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Schwere Vorwürfe im Arbeitsverhältnis verlangen eine sorgfältige Aufklärung. Sie erlauben es dem Arbeitgeber aber nicht, einen bekannten Konflikt über Monate unbearbeitet zu lassen und erst dann fristlos zu kündigen, wenn ein später Hinweis die Beweisführung günstiger erscheinen lässt. Das Landesarbeitsgericht München hat mit Urteil vom 21. April 2026 – 9 SLa 495/25 entschieden, dass mehrere außerordentliche Kündigungen einer leitenden Oberärztin unwirksam waren, weil die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht eingehalten worden war. Das galt sowohl für Kündigungen wegen einer behaupteten Verleumdung beziehungsweise des entsprechenden Verdachts als auch für Kündigungen, die auf Druck aus der Belegschaft gestützt...
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Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat mit Urteil vom 06.08.2026 - 18 SLa 24/26 eine praxisrelevante Entscheidung zur Prozessbeschäftigung während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses getroffen. Die zentrale Aussage Ein Arbeitgeber muss für ein Angebot zur vorläufigen Weiterbeschäftigung kein rechtlich bindendes, sofort annahmefähiges Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB unterbreiten. Es reicht, wenn sich das Angebot erkennbar auf die bisherigen Arbeitsbedingungen bezieht. Lehnt der Arbeitnehmer ein solches Angebot zur Prozessbeschäftigung ohne triftigen Grund ab oder reagiert er gar nicht, drohen ihm Einbußen beim Annahmeverzugslohn nach § 11 Nr. 2 KSchG. Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil mehr Rechtssicherheit, für Arbeitnehmer...
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Wer nach einer unwirksamen Kündigung Annahmeverzugslohn fordert, muss sich weiterhin aktiv um neue Arbeit bemühen. Doch wie weit reicht die Auskunftspflicht gegenüber dem früheren Arbeitgeber wirklich? Das Bundesarbeitsgericht hat am 26.08.2026 - 5 AZR 37/25 hierzu wichtige Leitlinien aufgestellt und die Rechte gekündigter Arbeitnehmer in einem zentralen Punkt gestärkt . Der Fall: Streit um Annahmeverzugsvergütung Im zugrunde liegenden Verfahren stritten die Parteien nach einer unwirksamen Kündigung über die Höhe der Annahmeverzugsvergütung. Der Arbeitgeber berief sich auf § 11 Nr. 2 KSchG und warf dem Arbeitnehmer vor, es böswillig unterlassen zu haben, anderweitigen Verdienst zu erzielen. Über eine Stufenwiderklage verlangte er deshalb...
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