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Jetzt Profil anlegenNicht selten kommt es vor, dass Ansprüche der Arbeitsvertragspartner - sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern - nicht mehr geltend gemacht bzw. durchgesetzt werden können, da sie "verfallen" sind. Woraus ergibt sich das ? Völlig ungeachtet von gesetzlichen Verjährungsfristen (Grundsatz: 3 Jahre) können Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis auch bereits weit früher - meistens drei Monate nach ihrer Fälligkeit - verfallen und somit ein Anspruch ausgeschlossen sein. Das kann dann der Fall sein, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer entweder im Arbeitsvertrag oder in einem etwa auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarifvertrag die Anwendung einer sog. Verfallklausel/Ausschlussklausel vereinbart bzw. zu beachten haben. Wenn das der Fall ist, muss ein etwa noch nicht...
weiter lesenImmer wieder kommt es in bestehenden Arbeitsverhältnissen dazu, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anspricht und ihm einen Aufhebungsvertrag zur Gegenzeichnung vorlegt. Ebenso, wie es den Arbeitsvertragsparteien frei steht, ein Arbeitsverhältnis durch Vertrag zu begründen, steht es ihnen ebenso frei, ein solches - zwingend schriftlich - durch Vertrag zu beenden. Dabei sollten jedoch insbesondere folgende Punkt beachtet werden: 1. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber. Eine solche muss in jedem Fall verhandelt werden, wenn der Arbeitnehmer eine Abfindung erzielen möchte. Vorsicht hierbei: Abfindungszahlungen müssen versteuert werden ! 2. Das vereinbarte bzw. zu vereinbarende Enddatum sollte nie vor jenem Zeitpunkt...
weiter lesenDas Arbeitsgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 5. Dezember 2024 die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung gegen ein Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität Berlin bestätigt. Der Fall betraf Äußerungen im Internet, die die Freie Universität Berlin als Schmähkritik einstuft. Dieses Urteil zeigt, dass die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz (GG) Grenzen hat, insbesondere wenn Äußerungen die Schwelle zur Schmähkritik überschreiten. AG Berlin: Hintergrund des Urteils Ein Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe an der Freien Universität Berlin hatte in einem öffentlich zugänglichen Internetbeitrag massive Kritik an der Universitätsleitung geäußert. Unter anderem wurde dieser vorgeworfen, "antidemokratische Praktiken" zu verfolgen. Die Universität wertete diese...
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