Am Hennigbach 11 , 85570 Markt Schwaben
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Ein fehlender Vermittlungsauftrag an die Agentur für Arbeit galt bislang laut Bundesarbeitsgericht (BAG) als starkes Indiz für eine AGG-Diskriminierung schwerbehinderter Bewerber. Das Arbeitsgericht (ArbG) Düsseldorf stellt diese Automatik nun mit seiner Entscheidung vom 7. Mai 2026 - 2 Ca 6536/25 infrage. Ein Urteil mit hoher Relevanz für Recruiting, Compliance und Personalabteilungen. Was ist ein Vermittlungsauftrag nach § 164 SGB IX? Arbeitgeber müssen vor jeder Stellenbesetzung prüfen, ob schwerbehinderte Menschen für die Position geeignet sind und dazu frühzeitig Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen (§ 164 Abs. 1 SGB IX). Das bloße Veröffentlichen einer Stellenanzeige in der Jobbörse der Bundesagentur reicht laut BAG nicht aus,...
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Die fristlose Kündigung einer langjährig beschäftigten Mitarbeiterin der Mission:Lebenshaus gGmbH wirft schwierige Fragen an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und politischer Betätigungsfreiheit auf. Nach dem veröffentlichten Sachverhalt war Martina Müller etwa 15 Jahre bei dem diakonischen Unternehmen beschäftigt. Sie kandidiert bei den niedersächsischen Kommunalwahlen am 13. September 2026 für die AfD für den Gemeinderat Wangerland und den Kreistag Friesland. Nach ihrer Darstellung erhielt sie zunächst eine Abmahnung und die Aufforderung, ihre Kandidaturen zurückzunehmen. Anschließend kündigte der Arbeitgeber außerordentlich und fristlos. Die Mission:Lebenshaus gGmbH, ein Tochterunternehmen des Vereins für...
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Eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung wird nicht schon deshalb wirksam, weil der Arbeitgeber eine große Zahl schwerwiegender Pflichtverletzungen behauptet. Entscheidend ist, ob er die einzelnen Vorwürfe so konkret darlegt, dass das Arbeitsgericht prüfen kann, welches Verhalten der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer tatsächlich zur Last gelegt wird. Pauschale Anschuldigungen, rechtliche Bewertungen und Informationen, die im Wesentlichen auf Hörensagen beruhen, genügen hierfür nicht. Das Arbeitsgericht Köln hat diese Anforderungen in seinem Urteil vom 5. August 2026 – 14 Ca 4430/26 deutlich herausgearbeitet. Es erklärte sowohl eine behauptete außerordentliche fristlose Kündigung als auch eine schriftlich zugegangene ordentliche...
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