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Will ein Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung nicht wegen bewiesener schwerwiegender Pflichtverletzung, sondern wegen des dringenden Verdachts einer solchen erklären, muss er sowohl die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB wahren, als auch den betroffenen Arbeitnehmer vor der Kündigung zum Verdacht anhören. Befindet sich der Arbeitnehmer im Urlaub, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber mit der Kontaktaufnahme bis zu dessen Rückkehr warten darf oder ob er damit riskiert, die Kündigungserklärungsfrist zu versäumen. In einem aktuellen Urteil vom 4.12.2025 (2 AZR 55/25) hat sich das BAG hierzu geäußert. Im Ergebnis darf der Arbeitgeber je nach den Umständen des Falles nicht warten, sondern muss zumindest einen Kontaktversuch...
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Wann besteht Anspruch auf eine höhere tarifliche Eingruppierung? Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt: Arbeitnehmer müssen im Eingruppierungsprozess ihre tatsächlichen Tätigkeiten konkret darlegen. Für eine erfolgreiche Höhergruppierung reicht es nicht aus, allgemein auf verantwortungsvolle Aufgaben oder selbstständiges Arbeiten hinzuweisen. Entscheidend sind die konkreten Arbeitsinhalte, der zeitliche Umfang einzelner Tätigkeiten sowie die tatsächliche Verantwortung. Besonders wichtig: Tarifliche Eigenverantwortung bedeutet mehr als die eigenständige Bearbeitung von Aufgaben. Es kommt darauf an, ob eine besondere Entscheidungs- und Ergebnisverantwortung besteht. Die Entscheidung zeigt: ✔ Tätigkeiten...
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Darf ein Arbeitgeber Homeoffice einfach streichen? Eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf zeigt: Der Arbeitgeber kann eine bestehende Homeoffice-Regelung nicht ohne nachvollziehbare Gründe aufheben. Das Gericht stellte klar: Auch beim Thema Homeoffice, mobiles Arbeiten und Rückkehr ins Büro muss der Arbeitgeber sein Direktionsrecht sorgfältig ausüben und die Interessen von Unternehmen und Arbeitnehmer angemessen abwägen. Eine langjährige Homeoffice-Praxis darf daher nicht beliebig beendet werden. Pauschale Gründe wie angebliche Kommunikationsprobleme reichen nicht automatisch aus. Für Arbeitnehmer bedeutet die Entscheidung: Der Entzug von Homeoffice kann rechtlich überprüfbar sein. Für Arbeitgeber gilt: Änderungen von...
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