Anwalt Arbeitsrecht Mainz – Fachanwälte finden!

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Anwalt Arbeitsrecht Mainz (© pure-life-pictures / fotolia.com)

Im deutschen Recht zählt das Arbeitsrecht mit zu den umfassendsten Rechtsgebieten. Gerade im Bereich des Arbeitsrechts ist die Rechtsprechung nicht selten in der Position, geltende Gesetze auf ganz spezielle Einzelfälle anzuwenden. Dabei gibt es in Deutschland laut Statistik immer mehr arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die vor Gericht enden.

Egal, ob es sich um eine Kündigung handelt, eine Abfindung, oder um ein Arbeitszeugnis. Ist man kein Jurist, kann man die Rechtslage nicht fundiert bewerten. Fühlt man sich als Arbeitnehmer ungerecht behandelt, sollte man die Tatsachen von einem Anwalt prüfen lassen. Ein Anwalt wird zunächst die Situation juristisch bewerten und seinem Mandanten sinnvolle weitere Maßnahmen vorschlagen. Nachdem gerade das Arbeitsrecht ein außerordentlich umfassendes und diffiziles Rechtsgebiet ist, sollte man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Mainz aufsuchen. Lebt ...

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Zum Fachgebiet Arbeitsrecht berät Sie gern Rechtsanwältin Maren Habel (Fachanwältin für Arbeitsrecht) mit Kanzlei in Mainz.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Mainz


Arbeitsrecht Weihnachtsprämie bei ruhendem Arbeitsverhältnis?
Wann spricht man von einem ruhenden Arbeitsverhältnis? Von einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses ist die Rede, wenn die gegenseitigen Hauptleistungspflichten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ausgesetzt sind. In einer solchen Situation schuldet der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung, und der Arbeitgeber muss keine Vergütung zahlen. Beispielhafte Situationen dafür sind etwa, wenn ein Arbeitnehmer in Elternzeit geht, einen Angehörigen pflegen muss oder eine befristete Erwerbsunfähigkeitsrente erhält. Genau genommen bedeutet ein ruhendes Arbeitsverhältnis, dass nur die Hauptleistungspflichten aufgehoben sind. Das gesamte Arbeitsverhältnis mit allen Nebenpflichten besteht jedoch weiterhin. Die Zeiten des ruhenden Arbeitsverhältnisses werden bei der ... weiter lesen
Arbeitsrecht Änderungen im deutschen Arbeitsrecht 2024 für juristische Personen des Privatrechts
Das Jahr 2024 bringt bedeutende Änderungen im deutschen Arbeitsrecht mit sich, die insbesondere für juristische Personen des Privatrechts von Relevanz sind. Angesichts der kontinuierlichen rechtlichen Anpassungen ist es unerlässlich, auf dem neuesten Stand zu bleiben, um mögliche Risiken zu minimieren. Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über die wichtigsten Veränderungen und wie Sie sich darauf vorbereiten können. Wichtige Änderungen im Arbeitsrecht 2024 Arbeitsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung in Deutschland, insbesondere für eine juristische Person des Privatrechts . Es dient als rechtlicher Rahmen, der sowohl die Pflichten als auch die Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern definiert. Da die Gesetzgebung in diesem Bereich ständig weiterentwickelt wird, ist es ... weiter lesen
Arbeitsrecht Ich wehre mich gerichtlich gegen eine Kündigung. Muss ich zum Gerichtstermin erscheinen?
15.11.2024
Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, müssen Sie als Partei des Rechtsstreits verpflichtend nur dann zu Güte- und Gerichtsterminen vor dem Arbeitsgericht erscheinen, wenn das Gericht Ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich angeordnet hat. Richterinnen und Richter handhaben dies unterschiedlich. Wurde Ihr persönliches Erscheinen angeordnet und möchten oder können Sie nicht teilnehmen, so kann - etwa bei urlaubsbedingter Abwesenheit - die Entbindung vom persönlichen Erscheinen beantragt werden oder Sie müssen sich ausreichend entschuldigen. Eine ärztlich bescheinigte krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit genügt hier regelmäßig nicht, eine ärztlich attestierte Verhandlungsunfähigkeit aufgrund der konkreten Erkrankung hingegen regelmäßig ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Mainz

Fachanwalt Arbeitsrecht Mainz
Fachanwalt Arbeitsrecht Mainz (© pure-life-pictures / fotolia.com)
... man in einer Stadt, dann hat man Glück, denn einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu finden, gestaltet sich Dank des Internets einfach.

Es ist offensichtlich, weshalb man sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mainz suchen sollte. Zum einen ist es natürlich die Nähe, die es Mandanten einfach macht, Termine persönlich wahrzunehmen. Vor allem in Rechtsfragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, die sich nicht selten schwierig gestalten, ist es sinnvoll, persönliche Gespräche zu führen. Im Beratungsgespräch wird der Fachanwalt die Fakten prüfen, sich ein Urteil bilden und weitere Schritte erörtern. Manchmal klärt sich die Angelegenheit bereits, wenn der Anwalt Kontakt zum Arbeitgeber aufnimmt. Wird keine Lösung herbeigeführt, kann es sein, dass ein Verfahren vor Gericht unumgänglich ist. Dabei vertritt der Anwalt seinen Mandanten vor Gericht. Sich bei arbeitsrechtlichen Problemen an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, ist damit das Beste, was ein Arbeitnehmer bei diesbezüglichen Problemen machen kann. Denn auf diese Weise kann man sich absolut sicher sein, dass man einen Experten an seiner Seite hat, der über umfassende Fachkenntnisse verfügt. Ein Fachanwalt hat diese Fachkenntnisse im Rahmen einer umfangreichen Zusatzqualifikation erworben. Denn will man sich in Deutschland Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mainz nennen, muss man nicht nur einen Fachanwaltskurs besucht haben. Überdies ist es unerlässlich, dass man eine bestimmte Anzahl an Arbeitsrechtsfällen bearbeitet hat. Vorgeschrieben ist hierbei eine Bearbeitung von mindestens 100 arbeitsrechtlichen Fällen. Von den hundert bearbeiteten arbeitsrechtlichen Fällen müssen außerdem mindestens 50 gerichtlich bzw. rechtsförmlich stattgefunden haben. Es ist offensichtlich, dass ein Fachanwalt damit ein außerordentliches Fachwissen hat. Es besteht kein Zweifel, will man in arbeitsrechtlichen Belangen sehr gut vertreten sein, sollte man sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Mainz
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Das Arbeitsrecht ist geprägt durch eine umfassende Rechtsprechung. Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche Gesetze und Verordnungen sowie weitere verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Das Arbeitsrecht unterteilt sich in 2 Teilbereiche: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einzigen Gesetzbuch ratifiziert. Vielmehr finden sich Regelungen zum größten Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und in Spezialgesetzen. Für rechtliche Auseinandersetzungen ist das ArbG zuständig. Nächsthöhere Instanz im Falle einer Beschwerde oder Berufung ist das LAG. Das BAG ist die allerletzte Instanz.

Gleich ob Nebenjob oder Vollzeitstelle - über ein Stellenangebot wird man fündig

Eine Stellenanzeige ist für die meisten die ideale Art und Weise, um eine neue Arbeitstätigkeit zu finden. Auch eine Initiativbewerbung ist selbstverständlich eine Möglichkeit. Stellenanzeigen müssen konform mit dem AGG sein. Das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz legt fest, dass eine Stellenausschreibung weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie zum Beispiel Ausschluss aufgrund einer Behinderung. Es gilt ein absolutes Verbot der Diskriminierung. Die Arten an Arbeit sind heute äußerst vielfältig. Es kann sein, dass man auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle ist. Oder man ist auf der Suche nach einem Vollzeitjob, nach einem Nebenjob, nach einer Teilzeitarbeit. Auch die Option von Telearbeit bzw. Heimarbeit ist heute üblich. Wissen sollte man, dass in der BRD seit 2017 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro in der Stunde gilt. Die Bewerbung ist dann die erste Etappe, um eine Anstellung, die man für sich ausfindig gemacht hat, zu bekommen. Nur wenn die Bewerbung aussagekräftig und formal perfekt ist, wird man die zweite Hürde nehmen können: das Vorstellungsgespräch. Kann man im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugen und bekommt den Job, dann wird im Regelfall ein Arbeitsvertrag geschlossen.

Der Arbeitsvertrag


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Der Arbeitsvertrag bildet den Grundstein eines Arbeitsverhältnisses. Darin geregelt findet sich sowohl die rechtliche als auch die soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, z.B. um einen temporären Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Ist der Arbeitsvertrag befristet, dann ist hier noch zu differieren zwischen einer Befristung ohne Sachgrund und einer mit Sachgrund. Ebenso möglich ist ein Arbeitsvertrag ganz ohne Befristung, sprich ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Im Unterschied zum befristeten Arbeitsvertrag wird hier kein Ende des Beschäftigungsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Art des Dienstvertrages und damit Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Für das Arbeitsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für beide Parteien Rechte und Pflichten. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Lohnzahlungspflicht. Ferner sind im Arbeitsvertrag u.a. folgende Punkte geregelt: Stellenbeschreibung, Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Angaben über die Arbeitszeiten sowie Regelungen bezüglich Nachtarbeit, Feiertags- und Sonntagsarbeit, etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch, Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Ebenfalls im Arbeitsvertrag ausgeführt sind zudem der Anspruch auf eine etwaige betriebliche Altersvorsorge oder auch das Weihnachtsgeld. Hinweis: die Zahlung zum Beispiel von Weihnachtsgeld kann auch durch sog. betriebliche Übung zustande kommen. Als betriebliche Übung versteht man, dass, wenn ein Arbeitgeber Verhaltensweisen regelmäßig wiederholt, der Arbeitnehmer zu Recht davon ausgehen darf, dass dieses Verhalten auch in Zukunft zur Anwendung kommt. Auch eine Dienstwagenüberlassung kann direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Wahlweise kann eine separate Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Wird eine Gratifikation bezahlt oder besteht Anspruch auf Tantieme, dann findet sich auch das oftmals direkt im Arbeitsvertrag schriftlich ausgeführt. Einen Sonderfall stellt ein Leiharbeitsverhältnis bzw. eine Arbeitnehmerüberlassung dar. Hier wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Unternehmen geschlossen, bei dem einer Arbeit direkt nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher, in der Regel eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine begrenzte Zeit. Gesetzliche Regelungen bei einer Arbeitnehmerüberlassung finden sich im AÜG.

Die Rechte von Arbeitnehmern im Überblick


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Beschäftigte genießen in Deutschland einen besonderen Schutz des Staates. So regelt z.B. das EFZG die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen. Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Außerdem besteht ein Anspruch auf Elternzeit gemäß dem BEEG. Jedes Elternteil hat demzufolge das Recht in Elternzeit zu gehen, um sein Kind zu betreuen. Dies bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Ferner existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz. Sinn des ArbSchG ist es, den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz für Beschäftigte umfassend und in allen Tätigkeitsbereichen zu gewährleisten und zu regeln. Es gilt, Arbeitsunfälle so gut als möglich zu verhindern. Durch die Ausgleichsabgabe soll außerdem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer weiter erhöht. Seit 07 2017 ist des Weiteren das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Es soll die Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen beseitigen. Ist man arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, man hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stand zudem in den letzten 2 Jahren für mind. 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Muss das Unternehmen, für das man tätig ist, Insolvenz anmelden, besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld. Ferner hat man als Angestellter eine ganze Reihe an weiteren Rechten wie zum Beispiel das Recht auf Anhörung, das Recht auf Urlaub, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.

Kündigung: das Ende des Arbeitsverhältnisses


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Bei einer Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses handelt es sich um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur eine der Vertragsparteien den Willen zu kündigen offenbaren muss, der anderen Vertragspartei muss die Kündigung bloß zugehen. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Arbeitnehmer. Kündigt der Arbeitgeber, dann gibt es diverse Gründe für die Kündigung. Die Kündigung kann zum Beispiel eine fristlose Kündigung sein. Bei einer fristlosen Kündigung wird das Beschäftigungsverhältnis nicht zu einem bestimmten Datum, sondern sofort beendet. Die fristlose Kündigung ist auch als außerordentliche Kündigung bekannt. Bei der fristlosen Kündigung gilt keine Kündigungsfrist. Sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Die fristlose Kündigung wird mit ihrem Zugang wirksam. Es muss ferner einen „wichtigen Grund“ geben. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Fakten vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände dem Kündigenden die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht zumutbar machen z.B. Diebstahl oder sexuelle Belästigung. Auch eine Arbeitsverweigerung kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. In nur wenigen Fällen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung jedoch bei einer privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz. Andere Arten der Kündigung, die im Verhalten des Angestellten begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die personenbedingte oder die verhaltensbedingte Kündigung. Wie der Name bereits vermuten lässt, liegt der Kündigungsgrund bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Angestellten begründet. Sie ist dann möglich, wenn der Angestellte seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht nur temporär, sondern für eine bestimmte Dauer nicht leisten kann. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist dann angebracht, wenn das Verhalten des Angestellten den betrieblichen Frieden dauerhaft stört oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Bei der Verdachtskündigung handelt es sich um einen Unterfall der personenbedingten Kündigung. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hegt, dass der Angestellte eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben könnte. Eine vorangehende Abmahnung ist beim Ausspruch einer Verdachtskündigung in der Regel nicht nötig. Die ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Die Frist der Kündigung kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Im Gegensatz zur fristgerechten oder fristlosen Kündigung ist die Änderungskündigung eher wenigen Arbeitnehmern ein Begriff. Kennzeichnend für die Änderungskündigung ist, dass der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis mit dem Angestellten grundsätzlich nicht beenden, sondern fortsetzen will. Allerdings zu geänderten Arbeitsbedingungen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Nicht unüblich ist es, den Arbeitnehmer nach Abschluss eines Auflösungsvertrages oder auch nach einer ordentlichen Kündigung von der Arbeit bei vollem Gehalt freizustellen. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oft der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Oft ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung aus dem Sozialplan. Wird ein Beschäftigungsverhältnis aufgelöst, gleich aus welchem Grund, hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Aushändigung eines Arbeitszeugnisses. Ist eine Kündigung bereits erfolgt und es müssen noch Folgen und Ablauf der Kündigung geklärt werden, dann wird hierfür ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen. Ein Abwicklungsvertrag ist eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die die Folgen und den Ablauf der Kündigung festlegt. Im Abwicklungsvertrag kann zum Beispiel auch die Zahlung einer Abfindung beschlossen werden. Auch kann z.B. auf das Recht der Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet werden. Wissen sollte man, dass gegen jede Kündigung rechtlich vorgegangen werden kann mit einer Kündigungsschutzklage, außer es wurde in einem Abwicklungsvertrag ausdrücklich anders vereinbart. Im Übrigen dient eine Kündigungsschutzklage nicht nur dazu, um eine Anstellung zu behalten, sondern auch, um eine Abfindung zu bekommen. Grundsätzlich gilt für das Erheben einer Kündigungsschutzklage eine Frist von 3 Wochen, die unbedingt einzuhalten ist. Generell kann man die Klage auch persönlich beim Arbeitsgericht einreichen. Ein Rechtsanwalt ist nicht zwingend nötig. Allerdings ist es dringend angeraten, die Angelegenheit in die Hände eines Rechtsanwalts zu geben. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht wird nicht nur alle nötigen Schriftsätze erstellen. Er wird seinen Klienten auch bei sämtlichen Terminen vor Gericht vertreten.

Was sind die Rechte und Aufgaben des Betriebsrats? Welche Vorteile haben Beschäftigte?


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Verfügt ein Betrieb über einen Betriebsrat, dann profitieren Arbeitnehmer von zahlreichen Vorteilen. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht und vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern. Auch z.B. im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Reihe von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Sollen Arbeitnehmer auf andere Arbeitsplätze versetzt werden, hat der Betriebsrat ebenfalls ein Wörtchen mitzureden. Dies ist auch der Fall, wenn eine Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung erfolgen soll. Bei derartig gelagerten Fällen muss der Arbeitgeber stets den Betriebsrat in Kenntnis setzen. Auch wenn ein Unternehmer in seinem Betrieb eine Betriebsänderung plant, wie z.B. Kurzarbeit und die Zahlung eines Saisonkurzarbeitergeldes oder einen befristeten Gehaltsverzicht, muss hierüber zunächst ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen. Können sich Betriebsrat und Arbeitsgeber in einer Sache nicht einigen, dann wird eine Einigungsstelle angerufen. Eine Einigungsstelle ist quasi ein betriebliches Schiedsgericht. Der Betriebsrat darf anders als Gewerkschaften nicht zum Streik auffordern. Hierfür hat der Gesetzgeber die Einigungsstelle als Ausgleich geschaffen. Die Einigungsstelle setzt sich zusammen aus einem unparteiischen Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl an Beisitzern. Allerdings sind auch die Rechte, die der Betriebsrat innehat, durchaus eingeschränkt. Das z.B., wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Dem Betriebsrat selbst steht kein selbständiges Einsichtsrecht zu. Strittig ist die Frage, inwieweit der Betriebsrat basierend auf einer Zielvereinbarung auch an den Evaluierungen und den Zielen der einzelnen Beschäftigten mitwirken darf. Die gesetzlichen Grundlagen für die Mitbestimmung und die Rechte des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Das BetrVG regelt nicht nur, unter welchen Voraussetzungen ein Betriebsrat gegründet werden kann, es regelt ferner auch sämtliche Rechte, welche einem Betriebsrat im Verhältnis zum Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Übrigens ist das Gegenstück zum Betriebsrat im öffentlichen Dienst der Personalrat. Es kann auch durchaus sinnvoll sein, als Arbeitnehmer einer Gewerkschaft beizutreten. Gewerkschaften sind demokratische Vereinigungen von Arbeitnehmern, die die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen. Hauptziel ist es zweifellos, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu verbessern, wie z.B. die Höhe des Lohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Führen die Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden zu keinen vernünftigen Ergebnissen, wird zum Streik aufgerufen. Arbeitnehmer sind übrigens nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Gewerkschaftsmitgliedschaft mitzuteilen. Allerdings kann es von Nutzen sein, wenn der Arbeitgeber davon weiß. Gerade wenn in einem Betrieb Tarifverträge angewendet werden. In diesem Fall profitieren Mitglieder der Gewerkschaft nicht selten von einer besseren Entlohnung und auch anderen günstigeren Arbeitsbedingungen als andere Beschäftigte.

Fachkundige Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragen erhalten Sie bei einem kompetenten Anwalt

Hat man Probleme im Arbeitsrecht, dann ist der beste Ansprechpartner eine Kanzlei zum Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch die Arbeitgeberrechte. In Mainz finden sich einige Fachanwaltskanzleien zum Arbeitsrecht. Der Anwalt zum Arbeitsrecht in Mainz ist nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn man Fragestellungen grundsätzlicher Natur hat, z.B. bezüglich Mobbing oder einer Scheinselbständigkeit. Der Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht in Mainz ist auch die richtige Kontaktperson, wenn ein Geschäftsführervertrag verfasst oder eine Kündigungsschutzklage erhoben werden soll. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Mainz besitzt ein umfassendes Fachwissen. Dieses reicht von Problemstellungen beim Vorstellungsgespräch bis hin zu Schwierigkeiten mit einer Kündigung. Der Rechtsanwalt wird dabei zunächst anstreben, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen wie einen Vergleich. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, dann wird der Rechtsanwalt natürlich seinen Klienten bei Terminen vor Gericht wie der Güteverhandlung vertreten. Gestaltet sich ein Fall komplexer, dann ist es empfohlen, von Anfang an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht aufzusuchen. Damit ein Anwalt den Titel Fachanwalt zum Arbeitsrecht tragen darf, muss er ganz besondere theoretische als auch praktische Kenntnisse in diesem Fachbereich vorweisen. Eine der Voraussetzung ist, dass er mind. hundert Fälle, die in das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts fallen, bearbeitet hat. Der Rechtsanwalt muss außerdem einen fachspezifischen Fachanwaltslehrgang erfolgreich besucht haben. Außerdem muss der Rechtsanwalt belegen, dass er sich fortbildet und wenigstens eine arbeitsrechtliche Fortbildung im Jahr besucht hat. Kann der Beleg der jährlichen Weiterbildung nicht erbracht werden, dann entzieht die Kammer die Befugnis, den Titel Fachanwalt zu führen. Es ist somit ganz deutlich, dass ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht eine außerordentliche Fachkompetenz besitzt. Vor allem bei einer komplexen Fallgestaltung tut man daher gut daran, sich umgehend an einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht zu wenden.

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