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Zum Fachbereich Arbeitsrecht erhalten Sie Rat von Rechtsanwalt Hansjörg Zug (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus Mössingen.
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Juristische Angelegenheiten rund um das Fachgebiet Arbeitsrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Matthias Haap (Fachanwalt für Arbeitsrecht) in Mössingen.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Mössingen


Arbeitsrecht Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Schulungskosten von Betriebsräten: Präsenz vor Webinar
Ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 7 ABR 8/23 ) bestätigt, dass Betriebsräte einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für notwendige Schulungen haben, inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten, selbst wenn ein inhaltsgleiches Webinar verfügbar ist. Gericht stärkt Betriebsrat: Fluggesellschaft muss für Schulung zahlen Eine Fluggesellschaft lehnte es ab, die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zwei Personalvertretungsmitglieder zu übernehmen, die an einer betriebsverfassungsrechtlichen Schulung in Potsdam teilnahmen, obwohl ein vergleichbares Webinar angeboten wurde. Die Personalvertretung, deren Rechte sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz richten, forderte dennoch die Übernahme dieser Kosten. Die unteren Instanzen gaben der Personalvertretung recht, woraufhin ... weiter lesen
Arbeitsrecht Darf der Betriebsrat eine Mail mit einer Umfrage an die ganze Belegschaft senden?
Um die Antwort vorwegzunehmen, der Betriebsrat ist berechtigt, eine Befragung der Mitarbeiter des Betriebes durch Fragebögen durchzuführen. Dem Arbeitgeber steht in einem solchen Fall kein Verfügungsanspruch im Sinne von § 940 ZPO auf Unterlassung der Fragebogenaktion zu. Für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat geht § 2 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 74 Abs. 1 S. 2 BetrVG vom Partnerschaftsgedanken als einem grundlegenden Prinzip des Betriebsverfassungsrechts aus; dem Betriebsrat wird eine Mitverantwortung für den Betrieb und eine Selbstverantwortung für die Arbeitnehmerbelange auferlegt. Das Betriebsverfassungsgesetz kennt zwar keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift über die Zulässigkeit derartiger Maßnahmen. Das besagt aber noch nicht, ... weiter lesen
Arbeitsrecht Arbeitsverhältnis eines Lehrers bei der International School of Bremen nach Ablauf der Befristung beendet
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteil vom 14. Dezember 2023 zum Aktenzeichen  8 Ca 8266/23 die Klage eines Arbeitnehmers auf Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Befristung abgewiesen. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 14.12.2023 ergibt sich: Der Kläger war als Lehrerkraft bei der beklagten Schule beschäftigt. Außerdem war er Mitglied des Betriebsrats. Sein Arbeitsverhältnis war für die Dauer von 23 Monaten bis zum 31. Juli 2023 befristet. Im Februar 2023 wandte er sich an die beklagte Arbeitgeberin mit der Bitte um eine Bescheinigung über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses , die er bei einer Behörde vorlegen wollte. Zunächst stellte die Beklagte eine „Arbeitsbescheinigung“ aus, ... weiter lesen

Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Mössingen
(© Krivinis / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist in der BRD im Zivilrecht verankert. Das Arbeitsrecht umfasst alle Verordnungen und Gesetze sowie weitere verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in zwei Teilgebiete: zum Ersten das individuelle Arbeitsrecht und zum Zweiten das kollektive Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Gesetze und Vorschriften sind in keinem einheitlichen Gesetzbuch verankert. Rechtsgrundlage ist vielmehr das BGB sowie Betriebsvereinbarungen, Spezialgesetze und Tarifverträge. Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Kommt es zu einer Berufung oder einer Beschwerde fällt die Zuständigkeit an das LAG. Das BAG ist das letztinstanzliche Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland.

Stellenanzeigen, Bewerbung und Vorstellungsgespräch

Eine Stellenanzeige ist für die meisten die optimale Art und Weise, um einen neuen Job zu finden. Selbstverständlich ist auch eine Initiativbewerbung möglich. Bei Stellenanzeigen greift das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz. Gemäß dem AGG darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen die Gleichberechtigung verstoßen. Es gilt ein absolutes Verbot der Diskriminierung. In unserer Zeit sind die Arten von Arbeit extrem vielseitig. So besteht die Möglichkeit, dass man auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Vielleicht sucht man jedoch auch eine Teilzeitstelle, eine Vollzeitarbeit, einen Minijob, Nebenjob oder gar Telearbeit oder Heimarbeit. Wissen sollte man, dass in Deutschland seit 2017 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro in der Stunde gilt. Die Bewerbung ist dann die erste Etappe, um eine Anstellung, die man für sich ausfindig gemacht hat, zu bekommen. Nur wenn die Bewerbung perfekt und aussagekräftig ist, wird man die zweite Etappe nehmen können: das Vorstellungsgespräch. Hat man im Vorstellungsgespräch überzeugt, dann hält man vielleicht bereits bald den begehrten Arbeitsvertrag in den Händen.

Der Arbeitsvertrag in der BRD


(© Kautz15 / fotolia.com)

Im Regelfall liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. Hierin geregelt findet sich sowohl die rechtliche als auch die soziale Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dabei ist zum Beispiel ein befristeter Arbeitsvertrag möglich. Meist wird diese Variante bei einer Projektarbeit herangezogen oder um einen temporären Bedarf zu decken. Ist der Arbeitsvertrag befristet, dann ist hier noch zu differieren zwischen einer Befristung ohne Sachgrund und einer mit sachlichen Grund. Ebenso möglich ist ein Vertrag ganz ohne Befristung, sprich ein unbefristeter Vertrag. Anders als beim befristeten Arbeitsvertrag ist hier kein Ziel beziehungsweise Datum angeführt, an dem das Beschäftigungsverhältnis zu Ende geht. Der Arbeitsvertrag ist eine Form des sogenannten Dienstvertrages, in dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die zu erbringenden Dienstleistungen einigen. Für das Arbeitsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für beide Parteien Rechte und Pflichten. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung von Lohn. Überdies sind im Arbeitsvertrag u.a. folgende Punkte geregelt: Angaben über die Arbeitszeiten, Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Überstunden, Urlaubstage, Probezeit, Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Ebenso zumeist ausgeführt und vermerkt sind Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Anmerkung: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht explizit vermerkt ist, kann eine finanzielle Zusatzleistung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung stellt eine sich wiederholende, gleichartige Verhaltensweise des Arbeitgebers dar. Dazu zählen z.B. gleichförmige Zahlungen von Sonderleistungen, die dreimalig aufeinanderfolgend geleistet worden sind. Auch wenn Anspruch auf die Überlassung eines Firmenwagens besteht, dann wird das häufig im Arbeitsvertrag geregelt. Wird eine Gratifikation ausgezahlt oder besteht Anspruch auf Tantieme, dann findet sich auch das oftmals direkt im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten. Eine Sonderstellung nehmen Arbeitsverträge bei einer Arbeitnehmerüberlassung ein. Liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor, dann wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem einer Arbeit faktisch nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher ist im Regelfall eine Zeitarbeitsfirma. Sie überlässt für einen vorab vereinbarten Zeitraum die Arbeitskraft einem Dritten. Gesetzliche Regelungen bei einer Arbeitnehmerüberlassung finden sich im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

Von Entgeltfortzahlung über den Arbeitsschutz hin zum Elterngeld – diese Rechte haben Arbeitnehmer


(© kwarner / fotolia.com)

Arbeitnehmer genießen in Deutschland einen besonderen Schutz des Staates. Als Arbeitnehmer hat man so z.B. u.a. ein Recht auf Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit. Das ist im EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im MuSchG geregelt. Überdies hat jedes Elternteil Anspruch auf Elterngeld, um ein Kind, bis dieses das 3. Lebensjahr vollendet hat, zu erziehen und zu betreuen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dem Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Durch das Arbeitsschutzgesetz sollen Unfälle am Arbeitsplatz verhindert werden. Durch die Ausgleichsabgabe soll zudem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz erhöht u.a. den Kündigungsschutz, den behinderte Arbeitnehmer schon genießen, um zusätzliche Hürden. Ferner wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz verabschiedet. Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist es, dass Frauen und Männer bei einer gleichwertigen Arbeit auch gleich bezahlt werden. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Falle der Insolvenz eines Betriebes haben Beschäftigte einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Außerdem hat man als Arbeitnehmer eine ganze Fülle an weiteren Rechten wie beispielsweise das Recht auf Anhörung, das Recht auf Urlaub, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses


(© Kautz15 / fotolia.com)

Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur einer Partei gegenüber die Kündigung ausgesprochen werden muss. Die Partei muss dieselbe zudem erhalten. Die Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer erfolgen. Kündigt der Arbeitgeber, dann gibt es diverse Gründe für die Kündigung. So kann es sich bei der Kündigung um eine fristlose Kündigung handeln. Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit umgehender Wirkung. Häufig wird die fristlose Kündigung auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die fristlose Kündigung hat, wie bereits angesprochen, eine umgehende Wirkung. Eine Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden. Die fristlose Kündigung wird mit der Zustellung wirksam. Es muss ferner einen „wichtigen Grund“ geben. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schlimmes Ereignis, der dem Kündigenden das Abwarten der normalen Kündigungsfristen unzumutbar macht wie beispielsweise Diebstahl oder Betrug. Auch eine Arbeitsverweigerung kann zur fristlosen Kündigung führen. Bei der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz ist dagegen eine fristlose Kündigung ohne eine vorangegangene Abmahnung nur in wenigen Ausnahmefällen gerechtfertigt. Andere Formen der Kündigung, deren Grund im Verhalten des Angestellten liegt, sind die personenbedingte Kündigung oder auch die verhaltensbedingte Kündigung bzw. die Verdachtskündigung. Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund, wie der Name bereits annehmen lässt, in der Person des Arbeitnehmers. Sie ist dann möglich, wenn der Angestellte seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht bloß temporär, sondern für eine bestimmte Dauer nicht leisten kann. Als verhaltensbedingte Kündigung wird eine Kündigung bezeichnet, die ein Arbeitgeber auf ein vertragswidriges Verhalten stützt. Eine weitere Art der Kündigung ist die sog. Verdachtskündigung. Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf den Verdacht einer schwerwiegenden Vertragsverletzung oder strafbaren Tat stützt. Dieser Verdacht muss aufgrund objektiver Umstände dringend sein. Eine vorherige Abmahnung ist beim Ausspruch einer Verdachtskündigung in den meisten Fällen nicht nötig. Die ordentliche Kündigung ist der Normalfall bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Die Frist der Kündigung kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Im Gegensatz zur fristlosen oder fristgerechten Kündigung ist die Änderungskündigung eher wenigen Arbeitnehmern ein Begriff. Die Änderungskündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, mit der das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Fortsetzung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Durchaus üblich ist es, den Arbeitnehmer nach einer erfolgten ordentlichen Kündigung oder auch nach einem Auflösungsvertrag mit umgehender Wirkung von der Arbeit freizustellen. Das Gehalt wird in dieser Zeit weitergezahlt. Des Weiteren ist es nicht unüblich, dass gerade bei einer betriebsbedingten Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung gezahlt wird. Oft ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung aus dem Sozialplan. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, egal aus was für einem Grund, hat der Angestellte einen gesetzlichen Anspruch auf die Aushändigung eines Arbeitszeugnisses. Ist eine Kündigung schon erfolgt und es müssen noch Ablauf und Folgen der Kündigung geklärt werden, dann wird dafür ein sogenannter Abwicklungsvertrag geschlossen. Ein Abwicklungsvertrag ist eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den Ablauf und die Folgen der Kündigung festlegt. Eine etwaige Abfindung kann auch im Abwicklungsvertrag vereinbart werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage zu erheben kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Wissen sollte man, dass gegen jede Kündigung rechtlich vorgegangen werden kann mit einer Kündigungsschutzklage, außer es wurde in einem Abwicklungsvertrag explizit anders vereinbart. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur sinnvoll, wenn man den Arbeitsplatz in jedem Fall behalten möchte, sondern auch, um zum Beispiel eine Abfindung zu erwirken. Generell gilt für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage eine dreiwöchige Frist, die in jedem Fall einzuhalten ist. Grundsätzlich braucht der Arbeitnehmer für das Einreichen der Kündigungsschutzklage keinen Rechtsanwalt. Allerdings ist es ausdrücklich angeraten, die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts zu geben. Der Anwalt für Arbeitsrecht wird nicht nur alle erforderlichen Schriftsätze erstellen. Er wird seinen Mandanten auch bei allen Terminen vor Gericht vertreten.

Aufgaben und Vorteile eines Betriebsrats


(© Marco2811 / fotolia.com)

Existiert in einem Betrieb ein Betriebsrat, bringt das Arbeitnehmern einige Vorteile. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Belegschaft. Der Betriebsrat vertritt die Interessen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Er hat ein Recht auf Mitbestimmung. Auch zum Beispiel wenn eine Betriebsübergang geplant ist, hat der Betriebsrat ein gewisses Recht auf Mitbestimmung. Das gleiche gilt für eine geplante Versetzung von Arbeitnehmern auf andere Arbeitsplätze. Dies ist auch der Fall, wenn eine Eingruppierung, Einstellung oder Umgruppierung erfolgen soll. In solchen Situationen hat der Arbeitgeber stets den Betriebsrat zu unterrichten. Ebenso muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung erfolgen soll, wie die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren. Scheitern die Verhandlungen mit dem Betriebsrat, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Eine Einigungsstelle ist gleichsam ein betriebliches Schiedsgericht. Die Einigungsstelle ist ein gesetzlicher Ausgleich dafür, dass der Betriebsrat, anders als Gewerkschaften, nicht zum Streik auffordern darf. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Arbeitgeber und der Betriebsrat zusammen geeinigt haben. Jedoch sind auch die Betriebsratsrechte, zum Beispiel wenn es um Einsicht in Personalakten geht, eingeschränkt. Dem Betriebsrat selbst steht kein selbständiges Einsichtsrecht zu. Strittig ist die Frage, inwieweit der Betriebsrat basierend auf einer Zielvereinbarung auch an den Evaluierungen und den Zielen der einzelnen Beschäftigten mitwirken darf. Das Betriebsverfassungsgesetz bildet die rechtliche Basis für die innerbetriebliche Mitbestimmung. Es wird nicht selten als das Grundgesetz der Betriebsräte bezeichnet. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt nicht nur, unter welchen Voraussetzungen ein Betriebsrat gegründet werden kann, es regelt ferner auch alle Rechte, welche einem Betriebsrat im Verhältnis zum Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Im öffentlichen Dienst entspricht übrigens der Personalrat dem Betriebsrat in Betrieben des privaten Rechts. Es kann auch durchaus sinnvoll sein, als Beschäftigter einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von in der Regel abhängig Beschäftigten zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen. Im Zentrum der Gewerkschaftsarbeit steht es sicherlich, einen angemessenen Arbeitslohn zu erstreiten oder auch optimale Arbeitszeiten auszuhandeln. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Scheitern die Verhandlungen, dann fordern die Gewerkschaften zum Streik auf. Beschäftigte haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Allerdings kann es durchaus positiv für den Arbeitnehmer sein, wenn der Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft Kenntnis hat. Das primär dann, wenn im Unternehmen Tarifverträge Anwendung finden. In diesem Fall profitieren Gewerkschaftsmitglieder nicht selten von einer besseren Bezahlung und auch anderen günstigeren Arbeitsbedingungen als andere Mitarbeiter.

Bei Problemen im Arbeitsrecht sollten Sie nicht zögern, sondern sich von einem Anwalt beraten lassen

Hat man Probleme im Arbeitsrecht, dann ist der beste Ansprechpartner eine Kanzlei zum Arbeitsrecht. Ein Anwalt zum Arbeitsrecht vertritt sowohl die Arbeitnehmerrechte als auch natürlich die Arbeitgeberrechte. In Mössingen finden sich etliche Rechtsanwaltskanzleien im Arbeitsrecht. Der Anwalt zum Arbeitsrecht aus Mössingen ist nicht nur bei grundlegenden Fragen der richtige Ansprechpartner wie: was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht? Wie steht es rechtlich mit Gehaltsverzicht? Der Rechtsanwalt aus Mössingen für Arbeitsrecht kann ebenfalls helfen, wenn es Schwierigkeiten mit einer Lohnpfändung gibt, ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt werden oder eine Entfristungsklage erhoben werden soll. Der Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht aus Mössingen befasst sich von der Bewerbung bis hin zur Kündigung mit allen rechtlichen Problemen, welche sich arbeitsrechtlich ergeben können. Der Arbeitsrechtler wird dabei zunächst im Normalfall außergerichtlich tätig, indem er versucht, sich mit der Gegenseite außergerichtlich zu einigen oder einen Vergleich zu schließen. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Rechtsanwalt die Vertretung vor Gericht. Gerade wenn eine schwierige Fallgestaltung vorliegt, dann ist es empfehlenswert, sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der rechtlichen Vertretung zu beauftragen. Damit ein Anwalt den Titel Fachanwalt zum Arbeitsrecht tragen darf, muss er ganz besondere theoretische als auch praktische Kenntnisse in diesem Fachbereich vorweisen. Eine der vielen Voraussetzungen, um Fachanwalt zu werden, ist, dass mindestens hundert Fälle im Rechtsbereich Arbeitsrecht bearbeitet wurden. Der Anwalt muss außerdem einen fachspezifischen Fachanwaltslehrgang erfolgreich besucht haben. Und auch nach dem Erwerb des Titels ist er verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer jährlich zu belegen, dass er sich fortgebildet hat. Bildet er sich nicht fort, entzieht die Rechtsanwaltskammer ihm die Erlaubnis zum Führen des Fachanwaltstitels. Es ist somit ganz offensichtlich, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eine überdurchschnittliche Fachkompetenz besitzt. Vor allem bei einer diffizilen Fallgestaltung tut man somit gut daran, sich sofort an einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht zu wenden.

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