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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Themenbereich Arbeitsrecht löst Rechtsanwalt Nils Niendorf (Fachanwalt für Arbeitsrecht) vor Ort in Lutherstadt Wittenberg.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Lutherstadt Wittenberg


Arbeitsrecht Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Passgenaue Krankschreibung nach Kündigung
23.09.2024
Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Passgenaue Krankschreibung nach Kündigung In einem aktuellen Urteil hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschieden, dass eine passgenaue Krankschreibung unmittelbar nach einer Kündigung den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beeinträchtigen kann. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber möglicherweise nicht verpflichtet ist, Lohnfortzahlung zu leisten. Unser Beitrag erläutert die Hintergründe dieses Urteils. Fallbeschreibung: Krankschreibung nach eigener Kündigung Im vorliegenden Fall reichte der Mitarbeiter seine Kündigung beim Arbeitgeber ein. Am Tag nach der Kündigung besuchte er seinen Hausarzt und erhielt eine Krankschreibung, die exakt bis zum Ende der ... weiter lesen
Arbeitsrecht Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall über den Beendigungstermin hinaus? - Zum Teil noch immer unbekannt
19.09.2024
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung (bis zu sechs Wochen wegen derselben Erkrankung) endet an sich mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, auch wenn der sechswöchige Zeitraum noch nicht ausgeschöpft ist. Das Gesetz sieht hiervon seit Langem aber eine Ausnahme vor, die manche Arbeitgeber auch heute noch überrascht. In meiner Beratungspraxis habe ich nach Jahren der "Pause" wieder mehrere Fälle, die den § 8 Abs. 1 EFZG betreffen. Was steht in § 8 Abs. 1 EFZG? Kurz gefasst: Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis "aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit" kündigt, muss er die Entgeltfortzahlung (bis zu sechs Wochen wegen derselben Erkrankung) auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses leisten (an sich wäre das ... weiter lesen
Arbeitsrecht Minusstunden im Sommerloch: Rechtliche Fallstricke für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Sommerzeit bringt für viele Unternehmen eine Phase reduzierter Geschäftsaktivitäten mit sich. Leere Büros, ruhige Telefone und eine Flut von Abwesenheitsnotizen prägen das Bild. In dieser Zeit des sogenannten Sommerlochs kann es leicht zu Minusstunden kommen. Doch was genau sind Minusstunden im Sommerloch und welche rechtlichen Aspekte müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten? Definition und Entstehung von Minusstunden im Sommerloch Minusstunden entstehen, wenn Arbeitnehmer weniger arbeiten als vertraglich vereinbart. Im sogenannten Sommerloch kann dies besonders häufig vorkommen, etwa wenn Mitarbeiter aufgrund geringerer Auslastung früher in den Feierabend geschickt werden. Wichtig zu wissen: Minusstunden dürfen nur dann angerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer selbst für die  geringere ... weiter lesen

Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Lutherstadt Wittenberg
(© Ingo Bartussek / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist in Deutschland im Zivilrecht verankert. Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche Gesetze und Verordnungen sowie weitere verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Grundsätzlich kann es in zwei Teilbereiche unterteilt werden: das individuelle Arbeitsrecht sowie das kollektive Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Gesetze und Vorschriften sind in keinem einheitlichen Gesetzbuch verankert. Rechtsgrundlage ist vielmehr das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Betriebsvereinbarungen, Spezialgesetze und Tarifverträge. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, dann wird der Streit vor dem ArbG ausgetragen. Nächste Instanz im Falle einer Beschwerde oder Berufung ist das Landesarbeitsgericht. Das BAG ist die letzte Instanz.

Der Weg zu einem neuen Beschäftigungsverhältnis

Eine Stellenanzeige ist für die allermeisten die ideale Art und Weise, um eine neue Arbeitstätigkeit zu finden. Selbstverständlich kann man auch eine Blindbewerbung tätigen. Eine Blindbewerbung ist eine Bewerbung ohne Aufforderung. Bei Stellenausschreibungen greift das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz. Das AGG (Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz) legt fest, dass eine Stellenausschreibung nicht diskriminierend sein darf. Sie darf auch nicht gegen das Gebot der Gleichberechtigung verstoßen. Es gilt ein absolutes Verbot der Diskriminierung. In heutiger Zeit sind die Arten, in denen Arbeit ausgeführt werden kann, sehr vielseitig. So besteht die Möglichkeit, dass man auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Vielleicht ist man auch auf der Suche nach einer Vollzeitstelle oder man bevorzugt eine Nebenbeschäftigung, Telearbeit oder Heimarbeit. Wissen sollte man, dass in der BRD seit 2017 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro in der Stunde gilt. Die Bewerbung ist dann der erste Schritt, um eine Stelle, die man für sich gefunden hat, zu bekommen. Ist die schriftliche Bewerbung aussagekräftig und hat der Arbeitgeber Interesse, dann folgt ein Vorstellungsgespräch. Kann man im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugen und bekommt die Stelle, dann wird im Normalfall ein Arbeitsvertrag geschlossen.

Arbeitsvertrag - der Inhalt


(© / fotolia.com)

Ein Arbeitsverhältnis entsteht grundsätzlich mit Abschluss eines Arbeitsvertrages. In diesem ist die rechtliche als auch die soziale Beziehung beider Parteien geregelt. Dabei ist z.B. ein befristeter Arbeitsvertrag möglich. Meist wird diese Variante bei einer Projektarbeit gewählt oder um einen temporären Bedarf zu decken. Ist der Arbeitsvertrag befristet, dann ist hier noch zu differieren zwischen einer Befristung ohne sachlichen Grund und einer mit sachlichen Grund. Ebenso möglich ist ein Vertrag ganz ohne Befristung, sprich ein unbefristeter Vertrag. Im Unterschied zum befristeten Arbeitsvertrag wird hier kein Ende des Arbeitsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist ein rechtlich gültiges Dokument, das die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber festlegt. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ergeben sich Pflichten und Rechte für das Beschäftigungsverhältnis. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Lohnzahlungspflicht. Ebenso im Arbeitsvertrag geregelt sind unter anderem folgende Punkte: Angaben über die Arbeitszeiten, Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Urlaubstage, Umgang mit Überstunden, Probezeit, Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Ebenfalls meist ausgeführt und vermerkt sind Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Anmerkung: die Zahlung z.B. von Weihnachtsgeld kann auch durch sogenannte betriebliche Übung zustande kommen. Als betriebliche Übung versteht man, dass, wenn ein Arbeitgeber Verhaltensweisen regelmäßig wiederholt, der Arbeitnehmer zu Recht davon ausgehen darf, dass dieses Verhalten auch in Zukunft Anwendung findet. Auch wenn Anspruch auf die Überlassung eines Firmenwagens besteht, dann wird dies häufig im Arbeitsvertrag geregelt. Zahlt der Arbeitgeber eine Gratifikation oder gewährt eine Bonuszahlung, dann finden sich meist auch diesbezügliche Ausführungen im Arbeitsvertrag. Eine Ausnahme stellen Arbeitsverträge bei einem Leiharbeitsverhältnis dar. Liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor, dann wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem aktiv gearbeitet wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher, im Regelfall eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine begrenzte Zeit. Gesetzliche Regelungen, die Zeitarbeitsfirmen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu befolgen haben, sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fixiert.

Diese Rechte hat ein Arbeitnehmer in der BRD


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Als Arbeitnehmer bzw. Angestellter hat man in in der BRD eine Fülle an Rechten und steht unter besonderem Schutz. So regelt z.B. das EFZG die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Zahlung des Lohns an gesetzlichen Feiertagen. Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im MuSchG geregelt. Ferner hat jedes Elternteil Anspruch auf Elterngeld, um ein Kind, bis dieses das dritte Lebensjahr vollendet hat, zu erziehen und zu betreuen. Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Durch das Gesetz soll die Gesundheit sämtlicher Angestellten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes verbessert und gesichert werden. Arbeitsunfälle sollen weitestgehend verhindert werden. Durch die Ausgleichsabgabe soll zudem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer zusätzlich erhöht. Überdies wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz verabschiedet. Es soll die Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen eliminieren. Ist man in den letzten zwei Jahren für mindestens zwölf Monate einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen und ist jetzt arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Falle der Insolvenz eines Betriebes haben Beschäftigte einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Außerdem hat man als Angestellter eine ganze Reihe an weiteren Rechten wie beispielsweise das Recht auf Urlaub, das Recht auf Anhörung, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.

Die Formen der Kündigung: diese Kündigungsformen gibt es


(© Kautz15 / fotolia.com)

Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. D.h., damit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Wirksamkeit hat, müssen nicht beide Vertragsparteien mitwirken, sondern es muss nur sichergestellt werden, dass der Gekündigte die Kündigung auch bekommt. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis kündigen. Kündigt der Arbeitgeber, dann gibt es diverse Gründe für die Kündigung. So kann es sich bei der Kündigung beispielsweise um eine fristlose Kündigung handeln. Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Die fristlose Kündigung wird oftmals auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die für den Regelfall vorgeschriebene Frist für die Kündigung wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten. Für jede fristlose Kündigung muss es einen wichtigen Grund geben. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorhanden sind, die unter Berücksichtigung aller Umstände dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar machen zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Diebstahl. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann zur fristlosen Kündigung führen. In nur wenigen Ausnahmen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung allerdings bei einer privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz. Andere Kündigungsformen, deren Grund im Verhalten des Arbeitnehmers liegt, sind die personenbedingte Kündigung oder auch die verhaltensbedingte Kündigung beziehungsweise die Verdachtskündigung. Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund, wie der Name bereits annehmen lässt, in der Person des Arbeitnehmers. Personenbedingte Kündigungsgründe liegen vor, wenn der Angestellte wegen seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Auf ein Verschulden des Angestellten kommt es hierbei nicht an. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist immer dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt. Bei der Verdachtskündigung handelt es sich um einen Unterfall der personenbedingten Kündigung. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben könnte. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorangegangene Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden kann, das ergibt sich entweder aus den Regelungen zur gesetzlichen Kündigungsfrist oder aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag bzw. aus dem Arbeitsvertrag. Bei einer Änderungskündigung handelt es sich nicht um eine Kündigung, die auf die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses abzielt. Kennzeichnend für die Änderungskündigung ist, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beenden, sondern fortsetzen will. Allerdings zu geänderten Arbeitsbedingungen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, bei der von einer Partei der Arbeitsvertrag gekündigt wird, wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen. Das Beschäftigungsverhältnis wird aufgelöst. Durchaus üblich ist es, den Angestellten nach einer erfolgten ordentlichen Kündigung oder auch nach einem Auflösungsvertrag mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freizustellen. Das Gehalt wird in dieser Zeit weitergezahlt. Des Weiteren ist es nicht unüblich, dass gerade bei einer betriebsbedingten Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung ausgezahlt wird. Der Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich z.B. aus einem Sozialplan, der von dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. Wird ein Beschäftigungsverhältnis beendet, gleich aus welchem Grund, hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Müssen nach einer Kündigung noch zusätzliche Modalitäten geklärt werden, dann kann dies im Rahmen eines sogenannten Abwicklungsvertrages erfolgen. Auch darin kann eine etwaige Abfindung festgehalten werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage zu erheben kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Wissen sollte man, dass gegen jede Kündigung rechtlich vorgegangen werden kann mit einer Kündigungsschutzklage, außer es wurde in einem Abwicklungsvertrag ausdrücklich anders vereinbart. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann angebracht, wenn man seine Stelle behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu bekommen. Möchte man eine Kündigungsschutzklage einreichen, dann ist unbedingt die Frist von 3 Wochen ab Erhalt zu beachten. Generell braucht der Arbeitnehmer für das Einreichen der Kündigungsschutzklage keinen Rechtsanwalt. Allerdings ist es ausdrücklich angeraten, die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts zu geben. Der Anwalt zum Arbeitsrecht wird nicht nur alle erforderlichen Schriftsätze erstellen. Er wird seinen Mandanten auch bei allen Gerichtsterminen vertreten.

Der Betriebsrat: Aufgaben und Vorteile für Mitarbeiter eines Unternehmens


(© Marco2811 / fotolia.com)

Verfügt ein Unternehmen über einen Betriebsrat, dann profitieren Arbeitnehmer von zahlreichen Vorteilen. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Belegschaft. Er vertritt die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und hat ein Recht auf Mitbestimmung z.B. bei sozialen Angelegenheiten. Auch zum Beispiel im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Reihe von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Sollen Arbeitnehmer auf andere Arbeitsplätze versetzt werden, hat der Betriebsrat ebenso ein Wörtchen mitzureden. Das ist auch der Fall, wenn eine Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung erfolgen soll. Bei derartig gelagerten Fällen muss der Arbeitgeber immer den Betriebsrat informieren. Ebenfalls muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung erfolgen soll, wie die Einführung vollkommen neuer Fertigungsverfahren und Arbeitsmethoden. Können sich Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Konfrontation ersparen. Eine Einigungsstelle ist quasi ein betriebliches Schiedsgericht. Die Einigungsstelle ist ein Ausgleich, den der Gesetzgeber geschaffen, dafür, dass der Betriebsrat nicht zum Streik auffordern darf - anders als die Gewerkschaften. Die Einigungsstelle setzt sich zusammen aus einem unparteiischen Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl an Beisitzern. Jedoch sind auch die Rechte, die der Betriebsrat innehat, durchaus eingeschränkt. Das z.B., wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Dem Betriebsrat selbst steht kein selbständiges Recht auf Einsicht zu. Gestritten wird oft um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Zielen und Evaluierungen der einzelnen Angestellten partizipieren darf und welche Informationsrechte ihm dabei zustehen. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die gesetzliche Grundlage der Tätigkeit von Betriebsräten. Das BetrVG regelt die Bildung betriebsverfassungsrechtlicher Organe, insbesondere eines Betriebsrats, und bestimmt dessen Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte im Unternehmen. Übrigens ist das Pendant zum Betriebsrat im öffentlichen Dienst der Personalrat. Als Arbeitnehmer kann es auch durchaus Sinn machen, einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung, die sich für die ökonomischen, sozialen und kulturellen Interessen abhängig Beschäftigter einsetzt. Hauptziel ist es sicherlich, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, wie beispielsweise die Höhe des Arbeitslohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Falls nötig wird zur Zielerreichung ein Streik durchgeführt. Arbeitnehmer haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber zu informieren, dass sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Allerdings kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft weiß. Gerade wenn in einem Unternehmen Tarifverträge angewendet werden. In einem derartigen Fall profitieren Angestellte, die Gewerkschaftsmitglied sind, von besseren Arbeitsbedingungen oder auch einer besseren Bezahlung als andere Angestellte des Betriebs.

In welchen Fällen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft

Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht ist der optimale Ansprechpartner bei allen Problemstellungen im Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht vertritt sowohl die Arbeitnehmerrechte als auch die Arbeitgeberrechte. In Lutherstadt Wittenberg sind etliche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Arbeitsrecht mit einer Kanzlei vertreten. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Lutherstadt Wittenberg ist nicht nur bei allgemeinen Fragen der perfekte Ansprechpartner wie: was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht? Wie steht es rechtlich mit Gehaltsverzicht? Der Rechtsanwalt in Lutherstadt Wittenberg für Arbeitsrecht kann ebenfalls helfen, wenn es Probleme mit einer Lohnpfändung gibt, ein Geschäftsführervertrag verfasst werden oder eine Entfristungsklage erhoben werden soll. Der Anwalt im Arbeitsrecht aus Lutherstadt Wittenberg hat ein breites Fachwissen in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Von der Bewerbung bis hin zur Kündigung. Der Rechtsanwalt wird hierbei zunächst anstreben, außergerichtlich eine Einigung zu finden wie einen Vergleich. Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Rechtsanwalt die Gerichtsvertretung. Gestaltet sich ein Fall komplexer, dann ist es angeraten, von Anfang an einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht aufzusuchen. Damit ein Anwalt den Titel Fachanwalt zum Arbeitsrecht tragen darf, muss er ganz außerordentliche theoretische als auch praktische Kenntnisse in diesem Gebiet vorweisen. So ist es unter anderem nötig, dass er mind. hundert Fälle zu arbeitsrechtlichen Themen bearbeitet hat. Zudem muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass jährlich eine Fortbildung im Bereich des Arbeitsrechts besucht wurde. Kann der Beleg der jährlichen Weiterbildung nicht erbracht werden, dann entzieht die Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis, den Titel Fachanwalt zu tragen. Es ist also deutlich, dass ein Fachanwalt im Arbeitsrecht über eine ganz außerordentliche Qualifikation verfügt. Somit tut man somit gut daran, gerade bei arbeitsrechtlichen Fällen, die sich schwieriger gestalten, umgehend einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu konsultieren.

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