Im deutschen Recht gehört das Arbeitsrecht mit zu den umfassendsten Rechtsgebieten. Leider ist kein Arbeitnehmer vor Rechtstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber gefeit. Schneller als so manchem lieb ist, kann es zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kommen. Gerade bei arbeitsrechtlichen Problemen ist zur Urteilsfindung eine ganze exakte Analyse und Aufklärung der Einzelsituation notwendig.
Gleich ob es sich um eine Abfindung handelt, eine fristlose Kündigung oder auch ein anscheinend unangebrachtes Arbeitszeugnis. Als Nicht-Jurist ist es kaum möglich, die Situation rechtlich zu bewerten. Hält man die Vorgehensweise des Arbeitgebers als unangebracht, sollte man sich rechtlichen Rat holen. Dieser wird nicht nur die Rechtssituation rechtlich, sondern auch eine weitere Vorgehensweise vorschlagen. Da das Arbeitsrecht sehr umfangreich ist, sollte man sich an einen Fachanwalt wenden. In allen Städten gibt es spezielle Fachanwälte, und so ist es nicht schwer, ...
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Jetzt Profil anlegenIm Zuge des technologischen Fortschritts haben viele Chefs begonnen, spezielle Software zur Überwachung des Arbeitsverhaltens ihrer Mitarbeiter einzusetzen . Dabei können sie beispielsweise das Internetverhalten, die Arbeitszeiten oder die Produktivität der Angestellten kontrollieren . Doch der rechtliche Rahmen für solche Überwachungsmaßnahmen ist vielfach unklar und umstritten. Wenn ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit private Angelegenheiten regelt , wie beispielsweise das Surfen im Internet oder das Einkaufen online, kann dies Konsequenzen haben. Auch das Überziehen der Mittagspause oder das vorzeitige Abmelden vom Arbeitsplatz können als Vergehen angesehen werden. Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit der Chef das Recht hat, das Verhalten seiner...
weiter lesenIn der heutigen Arbeitswelt ist das Internet ein unverzichtbares Werkzeug für die meisten Berufe . Ohne Online-Zugang können viele Arbeitsabläufe nicht mehr effizient abgewickelt werden. jedoch stellt sich die Frage, wie weit Arbeitgeber gehen dürfen, um die Nutzung dienstlicher Computer zu überwachen. Fast jeder Job erfordert heutzutage die Verwendung eines Computers mit Internetzugang . Aber was passiert, wenn Mitarbeiter den dienstlichen Computer auch für private Zwecke nutzen? Dürfen Arbeitgeber überwachen, wann und wie lange ihre Angestellten im World Wide Web surfen, um sicherzustellen, dass keine Regeln verletzt werden? Diese Frage führt oft zu Unsicherheit und Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern . Es ist wichtig zu klären, unter welchen...
weiter lesenDas Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 20.09.2024 zum Aktenzeichen 1 Ca 1982/24 in einem von Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Schwerpunktkanzlei für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass ein Arbeitgeber in der Lage ist den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern. Ein Arbeitnehmer hat nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn er durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft. Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der...
weiter lesenDie fachspezifischen Kenntnisse hat ein Fachanwalt durch spezielle Zusatzqualifikationen erworben. Denn will man sich in Deutschland Fachanwalt für Arbeitsrecht in Reutlingen nennen, muss man nicht nur einen Fachanwaltskurs besucht haben. Es ist zudem zwingend erforderlich, eine Mindestzahl an Fällen aus dem Bereich Arbeitsrecht behandelt zu haben. Der Gesetzgeber schreibt hier ein Minimum von 100 Fällen vor, die dem Bereich Arbeitsrecht zuzuordnen sind. Von den hundert bearbeiteten arbeitsrechtlichen Fällen müssen außerdem mindestens 50 gerichtlich bzw. rechtsförmlich stattgefunden haben. Dass mit dieser zusätzlichen theoretischen als auch praktischen zusätzlichen Qualifikation ein umfassendes Fachwissen einhergeht, ist offensichtlich. Es besteht kein Zweifel, will man in arbeitsrechtlichen Belangen wirklich gut vertreten sein, sollte man sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Das Arbeitsrecht ist das Recht der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Es kann in zwei Teilgebiete aufgesplittet werden: das individuelle Arbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einzigen Gesetzbuch ratifiziert. Vielmehr finden sich Regelungen zum größten Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie in Betriebsvereinbarungen, in Tarifverträgen und in Spezialgesetzen. Rechtliche Streitigkeiten werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Das Landesarbeitsgericht ist bei Berufungen und Beschwerden zuständig. Das Bundesarbeitsgericht ist die letzte Instanz.
Hat man den Plan, eine neue Anstellung anzutreten, dann wird man meist über eine Stellenausschreibung fündig. Auch eine Initiativbewerbung ist natürlich eine Option. Für alle Stellenausschreibungen gilt: sie müssen mit dem AGG konform sein. Gemäß dem AGG darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen das Gebot der Gleichberechtigung verstoßen. Es gilt ein absolutes Diskriminierungsverbot. In heutiger Zeit sind die Arten von Arbeit sehr vielseitig. Es kann sein, dass man auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle ist. Vielleicht sucht man jedoch auch eine Teilzeitarbeit, eine Vollzeitarbeit, einen Mini-Job, Nebenjob oder gar Telearbeit oder Heimarbeit. Im Übrigen gilt in Deutschland seit 2015 flächendeckend ein Mindestlohn. Hat man eine Stelle gefunden, die den persönlichen Fähigkeiten entspricht, dann ist die Bewerbung die erste Etappe. Nur wenn die Bewerbung perfekt und aussagekräftig ist, wird man die zweite Hürde nehmen können: das Vorstellungsgespräch. Meistert man das Vorstellungsgespräch und der Arbeitgeber ist überzeugt, dass man den Aufgabenstellungen gewachsen ist, dann wird das zukünftige Arbeitsverhältnis in der Regel mit einem Arbeitsvertrag besiegelt.
Ein Arbeitsverhältnis entsteht grundsätzlich mit Abschluss eines Arbeitsvertrages. Hierin geregelt findet sich sowohl die rechtliche als auch die soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei ist zum Beispiel ein befristeter Arbeitsvertrag möglich. Meist wird diese Variante bei einer Projektarbeit gewählt oder um einen temporären Bedarf zu decken. Ist der Arbeitsvertrag befristet, dann ist hier noch zu unterscheiden zwischen einer Befristung ohne sachlichen Grund und einer mit Sachgrund. Die zweite Variante ist ein unbefristeter Vertrag. Im Gegensatz zum befristeten Vertrag ist hier kein exaktes Datum oder Ziel vermerkt, mit dem die Beschäftigung automatisch endet. Der Arbeitsvertrag ist ein rechtlich gültiges Dokument, das die Pflichten und Rechte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber festlegt. Für das Beschäftigungsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für beide Parteien Pflichten und Rechte. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, den vereinbarten Lohn zu zahlen.
Überdies sind im Arbeitsvertrag unter anderem folgende Punkte geregelt:
Wichtiger Hinweis: Man kann auch Anspruch auf eine Sonderzahlung wie Weihnachtgeld haben, wenn der Anspruch aus einer sogenannten betrieblichen Übung entspringt. Als betriebliche Übung versteht man, dass, wenn ein Arbeitgeber Verhaltensweisen immer wieder wiederholt, der Arbeitnehmer zu Recht davon ausgehen darf, dass dieses Verhalten auch in Zukunft Anwendung findet. Auch eine Dienstwagenüberlassung kann direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Alternativ kann eine gesonderte Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Zahlt der Arbeitgeber eine Gratifikation oder gewährt eine Bonuszahlung, dann finden sich meist auch diesbezügliche Regelungen im Arbeitsvertrag. Eine Ausnahme stellen Arbeitsverträge bei einem Leiharbeitsverhältnis dar. Bei Leiharbeit wird der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher geschlossen, nicht mit dem Unternehmen, an das der Leiharbeiter ausgeliehen wird. Der Verleiher ist im Normalfall eine Zeitarbeitsfirma. Sie überlässt für einen festgelegten Zeitraum die Arbeitskraft einem Dritten. Gesetzlich geregelt findet sich die Arbeitnehmerüberlassung im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).
Beschäftigte genießen in der BRD einen außerordentlichen Schutz des Staates. So hat man beispielsweise ein Recht auf Fortzahlung des Lohns bei Krankheit. Geregelt findet sich dies im EFZG. Das MuSchG regelt die Zeit während und nach der Schwangerschaft. Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) regelt die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit. Die Arbeitsplatzsicherheit wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Sinn des ArbSchG ist es, den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz für Beschäftigte umfassend und in allen Tätigkeitsbereichen zu gewährleisten und zu regeln. Es gilt, Unfälle am Arbeitsplatz so gut als möglich zu verhindern. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz erhöht unter anderem den Kündigungsschutz, den behinderte Arbeitnehmer schon genießen, um weitere Hürden. Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) ist seit dem 6. Juli 2017 in Kraft. Das Entgelttransparenzgesetz soll der Förderung von Transparenz der Entgeltstrukturen in Unternehmen dienen. Ist man arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, man hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stand überdies in den vergangenen zwei Jahren für mind. zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Nach deutschem Recht bekommen im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ein sog. Insolvenzgeld. Als Beschäftigter hat man ferner zum Beispiel das Recht auf Einsicht in die Personalakte, das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber oder auch das Recht auf Urlaub bzw. Pausen.
Bei einer Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses handelt es sich um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heißt, damit die Kündigung wirksam ist, müssen nicht beide Parteien mitwirken, sondern es muss lediglich sichergestellt werden, dass der Gekündigte das Kündigungsschreiben auch bekommt. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Arbeitnehmer. Erfolgt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, dann gibt es hierfür diverse Arten und Gründe. Die Kündigung kann z.B. eine fristlose Kündigung sein. Die fristlose Kündigung beendet das Beschäftigungsverhältnis mit umgehender Wirkung. Die fristlose Kündigung wird oft auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die für den Regelfall vorgeschriebene Frist für die Kündigung wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten. Für jede fristlose Kündigung muss es einen wichtigen Grund geben. Ein „wichtiger Grund“ ist ein eklatant schlimmer Umstand. Für den Kündigenden ist es aus diesem Grund nicht mehr möglich, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen und die normale Kündigungsfrist einzuhalten. Als Beispiele anzuführen sind Diebstahl, Betrug oder auch sexuelle Belästigung. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Wird allerdings das Internet privat am Arbeitsplatz genutzt, dann kann dies nur in Ausnahmefällen zu einer fristlosen Kündigung führen. Andere Kündigungsformen, deren Grund im Verhalten des Arbeitnehmers liegt, sind die personenbedingte Kündigung oder auch die verhaltensbedingte Kündigung bzw. die Verdachtskündigung. Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund, wie der Name vermuten lässt, in der Person des Angestellten. Der Angestellte ist aufgrund seiner Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften nicht in der Lage, seine geschuldete Arbeitsleistung an seinem Arbeitsplatz auf Dauer zu erbringen. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist immer dann angebracht, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt. Bei der Verdachtskündigung handelt es sich um einen Unterfall der personenbedingten Kündigung. Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf den Verdacht einer schwerwiegenden Vertragsverletzung oder strafbaren Tat stützt. Dieser Verdacht muss aufgrund objektiver Umstände dringend sein. Eine vorangehende Abmahnung ist beim Ausspruch einer Verdachtskündigung in der Regel nicht erforderlich.
Die ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Dauer und Länge der Frist bei einer ordentlichen Kündigung ergeben sich entweder aus den Regeln zur gesetzlichen Kündigungsfrist, aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag, der auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Ein wenig anders verhält es sich mit der Änderungskündigung. Signifikant für die Änderungskündigung ist, dass der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht auflösen, sondern fortsetzen möchte. Jedoch zu veränderten Bedingungen. Um eine Kündigung abzuwenden, können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Das Arbeitsverhältnis wird in beidseitigem Einverständnis aufgelöst. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Lohn absolut üblich. Bei einer betriebsbedingten Kündigung oder auch bei einem Aufhebungsvertrag ist es des Weiteren nicht unüblich, dass eine Abfindung gezahlt wird. Der Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich z.B. aus einem Sozialplan, der von dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. Wird ein Beschäftigungsverhältnis beendet, gleich aus welchem Grund, hat der Angestellte einen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Ist eine Kündigung schon ausgesprochen und es müssen noch zusätzliche Modalitäten geklärt werden, dann wird dafür häufig ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen.
Eine etwaige Abfindung kann auch im Abwicklungsvertrag vereinbart werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage einzureichen kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Darüber im Klaren sollte man sich sein, dass gegen jede Kündigung rechtlich vorgegangen werden kann mit einer Kündigungsschutzklage, außer es wurde in einem Abwicklungsvertrag explizit anders vereinbart. Im Übrigen dient eine Kündigungsschutzklage nicht nur dazu, um eine Stelle zu behalten, sondern auch, um eine Abfindung zu erwirken. Wichtig ist, dass, möchte man eine Kündigungsschutzklage erheben, eine Frist von drei Wochen Gültigkeit hat. Generell ist kein Anwalt erforderlich, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Jedoch ist es ausdrücklich angeraten, das Einreichen der Kündigungsschutzklage einem Anwalt zu überlassen. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird nicht nur alle erforderlichen Schriftsätze erstellen. Er wird seinen Mandanten auch bei allen Terminen vor Gericht vertreten.
Existiert in einem Unternehmen ein Betriebsrat, bringt dies Beschäftigten einige Vorteile. Gewählt wird der Betriebsrat demokratisch von der Belegschaft. Der Betriebsrat vertritt die Interessen sowohl von Mitarbeitern als auch von Arbeitgebern. Er hat ein Mitbestimmungsrecht. Kommt es z.B. zu einem Betriebsübergang hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein gewisses Mitbestimmungsrecht. Dasselbe gilt für eine geplante Versetzung von Arbeitnehmern auf andere Arbeitsplätze. Das gilt auch, wenn eine Eingruppierung, Einstellung oder Umgruppierung erfolgen soll. Bei derartig gelagerten Fällen muss der Arbeitgeber immer den Betriebsrat in Kenntnis setzen. Ebenfalls muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung geplant ist. Auch wenn Kurzarbeit eingeführt werden soll, dann ist hierfür eine Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Können sich Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Konfrontation ersparen. Eine Einigungsstelle ist quasi ein betriebliches Schiedsgericht. Sie ist ein Ausgleich, den der Gesetzgeber geschaffen, dafür, dass der Betriebsrat nicht zum Streik auffordern darf - anders als die Gewerkschaften. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Betriebsrat und Arbeitgeber zusammen geeinigt haben. Jedoch sind auch die Rechte des Betriebsrats, zum Beispiel wenn es um Einsicht in Personalakten geht, eingeschränkt. Der Betriebsrat darf nicht selbständig Einsicht in Personalakten nehmen.
Strittig ist ferner oftmals die Frage, inwieweit und ob überhaupt der Betriebsrat bei Zielen und Evaluierungen der einzelnen Beschäftigten partizipieren darf. Gestritten wird oftmals um die Frage, welche Rechte auf Information dem Betriebsrat dabei exakt zustehen. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die gesetzliche Grundlage der Arbeit von Betriebsräten. Geregelt finden sich hier u.a. die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung bzw. die Betriebsratsanhörung bei beispielsweise einer Kündigung. Das Pendant zum Betriebsrat in den Verwaltungen und Behörden des öffentlichen Dienstes heißt Personalrat. Als Arbeitnehmer kann es auch durchaus sinnvoll sein, einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von in der Regel abhängig Beschäftigten zur Vertretung ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen. Im Fokus der Gewerkschaftsarbeit steht es sicherlich, einen angemessenen Lohn zu erstreiten oder auch sozialverträgliche Arbeitszeiten auszuhandeln. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Falls notwendig wird zur Zielerreichung ein Streik durchgeführt. Im Übrigen sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft mitzuteilen. Allerdings kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft weiß. Gerade wenn in einem Unternehmen Tarifverträge zur Anwendung kommen. In einem derartigen Fall profitieren Angestellte, die Gewerkschaftsmitglied sind, von besseren Arbeitsbedingungen oder auch einer besseren Entlohnung als andere Angestellte des Unternehmens.
Ein Anwalt im Arbeitsrecht ist der optimale Ansprechpartner bei sämtlichen Problemstellungen im Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht vertritt beide Parteien. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. In Reutlingen sind einige Rechtsanwälte für Arbeitsrecht ansässig. Der Anwalt zum Arbeitsrecht in Reutlingen ist dabei nicht nur die perfekte Kontaktstelle, wenn man allgemeine Fragen hat zum Beispiel bezüglich verminderter Erwerbstätigkeit, Mobbing, der Arbeitnehmerentsendung, einem Wettbewerbsverbot, Schwarzarbeit, der Scheinselbständigkeit oder Urlaubabgeltung. Der Rechtsanwalt in Reutlingen für Arbeitsrecht kann auch helfen, wenn es Probleme mit einer Lohnpfändung gibt, ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt werden oder eine Entfristungsklage eingereicht werden soll. Der Anwalt zum Arbeitsrecht aus Reutlingen hat ein breites Fachwissen in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Von der Bewerbung bis hin zur Kündigung. Der Arbeitsrechtler wird hierbei zunächst im Regelfall außergerichtlich tätig, indem er versucht, sich mit der Gegenseite außergerichtlich zu einigen oder einen Vergleich zu schließen. Scheitert ein außergerichtlicher Einigungsversuch, wird der Anwalt seinen Klienten vor Gericht vertreten. Gerade wenn eine komplexe Fallgestaltung vorliegt, dann ist es angeraten, umgehend einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht mit der rechtlichen Vertretung zu beauftragen.
Um den Titel Fachanwalt zum Arbeitsrecht führen zu dürfen, muss der Anwalt ganz besondere Erfahrungen - sowohl in der Praxis als auch in der Theorie - vorweisen können. Eine der zahlreichen Bedingungen, um Fachanwalt zu werden, ist, dass mind. 100 Fälle im Bereich Arbeitsrecht bearbeitet wurden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Und auch nach dem Erwerb des Titels ist er verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer jährlich zu belegen, dass er sich fortgebildet hat. Kann der Beleg der jährlichen Fortbildung nicht erbracht werden, dann entzieht die Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis, den Titel Fachanwalt zu tragen. Es ist damit offensichtlich, dass ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht sowohl in der Praxis als auch in der Theorie ein großes Fachwissen vorzuweisen hat. Man tut folglich gut daran, sich bei diffizilen arbeitsrechtlichen Fällen stante pede an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu wenden.