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Zum Fachgebiet Arbeitsrecht berät Sie gern Rechtsanwalt Bernhard Heinemann (Fachanwalt für Arbeitsrecht) in Sankt Augustin.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Sankt Augustin


Arbeitsrecht Der Beste muss nicht immer die Stelle erhalten
Nürnberg (jur). Der fachlich am besten geeignete Bewerber für eine befristete Stelle eines öffentlichen Arbeitgebers kann auch leer ausgehen. War der Stellenbewerber bereits seit mehreren Jahren bei demselben Arbeitgeber befristet beschäftigt und wäre eine erneute Befristung unzulässig, darf er vom Stellenbesetzungsverfahren ausgeschlossen werden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am 11. August 2023 veröffentlichten Urteil (Az.: 5 Sa 373/22). Dem stehe auch nicht das verfassungsrechtliche Gebot der „Bestenauslese“ entgegen, nach der der am besten geeignete Bewerber den Zuschlag erhalten soll.  Damit kann der seit März 2016 mehrfach und zuletzt bis 30. Juni 2023 befristet angestellte Kläger nicht verlangen, dass er bei der Ausschreibung einer erneuten befristeten Stelle seines ... weiter lesen
Arbeitsrecht Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Was ist besser? – Übersicht der Vor- und Nachteile
Bestehen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern Unstimmigkeiten, bieten viele Arbeitgeber einen sogenannten Aufhebungsvertrag an. Mit seiner Hilfe können sich beide Parteien voneinander trennen, ohne die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Durch den Aufhebungsvertrag können für beide Seiten verschiedene Vorteile, aber auch Nachteile entstehen. Daher sollte die Möglichkeit stets im Einzelfall geprüft werden. Was ist aber nun besser: Ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung? Dies soll im Folgenden geklärt werden. Auflösungsvertrag oder Kündigung: Bedeutung und Unterschied Der Aufhebungsvertrag soll das Arbeitsverhältnis möglichst ohne Streit beenden. Er kann nicht erzwungen, sondern nur seitens des Arbeitgebers angeboten werden. Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ist es nicht möglich, den Vertrag ... weiter lesen
Arbeitsrecht BAG erleichtert Kündigung wegen rassistisch-sexistischer Chats
Erfurt (jur). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Kündigungen wegen beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Äußerungen in einem vermeintlich vertraulichen Chat erleichtert. Richten sich solche Äußerungen gegen Kolleginnen und Kollegen, müssen Arbeitnehmer besonders darlegen, warum sie auf die Vertraulichkeit gebaut haben, urteilte das BAG am Donnerstag, 24. August 2023, in Erfurt (Az.: Az: 2 AZR 17/23, 2 AZR 18/23 und 2 AZR 19/23). Neben den Inhalten spiele dabei auch die Größe der Chatgruppe eine Rolle.  Im konkreten Fall geht es um eine Chatgruppe von zunächst sechs und zuletzt sieben Mitarbeitern der Fluggesellschaft TUI fly in Hannover. Sie gaben an, alle „langjährig befreundet“ zu sein. In ihrer Chatgruppe tauschten sie sich seit 2014 über Themen wie Fußball aus, aber ... weiter lesen
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