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Diskriminierende Stellenanzeigen können eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auslösen. Erfahren Sie, welche Formulierungen riskant sind und wie Arbeitgeber sich schützen. Ein unbedacht formulierter Satz in einer Stellenanzeige kann Arbeitgeber mehrere Tausend Euro kosten. Nach dem AGG können abgelehnte Bewerber eine Entschädigung verlangen, wenn die Anzeige den Eindruck einer Benachteiligung vermittelt. Bei einer Nichteinstellung kann die Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG bis zu drei Bruttomonatsgehälter betragen. Der Schutz beginnt dabei nicht erst mit dem Arbeitsvertrag, sondern bereits mit der Stellenausschreibung. Warum Stellenanzeigen rechtlich riskant sind Das AGG schützt Bewerber vor Benachteiligungen wegen unter anderem:...
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Nach einer Kündigung fragen sich viele Arbeitnehmer, ob sie während der laufenden Kündigungsschutzklage bereits eine neue Stelle antreten dürfen. Häufig besteht die Sorge, der neue Arbeitsvertrag könne als Anerkennung der Kündigung gelten, die Klage erledigen oder die Chance auf eine Abfindung zerstören. Diese Sorge ist grundsätzlich unbegründet. Ein Arbeitnehmer darf trotz Kündigungsschutzklage ein neues Arbeitsverhältnis eingehen. Die Klage bleibt bestehen, denn mit ihr wird weiterhin geklärt, ob die Kündigung das bisherige Arbeitsverhältnis wirksam beendet hat. Der neue Job beendet die Kündigungsschutzklage nicht Die Annahme einer neuen Stelle bedeutet weder automatisch einen Verzicht auf die Kündigungsschutzklage noch ein...
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Ein Mitarbeiter war gerade erst sechs Wochen krankt. Nun ist er sogleich erneut krank, fordert weiter Entgeltfortzahlung und beruft sich auf eine neue Erkrankung. Geht das? Die vom Arbeitgeber zu leistende Entgeltfortzahlung entfällt, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen dauert. Der Arbeitnehmer hat dagegen weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die erneute Arbeitsunfähigkeit auf einer anderen Erkrankung beruht. Doch was bedeutet das nun in der Praxis? Das Landesarbeitsgericht Hessen hat entschieden, dass in solchen Fällen eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allein eben nicht ausreicht, um automatisch eine weitere Entgeltfortzahlung zu bekommen. Es darf keine Fortsetzungserkrankung vorliegen, was der Arbeitnehmer beweisen muss. Die Entscheidung deckt sich mit der...
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