Hochfellnstr. 9 , 83253 Rimsting
Fachanwältin Corinna Fritz mit Rechtsanwaltskanzlei in Rimsting bietet Rechtsberatung und erörtert Fragen im Fachbereich Arbeitsrecht.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 25. Juli 2025 (Az. 12 SLa 640/25 ) eine bedeutende Entscheidung zum Kündigungsschutz bei Personalabbau getroffen. Die Richter stellten klar: Wenn ein Unternehmen im Rahmen einer einheitlichen Restrukturierungsentscheidung Stellen abbaut, zählt der Zeitpunkt dieser unternehmerischen Planung – nicht der spätere, kleinere Personalstand im Moment der Kündigung. Damit stärkt das Gericht den Schutz von Arbeitnehmern bei betriebsbedingten Kündigungen und schafft Rechtssicherheit für Personalverantwortliche. Kündigungsschutzgesetz: Warum der Zeitpunkt der Planung entscheidend ist Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen, findet jedoch gemäß § 23 Abs. 1 KSchG nur Anwendung...
weiter lesen
Seit dem Urteil des Europäischer Gerichtshof von 2019 und dem Beschluss des Bundesarbeitsgericht im Jahr 2022 besteht in Deutschland eine systematische Pflicht zur Arbeitszeiterfassung . Für Arbeitgeber heißt das: Wer kein rechts-sicheres System zur Dokumentation von Arbeitszeiten, Pausen und Unterbrechungen nutzt, setzt sich Risiken wie Bußgeldern oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten aus. 1. Hintergrund Das EuGH-Urteil forderte ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur täglichen Zeiterfassung. Anschließend stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfasst werden müssen — auch ohne gesondertes Gesetz. Eine...
weiter lesen
Wenn ein Arbeitnehmer nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung Kündigungsschutzklage erhebt, stehen Arbeitgeber vor der Frage, wie sie am klügsten reagieren sollen. In der Praxis enden die meisten Kündigungsschutzprozesse mit einem Vergleich – Schätzungen zufolge werden gut 80 % der Verfahren gütlich beigelegt. Ein Vergleich bedeutet meist die Zahlung einer Abfindung und die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, während das Durchfechten des Prozesses auf ein ungewisses Gerichtsurteil hinausläuft. Im Folgenden beleuchten wir die wichtigsten Handlungsoptionen und taktischen Überlegungen für Arbeitgeber in dieser Situation. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob es sinnvoller ist, einen Vergleich zu schließen oder den Prozess bis zum Urteil...
weiter lesen