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Jetzt Profil anlegenDas Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG 26 L 288/24 ) entschied, dass sichtbare Tattoos kein pauschales Einstellungshindernis für die Kriminalpolizei darstellen. Bewerbung wegen Hand-Tattoos abgelehnt Eine Bewerberin wollte in den Vorbereitungsdienst der Berliner Kriminalpolizei aufgenommen werden. Die 26-Jährige trägt auf beiden Handrücken großflächige Tätowierungen mit Rosenblüten und den Namen ihrer Kinder. Die Berliner Polizei lehnte ihre Bewerbung ab, da sichtbare Tattoos nicht mit der amtlichen Funktion einer Polizeibeamtin vereinbar seien. Die Frau reichte daraufhin einen Eilantrag ein, um ihre Bewerbung erneut prüfen zu lassen. Sichtbare Tattoos nicht automatisch Ausschlussgrund Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Eilantrag teilweise statt. Es entschied, dass die Ablehnung allein...
weiter lesenWird für ein befristetes Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, so muss diese im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG). In einer aktuellen Entscheidung hat sich das BAG erstmalig hierzu geäußert. Zudem hat sich das BAG auch dazu geäußert, welche Folgen eine unangemessen lange Probezeit hat. Regelung relativ neu und unbestimmt § 15 Abs. 3 TzBfG in der aktuellen Fassung ist zum 1.8.2022 in Kraft getreten und setzt die Vorgabe im entsprechend formulierten Art. 8 Abs. 2 S. 1 der Arbeitsbedingungen-Richtlinie ((EU) 2019/1152) um. In Erwägungsgrund 28 der Arbeitsbedingungen-Richtlinie heißt es dazu u.a.: „Zahlreiche Mitgliedstaaten haben eine generelle Höchstdauer der...
weiter lesenDas Verwaltungsgericht Aachen (Az.: 1 K 796/22 ) bestätigte die Entlassung eines Polizeianwärters wegen rassistischer und frauenfeindlicher Äußerungen. Polizeischüler wegen Äußerungen entlassen Ein Kommissaranwärter wurde aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen, nachdem er an der Hochschule der Polizei durch frauenfeindliche und rassistische Äußerungen aufgefallen war. Laut übereinstimmenden Aussagen von Dozenten und Kommilitonen soll er abwertende Bemerkungen über Kolleginnen gemacht und im Unterricht fremdenfeindliche Begriffe verwendet haben. Aufgrund dieser Vorfälle untersagte das Polizeipräsidium Aachen zudem die weitere Teilnahme am Vorbereitungsdienst. Der Kläger reichte eine Klage gegen diese Entscheidung ein. Gericht bestätigt Entscheidung des Dienstherrn Das...
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