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Anwalt Arbeitsrecht Marburg – Fachanwälte finden!

9 Fachanwälte für Arbeitsrecht in Marburg
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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Thomas Kelz Kelz Dalkowski Bredendiek Cosic Rechtsanwälte
Adresse Icon Bismarckstraße 14, 35037 Marburg

Fachanwalt Thomas Kelz mit Kanzlei in Marburg bietet Rechtsberatung bei rechtlichen Fragen im Fachgebiet Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jürgen Wöflein
Adresse Icon Wilhelmstraße 27 , 35037 Marburg

Fachanwalt Jürgen Wöflein mit Anwaltskanzlei in Marburg bietet anwaltliche Vertretung bei juristischen Streitigkeiten im Fachgebiet Arbeitsrecht.

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Rechtsanwältin • Fachanwältin für Arbeitsrecht
Martina Lehne
Adresse Icon Bahnhofstraße 36, 35037 Marburg

Fachanwältin Martina Lehne mit Anwaltskanzlei in Marburg bietet anwaltliche Hilfe bei juristischen Streitigkeiten im Anwaltsschwerpunkt Arbeitsrecht.

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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hans-Dieter Wolf
Adresse Icon Deutschhausstraße 32 , 35037 Marburg

Rechtsanwalt Hans-Dieter Wolf mit Rechtsanwaltskanzlei in Marburg betreut Fälle fachmännisch bei aktuellen Rechtsproblemen aus dem Fachgebiet Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Sebastian Adler
Adresse Icon Hedwig-Jahnow-Straße 18 , 35037 Marburg

Zum Schwerpunkt Arbeitsrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Adler (Fachanwalt für Arbeitsrecht) mit Fachanwaltsbüro in Marburg.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Manfred Kuhne
Adresse Icon Schwanallee 18-22 , 35037 Marburg

Rechtsanwalt Manfred Kuhne mit Kanzlei in Marburg bearbeitet Rechtsfälle persönlich bei aktuellen Rechtsproblemen im Fachgebiet Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Matthias Braun
Adresse Icon Universitätsstraße 46 , 35037 Marburg

Fachanwalt Dr. Matthias Braun mit Rechtsanwaltskanzlei in Marburg bietet Rechtsberatung und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Themenbereich Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jürgen Bandte
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Rechtsanwalt Jürgen Bandte mit Rechtsanwaltskanzlei in Marburg betreut Fälle fachmännisch bei aktuellen Rechtsproblemen im Fachbereich Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fridhelm Faecks
Adresse Icon Wilhelmstraße 27 , 35037 Marburg

Rechtsanwalt Fridhelm Faecks mit Fachanwaltskanzlei in Marburg unterstützt Mandanten fachmännisch bei Rechtsangelegenheiten zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Marburg


Mythos im Arbeitsrecht: Bei einer Kündigung gibt es immer eine Abfindung
30.03.2026Benjamin StumppArbeitsrecht
Herr  Benjamin Stumpp

"Wenn ich gekündigt werde, bekomme ich automatisch von meinem Arbeitgeber eine Abfindung." Viele Arbeitnehmer sind davon überzeugt, dass sie Anspruch auf eine Abfindung haben und Arbeitgeber glauben teilweise ebenfalls, sie müssten immer „etwas“ bezahlen. Doch das ist ein hartnäckiger Mythos. Die Realität Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung. Sie ist keine automatische Leistung, sondern entsteht nur durch Vereinbarung oder besondere Umstände. Dennoch wird sie in der Praxis häufig gezahlt, was den Irrglauben nährt. Typische Fälle mit einer Abfindungszahlung: Abfindung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs Häufig einigen sich Arbeitgeber und...

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Das BAG kassiert eine „pauschale“ Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag
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(1 Bewertung)25.03.2026Benjamin StumppArbeitsrecht
Herr  Benjamin Stumpp

Das BAG hat am 25. März 2026 - 5 AZR 108/25 entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, unwirksam ist, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB benachteiligt. ➡️ Um was ging es in der Entscheidung?   Ein Arbeitnehmer kündigte sein Arbeitsverhältnis selbst fristgerecht. Der Arbeitgeber stellte ihn daraufhin bis zum Ende der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung frei und verlangte die Rückgabe des auch privat nutzbaren Dienstwagens. Grundlage war eine vorformulierte Vertragsklausel im Arbeitsvertrag, wonach der...

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Streikbedingte Fehltage: LAG Nürnberg bestätigt Kürzung der Anwesenheitsprämie
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(1 Bewertung)19.03.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Streikbedingte Fehltage: LAG Nürnberg bestätigt Kürzung der Anwesenheitsprämie

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 2025 ( Az. 1 SLa 158/25 ) erkannt, dass die Kürzung einer freiwilligen Sonderleistung wegen streikbedingter Fehltage auf Basis einer Betriebsvereinbarung rechtmäßig ist. Diese Entscheidung stärkt die Position von Arbeitgebern bei der Gestaltung von Vergütungssystemen, die eine Anwesenheitsprämie bei Streik und anderen Fehlzeiten vorsehen. Rechtlicher Hintergrund: Streikbedingte Fehltage und Anwesenheitsprämie als Motivationsinstrument Unternehmen nutzen freiwillige Sonderzahlungen häufig, um die tatsächliche Arbeitsleistung und Präsenz der Belegschaft zu honorieren. Eine solche Prämie ist rechtlich als Entgelt-/ Vergütungsbestandteil zu qualifizieren, der an die physische Anwesenheit am Arbeitsplatz anknüpft, bspw....

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen


Arbeitsrecht in Marburg
(© AA+W / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist ein Bereich, welcher jeden betrifft, der im Erwerbsleben steht. Das Arbeitsrecht regelt die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen, die die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen. Es kann in 2 Teilgebiete aufgesplittet werden: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch ratifiziert. Vielmehr finden sich Regelungen zum größten Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie in Betriebsvereinbarungen, in Tarifverträgen und in Spezialgesetzen. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, dann wird der Konflikt vor dem ArbG ausgetragen. Im Falle einer Berufung oder einer Beschwerde fällt die Zuständigkeit an das Landesarbeitsgericht / LAG. Das BAG ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit.

Den Job wechseln beziehungsweise einen neuen Job beginnen

Plant man, eine neue Stelle anzutreten, dann wird man zumeist über eine Stellenausschreibung fündig. Natürlich kann man auch eine Blindbewerbung tätigen. Dies ist eine Bewerbung ohne Aufforderung. Bei Stellenausschreibungen greift das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz. Das AGG legt fest, dass eine Stellenanzeige weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie z.B. Ausschluss aufgrund einer Behinderung. Es ist jegliche Art der Diskriminierung untersagt. In unserer Zeit sind die Arten von Arbeit sehr vielseitig. So kann man z.B. eine Ausbildungsstelle suchen. Vielleicht ist man auch auf der Suche nach einer Vollzeitanstellung oder man bevorzugt eine Nebenbeschäftigung, Heimarbeit oder Telearbeit. Wissen sollte man, dass in der BRD seit 2017 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro in der Stunde gilt. Hat man eine Stelle gefunden, die den persönlichen Fähigkeiten entspricht, dann ist die Bewerbung der erste Schritt. Ist die schriftliche Bewerbung formal perfekt und aussagekräftig und hat der Arbeitgeber Interesse, dann folgt ein Vorstellungsgespräch. Kann man im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugen und bekommt den Job, dann wird im Regelfall ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Der Arbeitsvertrag – die Grundlage einer Zusammenarbeit


(© / fotolia.com)

Im Regelfall liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. Darin geregelt findet sich sowohl die rechtliche als auch die soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, z.B. um einen temporären Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Ist der Arbeitsvertrag befristet, dann ist hier noch zu differieren zwischen einer Befristung ohne Sachgrund und einer mit sachlichen Grund. Neben dem befristeten Vertrag, der in heutiger Zeit oftmals geschlossen wird, existiert ferner der Arbeitsvertrag ohne Befristung. Im Gegensatz zum befristeten Vertrag ist hier kein exaktes Ziel oder Datum vermerkt, mit dem die Beschäftigung automatisch endet. Der Arbeitsvertrag ist ein rechtlich gültiges Dokument, das die Pflichten und Rechte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festlegt. Für das Beschäftigungsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für beide Parteien Pflichten und Rechte. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, den vereinbarten Lohn zu zahlen. Ferner sind im Arbeitsvertrag u.a. folgende Punkte geregelt: Stellenbeschreibung, Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Angaben über die Arbeitszeiten sowie Regelungen bezüglich Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch, Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Auch der Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld oder Angaben zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind meist im Arbeitsvertrag geregelt. Hinweis: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vermerkt ist, kann eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung entsteht durch die sich wiederholende, gleichartige Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers. Dabei kommt es nicht auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers an. Auch die Überlassung eines Dienstwagens kann direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Alternativ kann eine separate Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Tantieme, einer Bonuszahlung oder eine Gratifikation ist auch das im Normalfall ebenso im Arbeitsvertrag festgehalten. Einen Sonderfall stellt ein Leiharbeitsverhältnis bzw. eine Arbeitnehmerüberlassung dar. Hier wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem einer Arbeit direkt nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher ist im Normalfall eine Zeitarbeitsfirma. Sie überlässt für einen festgelegten Zeitraum die Arbeitskraft einem Dritten. Gesetzlich geregelt findet sich die Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Rechte von Arbeitnehmern in der BRD


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Arbeitnehmer genießen in der BRD einen außerordentlichen Schutz des Staates. Als Arbeitnehmer hat man so z.B. u.a. ein Recht auf Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit. Das ist im EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) regelt die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dem Arbeitsschutz. Durch das Gesetz soll die Gesundheit aller Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes verbessert und gesichert werden. Arbeitsunfälle sollen so gut als möglich verhindert werden. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz muss eine Ausgleichsabgabe bezahlt werden. Das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz erhöht unter anderem den Kündigungsschutz, den behinderte Beschäftigte bereits genießen, um zusätzliche Hürden. Seit 07 2017 ist des Weiteren das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Es soll die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern eliminieren. Ist man arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, man hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stand zudem in den vergangenen zwei Jahren für mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Im Falle der Insolvenz eines Unternehmens haben Beschäftigte einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Ferner hat man als Angestellter weitere Rechte wie zum Beispiel: das Recht auf Pausen, das Recht auf Einsicht in die Personalakte, das Recht auf Gleichbehandlung.

Was Sie über die Kündigung wissen müssen


(© Kautz15 / fotolia.com)

Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heißt, damit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Wirksamkeit hat, müssen nicht beide Vertragsparteien mitwirken, sondern es muss nur sichergestellt werden, dass der Gekündigte das Kündigungsschreiben auch erhält. Die Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer erfolgen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann diverse Formen haben. So kann es sich bei der Kündigung um eine fristlose Kündigung handeln. Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis umgehend beendet. Sie ist auch als außerordentliche Kündigung bekannt. Die fristlose Kündigung hat, wie schon angesprochen, eine sofortige Wirkung. Eine Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden. Die fristlose Kündigung wird mit der Zustellung wirksam. Es muss außerdem einen „wichtigen Grund“ geben. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Fakten vorhanden sind, die unter Berücksichtigung aller Umstände dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen zum Beispiel Diebstahl oder sexuelle Belästigung. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. In nur wenigen Fällen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung allerdings bei einer privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz. Andere Formen der Kündigung, die im Verhalten des Arbeitnehmers begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die personenbedingte oder die verhaltensbedingte Kündigung. Wird eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen, dann ist hierbei die Person selbst der Grund, um das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Sie ist dann möglich, wenn der Angestellte seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht bloß vorübergehend, sondern für eine bestimmte Dauer nicht leisten kann. Als verhaltensbedingte Kündigung wird eine Kündigung bezeichnet, die ein Angestellter auf ein vertragswidriges Verhalten stützt. Bei der Verdachtskündigung handelt es sich um einen Unterfall der personenbedingten Kündigung. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hat, dass der Angestellte eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder eine strafbare Handlung begangen haben könnte. Eine vorangehende Abmahnung ist beim Ausspruch einer Verdachtskündigung in der Regel nicht erforderlich. Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Länge und Dauer der Frist bei einer ordentlichen Kündigung ergeben sich entweder aus den Regeln zur gesetzmäßigen Kündigungsfrist, aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag, der auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Im Gegensatz zur fristlosen oder fristgerechten Kündigung ist die Änderungskündigung eher wenigen Arbeitnehmern ein Begriff. Die Änderungskündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, mit der das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Gleichzeitig wird die Fortsetzung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu veränderten Bedingungen angeboten. Um eine Kündigung abzuwenden, können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Das Arbeitsverhältnis wird in beidseitigem Einverständnis beendet. Durchaus üblich ist es, den Arbeitnehmer nach einer erfolgten ordentlichen Kündigung oder auch nach einem Auflösungsvertrag mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freizustellen. Das Gehalt wird in dieser Zeit weitergezahlt. Außerdem ist es nicht unüblich, dass gerade bei einer betriebsbedingten Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung gezahlt wird. Die Ansprüche auf eine Abfindung ergeben sich oftmals aus dem Sozialplan, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. Nach rechtlicher Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Müssen nach einer Kündigung noch weitere Modalitäten abgeklärt werden, dann kann dies im Rahmen eines sogenannten Abwicklungsvertrages erfolgen. Eine etwaige Abfindung kann auch im Abwicklungsvertrag beschlossen werden. Auch kann zum Beispiel auf das Recht der Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet werden. Darüber im Klaren sollte man sich sein, dass gegen jede Kündigung rechtlich vorgegangen werden kann mit einer Kündigungsschutzklage, außer es wurde in einem Abwicklungsvertrag explizit anders vereinbart. Übrigens dient eine Kündigungsschutzklage nicht nur dazu, um eine Stelle zu behalten, sondern auch, um eine Abfindung zu bekommen. Generell gilt für das Erheben einer Kündigungsschutzklage eine dreiwöchige Frist, die unbedingt einzuhalten ist. Generell braucht der Arbeitnehmer für das Einreichen der Kündigungsschutzklage keinen Anwalt. Allerdings ist es ausdrücklich angeraten, sich einen Anwalt für Arbeitsrecht zur Seite zu stellen. Der Anwalt wird den gesamten Kündigungsprozess begleiten.

Betriebsrat: sein Mitbestimmungsrecht


(© Marco2811 / fotolia.com)

Existiert in einem Unternehmen ein Betriebsrat, bringt das Arbeitnehmern einige Vorteile. Gewählt wird der Betriebsrat demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Der Betriebsrat vertritt die Interessen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Er hat ein Mitbestimmungsrecht. Auch zum Beispiel im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Reihe von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Sollen Mitarbeiter auf andere Arbeitsplätze versetzt werden, hat der Betriebsrat ebenfalls ein Wörtchen mitzureden. Dies gilt auch, wenn eine Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung erfolgen soll. In solchen Fällen hat der Arbeitgeber immer den Betriebsrat in Kenntnis zu setzen. Ebenfalls muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung erfolgen soll, wie die Einführung vollkommen neuer Fertigungsverfahren und Arbeitsmethoden. Können sich Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Konfrontation ersparen. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat. Die Einigungsstelle ist ein gesetzlicher Ausgleich dafür, dass der Betriebsrat, anders als Gewerkschaften, nicht zum Streik auffordern darf. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Betriebsrat und Arbeitgeber zusammen geeinigt haben. Allerdings sind auch die Rechte, die der Betriebsrat innehat, durchaus eingeschränkt. Dies z.B., wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat hat kein Einsichtsrecht in Personalakten. Gestritten wird häufig um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Zielen und Evaluierungen der einzelnen Angestellten partizipieren darf und was für Informationsrechte ihm dabei zustehen. Das BetrVG ist die gesetzliche Basis der Arbeit von Betriebsräten. Das BetrVG normiert die Bildung betriebsverfassungsrechtlicher Organe, insbesondere eines Betriebsrats, und bestimmt dessen Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte im Unternehmen. Im öffentlichen Dienst entspricht im Übrigen der Personalrat dem Betriebsrat in Unternehmen des privaten Rechts. Es kann auch durchaus sinnvoll sein, als Arbeitnehmer einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung, die sich für die ökonomischen, sozialen und kulturellen Interessen abhängig Beschäftigter einsetzt. Hauptziel ist es sicherlich, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, wie beispielsweise die Höhe des Lohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Führen die Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden zu keinen angemessenen Ergebnissen, wird zum Streik aufgefordert. Arbeitnehmer haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Allerdings kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft weiß. Vor allem wenn in einem Betrieb Tarifverträge zur Anwendung kommen. In einem derartigen Fall profitieren Angestellte, die Gewerkschaftsmitglied sind, von günstigeren Arbeitsbedingungen oder auch einer besseren Entlohnung als andere Angestellte des Unternehmens.

Bei Problemen im Arbeitsrecht sollten Sie nicht abwarten, sondern sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen

Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist der optimale Ansprechpartner bei sämtlichen Problemstellungen im Arbeitsrecht. Ein Anwalt für Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch die von Arbeitgebern. In Marburg finden sich etliche Anwaltskanzleien zum Arbeitsrecht. Der Anwalt zum Arbeitsrecht in Marburg ist nicht nur bei allgemeinen Fragestellungen der richtige Ansprechpartner wie: was ist ein Wettbewerbsverbot? Wie steht es rechtlich mit der Urlaubabgeltung? Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Marburg ist auch die ideale Kontaktperson, wenn ein Geschäftsführervertrag verfasst oder eine Kündigungsschutzklage erhoben werden soll. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Marburg befasst sich von der Bewerbung bis hin zur Kündigung mit sämtlichen rechtlichen Problemstellungen, die sich arbeitsrechtlich ergeben können. Der Rechtsanwalt wird hierbei zunächst versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen wie einen Vergleich. Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Rechtsanwalt die Vertretung vor Gericht. Gerade wenn eine komplexe Fallgestaltung vorliegt, dann ist es empfehlenswert, umgehend einen Fachanwalt im Arbeitsrecht mit der rechtlichen Vertretung zu beauftragen. Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht führen zu dürfen, muss der Rechtsanwalt ganz besondere Erfahrungen - sowohl in der Praxis als auch in der Theorie - vorweisen können. So ist es unter anderem erforderlich, dass er mindestens hundert Fälle zu arbeitsrechtlichen Themen bearbeitet hat. Ferner muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang besucht haben. Außerdem muss der Rechtsanwalt nachweisen, dass er sich weiterbildet und zumindest eine arbeitsrechtliche Fortbildung im Jahr besucht hat. Bildet er sich nicht weiter, entzieht die Rechtsanwaltskammer ihm die Erlaubnis zum Tragen des Fachanwaltstitels. Es ist damit deutlich, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl in der Theorie als auch in der Praxis ein großes Fachwissen vorzuweisen hat. Vor allem bei einer diffizilen Fallgestaltung tut man daher gut daran, sich umgehend an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu wenden.

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