Hagrainer Straße 19, 83700 Rottach-Egern
Rechtsanwalt Dr. Christian Wolf mit Rechtsanwaltskanzlei in Rottach-Egern unterstützt Mandanten kompetent bei Rechtsangelegenheiten im Fachbereich Arbeitsrecht.
Bodenschneidstr. 5 , 83700 Rottach-Egern
Rechtsprobleme zum Fachgebiet Arbeitsrecht werden betreut von Rechtsanwältin Dr. Annette Lehnert (Fachanwältin für Arbeitsrecht) im Ort Rottach-Egern.
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Das Bundesarbeitsgericht hat am 16. April 2025 – 10 AZR 80/24 entschieden, dass Kryptowährungen im Arbeitsverhältnis als Sachbezug zulässig sind, sofern die zwingenden Schutzvorschriften des § 107 GewO beachtet werden. Um was ging es in der Entscheidung? Die Klägerin war bei der Beklagten, einem Unternehmen, das sich u.a. mit Kryptowährungen befasst, seit dem 1. Juni 2019, zunächst mit einer monatlichen Bruttovergütung von 960,00 Euro bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden und ab dem 1. April 2020 in Vollzeit mit einem Bruttomonatsgehalt von 2.400,00 Euro beschäftigt. Zusätzlich war jedenfalls bis zum 31. März 2020 arbeitsvertraglich ein Provisionsanspruch auf Basis der monatlichen Geschäftsabschlüsse vereinbart. Die Provision war dabei...
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Eine Schwangerschaft bringt im Berufsleben besondere Schutzvorschriften mit sich. Arbeitnehmerinnen – insbesondere werdende Mütter – genießen umfassenden gesetzlichen Schutz, und auch Arbeitgeber müssen bestimmte Pflichten beachten. Im Folgenden sind die wichtigsten Regelungen aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) verständlich und praxisnah zusammengefasst. Ziel ist ein rechtssicherer Überblick für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber. Mitteilungspflicht der Schwangerschaft (§ 15 MuSchG) Nach § 15 Abs. 1 MuSchG „soll“ eine schwangere Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen, sobald sie davon weiß. Diese Formulierung...
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Ausgangslage: Kündigungen, Stilllegungen, kein Betriebsrat Wenn in einem Unternehmen ohne bestehenden Betriebsrat eine größere Kündigungswelle oder sogar die komplette Betriebsstilllegung ansteht, stehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor einer schwierigen Situation. Häufig gibt es zunächst keinen Ansprechpartner für die Interessen der Belegschaft – und gerade dann wächst der Wunsch, schnell einen Betriebsrat zu wählen . Das Ziel dahinter: Mit einem Betriebsrat könnten Arbeitnehmer bei geplanten Massenkündigungen oder einer Schließung stärker eingebunden werden. Insbesondere erhoffen sich viele Beschäftigte einen Sozialplan , also eine Vereinbarung, die finanzielle Ausgleiche (z. B. Abfindungen) und Hilfen vorsieht, um die wirtschaftlichen...
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