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Jetzt Profil anlegenIm Zuge des technologischen Fortschritts haben viele Chefs begonnen, spezielle Software zur Überwachung des Arbeitsverhaltens ihrer Mitarbeiter einzusetzen . Dabei können sie beispielsweise das Internetverhalten, die Arbeitszeiten oder die Produktivität der Angestellten kontrollieren . Doch der rechtliche Rahmen für solche Überwachungsmaßnahmen ist vielfach unklar und umstritten. Wenn ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit private Angelegenheiten regelt , wie beispielsweise das Surfen im Internet oder das Einkaufen online, kann dies Konsequenzen haben. Auch das Überziehen der Mittagspause oder das vorzeitige Abmelden vom Arbeitsplatz können als Vergehen angesehen werden. Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit der Chef das Recht hat, das Verhalten seiner...
weiter lesenIn der heutigen Arbeitswelt ist das Internet ein unverzichtbares Werkzeug für die meisten Berufe . Ohne Online-Zugang können viele Arbeitsabläufe nicht mehr effizient abgewickelt werden. jedoch stellt sich die Frage, wie weit Arbeitgeber gehen dürfen, um die Nutzung dienstlicher Computer zu überwachen. Fast jeder Job erfordert heutzutage die Verwendung eines Computers mit Internetzugang . Aber was passiert, wenn Mitarbeiter den dienstlichen Computer auch für private Zwecke nutzen? Dürfen Arbeitgeber überwachen, wann und wie lange ihre Angestellten im World Wide Web surfen, um sicherzustellen, dass keine Regeln verletzt werden? Diese Frage führt oft zu Unsicherheit und Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern . Es ist wichtig zu klären, unter welchen...
weiter lesenDas Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 20.09.2024 zum Aktenzeichen 1 Ca 1982/24 in einem von Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Schwerpunktkanzlei für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass ein Arbeitgeber in der Lage ist den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern. Ein Arbeitnehmer hat nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn er durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft. Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der...
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