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Jetzt Profil anlegenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seiner Entscheidung vom 3. Juni 2025 klargestellt: Der gesetzliche Mindesturlaub oder dessen finanzielle Abgeltung darf nicht durch gerichtliche Vergleiche ausgeschlossen werden. Auch dann nicht, wenn feststeht, dass der Urlaub krankheitsbedingt nicht mehr genommen werden kann. Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für das Arbeitsrecht und unterstreicht den nicht dispositiven Charakter des gesetzlichen Erholungsurlaubs. Grundlagen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) steht Arbeitnehmern bei einer Sechstagewoche ein Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr zu. Bei einer Fünftagewoche entspricht dies 20 Arbeitstagen. Der Erholungsurlaub ist Teil des Arbeitsschutzes und dient der gesundheitlichen Regeneration . Wird das Arbeitsverhältnis...
weiter lesenDas Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 6 B 1231/24 ) hat die sofortige Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe wegen extrem rechter Chat-Inhalte bestätigt und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Az. 1 L 714/24) bekräftigt. Chatnachweise führten zur Entlassung auf Probe Ein 25-jähriger Beamter auf Probe, eingesetzt bei der Polizei in Bottrop, wurde vom Land Nordrhein-Westfalen entlassen, nachdem bei Ermittlungen gegen einen anderen ehemaligen Polizisten dessen Handy ausgewertet wurde. Dabei stellte sich heraus, dass der Antragsteller Mitglied mehrerer Chatgruppen war, in denen zahlreiche Dateien mit rassistischem, rechtsextremem und menschenverachtendem Inhalt geteilt wurden. Laut Dienstherr hatte der Beamte selbst drei Bilder sowie ein Video mit entsprechender oder...
weiter lesenDer Sendungsstatus ist kein Ersatz für den Auslieferungsbeleg! Wie stelle ich als Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben rechtssicher zu? Diese Frage stellen sich Arbeitgeber, wenn sie eine Kündigung aussprechen wollen, die dem Arbeitnehmer kurzfristig zugestellt werden soll. Persönliche Übergabe im Betrieb, Übergabe-Einschreiben, Einwurf in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers oder Einwurf-Einschreiben? Die Tücken, die bei einer Zustellung der Kündigung durch Einwurf-Einschreiben bestehen, macht ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts deutlich. Quintessenz der Entscheidung: Der Sendungsstatus ist kein Ersatz für den Auslieferungsbeleg. Diese Erkenntnis musste ein Arbeitgeber machen, der seiner Arbeitnehmerin die Kündigung per Einwurf-Einschreiben zugestellt hatte. Die...
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