somit tut man also gut daran, gerade bei arbeitsrechtlichen Fällen, die sich schwieriger gestalten, sofort einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu kontaktieren.

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