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Jetzt Profil anlegenWelche Kündigungsfristen gelten für Geschäftsführerdienstverträge? Geschäftsführer einer GmbH sind nach deutschem Recht keine Arbeitnehmer. Das führt nicht nur zu völlig unterschiedlichen Haftungsbestimmungen zwischen Arbeitnehmern einerseits und Geschäftsführern andererseits. Es bestehen auch Unterschiede bei den maßgeblichen Kündigungsfristen. Obwohl Geschäftsführer nicht Arbeitnehmer sind, hatte der Bundesgerichtshof in älteren Entscheidungen angenommen, auf Dienstverträge von Fremdgeschäftsführern seien nicht die nach § 621 BGB bei Dienstverhältnissen geltenden Kündigungsfristen anwendbar, sondern die für Arbeitsverhältnisse geltenden längeren Fristen des § 622 BGB. Dieser Auffassung hatten...
weiter lesenIm Arbeits- und Geschäftsleben spielt die Sicherheit der Mitarbeitenden eine entscheidende Rolle. In Deutschland sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) definiert in § 3, dass das arbeitgebende Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen hat. Ein Teil dieser Arbeitssicherheit lässt sich über Schutzmaßnahmen gegen unkontrollierten Glasbruch realisieren. Auf diesen Aspekt werfen wir hier einen genaueren Blick. ArbSchG und Arbeitsstättenverordnung als Taktgeber ArbSchG und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) stehen in einem engen Zusammenhang und ergänzen einander. Während das ArbSchG die grundsätzlichen Pflichten von Arbeitgebern zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit...
weiter lesenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 19. Februar 2025 (Az. 10 AZR 57/24 ) entschieden, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn der Arbeitgeber Ziele verspätet vorgibt und diese somit ihre Anreizfunktion verlieren. Verspätete Zielvorgabe durch Arbeitgeber Der Kläger war bis zum 30. November 2019 in leitender Position bei der Beklagten tätig. Laut Arbeitsvertrag hatte er Anspruch auf eine variable Vergütung, deren Höhe von der Erreichung festgelegter Ziele abhing. Eine Betriebsvereinbarung sah vor, dass die Zielvorgaben jährlich bis zum 1. März mit einem Anteil von 70 % an Unternehmenszielen und 30 % an individuellen Zielen festgelegt werden müssen. Dennoch informierte die Beklagte die Führungskräfte erst am 26. September 2019 über einen angenommenen...
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